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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1994 - 24 E 686/94   

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https://dejure.org/1994,12997
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1994 - 24 E 686/94 (https://dejure.org/1994,12997)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.09.1994 - 24 E 686/94 (https://dejure.org/1994,12997)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 1994 - 24 E 686/94 (https://dejure.org/1994,12997)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Unterkunft; Maklerprovision; Mietkaution; Vertraglich begründete Zahlungsverpflichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Die Begriffe "Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten" sind nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zwar weit auszulegen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 11.9.2006 - L 9 AS 409/06 ER; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 10.1.2007 - L 13 AS 16/06 ER; zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz [BSHG] OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 8.9.1994 - 24 E 686/94; Berlit in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 100; Gerenkamp in Mergler/Zink SGB II, § 22 RdNr 8, 32; Lang/Link in Eicher/Spellbrink SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 83).
  • LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 95/14

    Vorherige Zustimmung, Übernahme von Umzugskosten, Klage auf Zusicherung,

    In einer weiteren, zustimmenden Ansicht (Uwe-Dietmar Berlit Bieritz-Harder/Conradis/ Thie, Sozialgesetzbuch XII, 9. Auflage 2012, Rn. 85-102 unter Hinweis auf LSG BY 27.06.2005 - L 11 B 213/05 SO ER; s.a. OVG NW 08.09.1994 - 24 E 686/94 - FEVS 45, 469; Frank in GK - SGB II § 22 Rn. 70) gebietet das Zustimmungserfordernis über die sonst hinreichende Kenntnis (§ 18 Abs. 1 SGB XII) hinaus grundsätzlich eine positive Übernahmeentscheidung vor vertraglicher Begründung der zu übernehmenden Aufwendungen oder zumindest eine Antragstellung vor Vertragsschluss (SG Berlin 20.03.2006 - S 88 SO 5434/05).
  • VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 39/05

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren;

    Auch der (für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige) 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93 -, juris, danach veröffentlicht etwa in NWVBl. 1995, 74 ff., in einem obiter dictum angemerkt, dass für die entsprechende Kostenermittlung fiktiv ein Trennsystem anzunehmen sei.
  • VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 35/05

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren;

    Auch der (für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige) 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93 -, juris, danach veröffentlicht etwa in NWVBl. 1995, 74 ff., in einem obiter dictum angemerkt, dass für die entsprechende Kostenermittlung fiktiv ein Trennsystem anzunehmen sei.
  • VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 1574/04

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren;

    Auch der (für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige) 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93 -, juris, danach veröffentlicht etwa in NWVBl. 1995, 74 ff., in einem obiter dictum angemerkt, dass für die entsprechende Kostenermittlung fiktiv ein Trennsystem anzunehmen sei.
  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2004 - 19 L 1485/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer vorwegnehmenden einstweiligen Anordnung auf

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Juni 1996 - 5 B 24/96 - OVG NRW, Beschluss vom 8. Spetember 1994 - 24 E 686/94 -.
  • VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 1121/02

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren durch Gemeinde Hellenthal rechtswidrig

    Auch der (für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige) 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93 -, juris, danach veröffentlicht etwa in NWVBl. 1995, 74 ff., in einem obiter dictum angemerkt, dass für die entsprechende Kostenermittlung fiktiv ein Trennsystem anzunehmen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 24 B 3093/97

    Bewilligung der Übernahme von Maklerkosten für eine noch anzumietende Wohnung;

    So - allerdings jeweils nicht streitentscheidend - OVG Hamburg, Beschluß vom 18. August 1993 - Bs IV 164/93 -, FEVS 44, 293, Hessischer VGH, Beschluß vom 28. Januar 1988 - 9 TG 12/88 -, FEVS 37, 414, und (unter engen Voraussetzungen möglicherweise")OVG NW, Beschluß vom 8. September 1994 - 24 E 686/94 -, FEVS 45, 469, sowie Hofmann in LPK-BSHG, 4. Auflage, § 21 Rdnr. 38.
  • VG Aachen, 10.11.2006 - 7 K 2405/03

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren durch Gemeinde Hellenthal rechtswidrig

    Auch der (für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige) 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93 -, juris, danach veröffentlicht etwa in NWVBl. 1995, 74 ff., in einem obiter dictum angemerkt, dass für die entsprechende Kostenermittlung fiktiv ein Trennsystem anzunehmen sei.
  • VG Gelsenkirchen, 07.05.2003 - 19 K 3806/01
    Zwar dürfte die früher für die Frage der Kautionsübernahme einschlägige Regelung des § 15a BSHG, vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. September 1994 - 24 E 686/94 -,FEVS 45, 469, nach der Regelung der Frage der Kautionsübernahme in § 3 Abs. 1 S. 4 und 5 der Regelsatz-VO nicht mehr einschlägig sein und deshalb auch nicht die Ermessen eröffnende Vorschrift des § 15a Abs. 1 S. 4 BSHG.
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