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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.12.2012 - 24 C 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43434
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.12.2012 - 24 C 166/12 (https://dejure.org/2012,43434)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 28.12.2012 - 24 C 166/12 (https://dejure.org/2012,43434)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 28. Dezember 2012 - 24 C 166/12 (https://dejure.org/2012,43434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 305c Abs. 2 BGB
    Kein Anspruch auf Zahlung einer Grundgebühr bei Abschluss eines "0,00EUR Paketpreis" Mobilfunk-Vertrages

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 145 BGB, §§ 145 ff BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 611 BGB, § 612 BGB
    Mobilfunkvertrag: Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sieht ein Mobilfunkvertrag für "0,00-EUR" eine "Befreiung" von der Grundgebühr vor, entsteht keine Zahlungspflicht

  • kanzlei.biz

    Keine Grundgebühr bei "0,00 Euro Paketpreis'

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterzeichnung eines "Null-Euro-Vertrages"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handyvertrag - Ein "Null-Euro-Vertrag" führt zu keiner Zahlungspflicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "0 Euro"-Mobilfunkvertrag begründet keine Zahlungspflicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    0 Euro-Vertrag für Handy begründet keine Zahlungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    0 Euro-Vertrag für Handy begründet keine Zahlungspflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterzeichnung eines "Null-Euro-Vertrages" führt nicht zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages - Vertragsabschluss muss vom Mobilfunkanbieter dargelegt werden

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