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   ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13   

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https://dejure.org/2013,34653
ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13 (https://dejure.org/2013,34653)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13 (https://dejure.org/2013,34653)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 2013 - 24 Ca 4398/13 (https://dejure.org/2013,34653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Branchenzuschläge; Deckelung; Vergleichsentgelt; Darlegungslast; Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckelung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers auf Zahlung von tarifvertraglichen Branchenzuschlägen

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Mehr Lohngerechtigkeit durch Branchenzuschläge in der Leiharbeit

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal-pay-Ansprüche und Branchenzuschläge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer kann Zahlung von Branchenzuschlägen in voller Höhe verlangen, wenn Deckelung nicht hinreichend dargelegt wurde

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mehr Lohngerechtigkeit durch Branchenzuschläge in der Leiharbeit

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Deckelung des Branchenzuschlags und Darlegungslast

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Branchenzuschläge - Darlegungslast hinsichtlich des Vergleichsentgelts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höhere Anforderungen

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13
    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Leiharbeitnehmer, der eine sogenannte "Equal-Pay"-Klage erhebt, zur Darlegung des Vergleichsentgelts nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG seiner Darlegungslast zunächst allein durch die Vorlage der Auskunft des Entleihers gemäß § 13 AÜG genügt (siehe BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 -, juris, Rn. 22 f m.w.N), kann nicht "spiegelbildlich" auf die Fallkonstellation übertragen werden, in der der Verleiher zur Deckelung tarifvertraglicher Branchenzuschläge sich auf die Auskunft des Entleihers beruft (entgegen Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht sowie Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht).

    Denn allein die Vorlage der Auskunft eines Entleihers durch den Verleiher genügt nach Auffassung der Kammer entgegen der Ansicht der 6. Kammer des Arbeitsgerichts Oldenburg (Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht) sowie der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück (Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht) nicht, um das klägerseits bestrittene Vergleichsentgelt hinreichend darzulegen.

    Die genannten Arbeitsgerichte wollen diese Rechtsprechung nun "spiegelbildlich" auf den vorliegenden Fall übertragen (Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht, S. 6; Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht, S. 7).

    Denn dies sei bereits Gegenstand der Anfrage beim Entleiher gewesen, dem es vorbehalten sei, selbst zu definieren, welche seiner eigenen Arbeitnehmer mit dem Leiharbeitnehmer vergleichbar seien (siehe Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht, S. 7 f).

  • ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13

    Vergleichslohn - Darlegungslast des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Leiharbeitnehmer, der eine sogenannte "Equal-Pay"-Klage erhebt, zur Darlegung des Vergleichsentgelts nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG seiner Darlegungslast zunächst allein durch die Vorlage der Auskunft des Entleihers gemäß § 13 AÜG genügt (siehe BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 -, juris, Rn. 22 f m.w.N), kann nicht "spiegelbildlich" auf die Fallkonstellation übertragen werden, in der der Verleiher zur Deckelung tarifvertraglicher Branchenzuschläge sich auf die Auskunft des Entleihers beruft (entgegen Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht sowie Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht).

    Denn allein die Vorlage der Auskunft eines Entleihers durch den Verleiher genügt nach Auffassung der Kammer entgegen der Ansicht der 6. Kammer des Arbeitsgerichts Oldenburg (Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht) sowie der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück (Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht) nicht, um das klägerseits bestrittene Vergleichsentgelt hinreichend darzulegen.

    Die genannten Arbeitsgerichte wollen diese Rechtsprechung nun "spiegelbildlich" auf den vorliegenden Fall übertragen (Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht, S. 6; Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht, S. 7).

    Hierfür spreche auch, dass es der Leiharbeitnehmer sei, der selbst einen Einblick in den Betrieb des Entleihers habe, weil er dort eingesetzt werde und er deshalb vergleichbare Mitarbeiter besser benennen könne (Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht, S. 5 f).

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Leiharbeitnehmer, der eine sogenannte "Equal-Pay"-Klage erhebt, zur Darlegung des Vergleichsentgelts nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG seiner Darlegungslast zunächst allein durch die Vorlage der Auskunft des Entleihers gemäß § 13 AÜG genügt (siehe BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 -, juris, Rn. 22 f m.w.N), kann nicht "spiegelbildlich" auf die Fallkonstellation übertragen werden, in der der Verleiher zur Deckelung tarifvertraglicher Branchenzuschläge sich auf die Auskunft des Entleihers beruft (entgegen Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht sowie Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht).

    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu ausgeführt (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 -, juris, Rn. 22 f m.w.N.):.

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13
    Denn, so der Bundesgerichtshof zutreffend, auch insoweit kommt eine Sachentscheidung nicht mehr in Betracht und die Kostenquote ist deswegen, soweit sie auf diesem Teil der Hauptsache beruht, unabhängig von einer weiteren Entscheidung zur Hauptsache nachprüfbar (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06 -, juris, Rn. 8).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13
    Bei nicht eindeutigem Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, allerdings nur, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (siehe BAG, Urteil vom 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 -, juris, Rn. 18).
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13
    Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249).
  • LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13

    Branchenzuschlag nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

    Sie rügt das erstinstanzliche Urteil als fehlerhaft und führt unter Berufung auf das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.11.2013 (24 Ca 4398/13) aus:.

    (aa) Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG entwickelt hat, sind spiegelbildlich auf den hier geltend gemachten Anspruch anwendbar (ArbG Osnabrück, 18.09.2013 - 2 Ca 180/13; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, Rdnr. 39; Bissels, juris PR-ArbR 4/2014, Anm. 1; a. A. ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13, Rdnr. 31).

  • LAG Hamm, 15.01.2015 - 17 Sa 1266/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

    Entsprechend kommt es auf die Frage der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zur Höhe des Vergleichsentgelts nicht an (dazu LAG Hamm 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13 - Rdnr. 118 ff., Juris; ArbG Oldenburg, 11.07.2013 - 6 Ca 49/13 - Rdnr. 38, Juris; ArbG Osnabrück 18.09.2013 - 2 Ca 180/13 - Rdnr. 37, Juris; a.A. ArbG Stuttgart 21.11.2013 - 24 Sa 43/98/13 - Rdnr. 27 ff., NZA-RR 2014, 65; ArbG Arnsberg 14.10.2013 - 2 Ca 39/13, abgeändert durch LAG Hamm 12.11.2014 - 2 Sa 1571/13).
  • LAG Hamm, 12.11.2014 - 2 Sa 1571/13

    Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und

    zu beweisen hat (LAG Hamm, Urt. v. 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13, juris; Urt. v. 15.01.2015 - 17 Sa 1266/14, juris; ArbG Stuttgart, Urt. v. 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13, NZA-RR 2014, 65; Bissels/Mehnert, DB 2004, 2407, 2411 ff.).
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