Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 45 Abs. 2 und 5; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5
Widerruf von Waffenbesitzkarten - rewis.io
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Mitbenutzungserlaubnisse, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Gröblicher Verstoß, Ausnahme von der Regelvermutung
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Waffenfund auf der Baustelle - Ein Bauarbeiter und Jäger transportierte die Waffen im Auto zur Polizei: Entzug der Waffenerlaubnis!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Transport von Waffen auf Rückbank eines Pkw begründet Entzug der Waffenerlaubnis - Gravierender Verstoß gegen Waffengesetz
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 27.09.2021 - RO 4 S 21.1250
- VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636
- VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 C 21.2637
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196
Anforderungen an Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636
Zudem widerspräche es sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn.15). - BayObLG, 25.09.1979 - RReg. 4 St 158/79
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636
So fehlt es an der erforderlichen Verpackung, wenn eine Waffe ohne Munition im nicht abgeschlossenen Handschuhfach eines Pkw"s mitgeführt wird (BayObLG, U.v. 25.9.1979 - 4 St 158/79 - RReg 4 St 107/89 - juris Rn. 8). - BayObLG, 11.07.1989 - RReg. 4 St 107/89
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636
So fehlt es an der erforderlichen Verpackung, wenn eine Waffe ohne Munition im nicht abgeschlossenen Handschuhfach eines Pkw"s mitgeführt wird (BayObLG, U.v. 25.9.1979 - 4 St 158/79 - RReg 4 St 107/89 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636
Gröblich im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ist ein Verstoß dann, wenn die Rechtsverletzung gemessen an den genannten Zielsetzungen objektiv schwer wiegt und in subjektiver Hinsicht im Besonderen dem Betroffenen als grobe Pflichtverletzung zuzurechnen ist, sei es, weil er vorsätzlich gehandelt oder sich als besonders leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gezeigt hat, sodass sich in dem Verstoß die fehlerhafte Einstellung zu waffenrechtlichen Ordnungsvorschriften widerspiegelt (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25;… BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 21 ZB 15.931 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 21.11.2016 - 21 ZB 15.931
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636
Gröblich im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ist ein Verstoß dann, wenn die Rechtsverletzung gemessen an den genannten Zielsetzungen objektiv schwer wiegt und in subjektiver Hinsicht im Besonderen dem Betroffenen als grobe Pflichtverletzung zuzurechnen ist, sei es, weil er vorsätzlich gehandelt oder sich als besonders leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gezeigt hat, sodass sich in dem Verstoß die fehlerhafte Einstellung zu waffenrechtlichen Ordnungsvorschriften widerspiegelt (…vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 21 ZB 15.931 - juris Rn. 10). - VG Regensburg, 27.09.2021 - RO 4 S 21.1250
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 CS 21.2636
Mit Schriftsätzen vom 14. Juni 2021 und 28. Juni 2021 erhob der Antragsteller gegen den Bescheid vom 21. Mai 2021 Klage (Az: RO 4 K 21.1156) und stellte einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az: RO 4 S 21.1250).
- VG Düsseldorf, 03.05.2023 - 22 K 6330/21
Verschlossenes Behältnis, Aufbewahrung Schreibtischschublade, Schreckschusswaffe, …
- VG Stade, 16.02.2023 - 1 B 85/23
Jagdrecht: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Ist der Antragsteller demnach bereits nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG absolut unzuverlässig, muss nicht mehr vertieft werden, ob dem Antragsteller die Zuverlässigkeit auch nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG aufgrund eines gröblichen Verstoßes gegen Vorschriften des Waffengesetzes (etwa durch das Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe ohne erforderliche Erlaubnis, vgl. § 13 Abs. 6 Satz 1 Hs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG) abzusprechen ist (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 24 CS 21.2636 -, Rn. 19 ff., juris; Sächs. OVG…, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 6 B 159/22 -, Rn. 8 ff., juris). - VGH Bayern, 07.02.2022 - 24 C 21.2637
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Widerruf von Waffenbesitzkarten
Der Senat bezieht sich auf die Gründe des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 27. September 2021 (Az. RO 4 S 21.1250) und seines Beschlusses vom 7. Februar 2022 (Az. 24 CS 21.2636) und sieht insoweit von einer weiteren Begründung ab (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO). - VG Regensburg, 06.02.2022 - RO 4 S 22.1388
Bescheid, Waffen, Widerruf, Vollziehung, Sofortvollzug, Landratsamt, …
Nicht zuletzt ist eine waffenrechtliche Erlaubnis bei einem nachträglichen Wegfall der notwendigen Zuverlässigkeit zu widerrufen, ohne dass der Behörde Ermessen eingeräumt wäre (BayVGH, B v. 7.2.2022 - 24 CS 21.2636, BeckRS 2022, 3142, Rn. 17), sodass ein vom Bevollmächtigten der Antragstellerin gerügter Ermessensausfall nicht besteht.