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   VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16   

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VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16 (https://dejure.org/2017,24709)
VG Köln, Entscheidung vom 28.06.2017 - 24 K 7563/16 (https://dejure.org/2017,24709)
VG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 24 K 7563/16 (https://dejure.org/2017,24709)
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  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Hieran bestehen allerdings in Bezug auf § 12 Abs. 1 KfA-Satzung erhebliche Zweifel, weil der in § 93 Abs. 1 Satz 2 AO festgelegte Grundsatz der Subsidiarität, wonach andere Personen als die Beteiligten nur dann zur Auskunft herangezogen werden sollen, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht, nicht in die Satzungsregelung aufgenommen wurde, so auch Verwaltungsgericht (VG) Freiburg, Urteil vom 5. April 2017- 4 K 3505/16 -, juris, Rn. 52, zu einer gleichlautenden Satzungsregelung.

    Vor dem Hintergrund, dass Vermietungen von Privatunterkünften gerade auch, wenn sie nur gelegentlich erfolgen, gewerbe- und steuerrechtlich nicht ausnahmslos erfasst werden und deshalb nicht ohne weiteres in den Fokus steuerlicher Ermittlungen geraten, ist die Annahme naheliegend, dass insbesondere die Vermietung von einzelnen Privatzimmern oder kleinen Wohnungen durch Privatpersonen, wie sie häufig über Online-Portale erfolgt, besonders anfällig für steuerliche Unregelmäßigkeiten ist, vgl. VG Freiburg, Urteil vom 5. April 2017 - 4 K 3505/16 - juris, Rn. 71.

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Möglichkeiten manueller Einzelabfragen hinsichtlich grundsätzlich identifizierbarer Nutzer einer Internetplattform wegen der hohen Zahl der Abfragen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung kein praktikables alternatives Mittel zur Sachverhaltsermittlung darstellt, vgl.   Niedersächsisches   Finanzgericht (FG),   Urteil vom               30. Juni               2015- 9 K 343/14 -, juris, Rn. 152, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH; VG Freiburg, Urteil vom 5. April 2017 - 4 K 3505/16 -, juris, Rn. 80.

    Denn eventuell entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen sind nicht geeignet, die gesetzliche Verpflichtung der Klägerin, die nicht der Disposition Privater unterliegt, auszuschließen, vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2013 - II R 15/12 -, juris, Rn. 49; VG Freiburg, Urteil vom 5. April 2017 - 4 K 3505/16 - juris, Rn. 91.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Diesen Besteuerungsgrundsätzen kommt im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) verfassungsrechtliche Bedeutung zu, BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, juris, Rn. 104 ff.; BFH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - GrS 1/10 -, juris, Rn. 61.

    Der Gesetzgeber ist demgemäß von Verfassungs wegen verpflichtet, zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit des materiellen Steuergesetzes dieses in ein normatives Umfeld einzubetten, das die tatsächliche Lastengleichheit der Steuerpflichtigen gewährleistet, insbesondere auch durch die Ergänzung des Deklarationsprinzips durch das Verifikationsprinzip, vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, juris, Rn. 113 ff. und Beschluss vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -, juris, Rn. 63 ff.

    Wegen der in § 93 AO gesetzlich normierten Auskunftspflicht, welche den Anforderungen an den grundgesetzlich verbürgten Datenschutz genügen, vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, juris, Rn. 136.

  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Andere Personen als die am Steuerverfahren Beteiligten haben gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AO die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte, worunter auch elektronisch gespeicherte Daten fallen, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 16. Mai 2013, - II R 15/12 -, juris, Rn. 39, zu erteilen.

    Es müssen über die allgemeine Lebenserfahrung hinausgehende hinreichende, konkrete Anhaltspunkte bestehen, welche die Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen in besonderem Maße wahrscheinlich erscheinen lassen, ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 16. Mai 2013, - II R 15/12 -, juris, Rn. 53, m.w.N.

    Denn eventuell entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen sind nicht geeignet, die gesetzliche Verpflichtung der Klägerin, die nicht der Disposition Privater unterliegt, auszuschließen, vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2013 - II R 15/12 -, juris, Rn. 49; VG Freiburg, Urteil vom 5. April 2017 - 4 K 3505/16 - juris, Rn. 91.

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Möglichkeiten manueller Einzelabfragen hinsichtlich grundsätzlich identifizierbarer Nutzer einer Internetplattform wegen der hohen Zahl der Abfragen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung kein praktikables alternatives Mittel zur Sachverhaltsermittlung darstellt, vgl.   Niedersächsisches   Finanzgericht (FG),   Urteil vom               30. Juni               2015- 9 K 343/14 -, juris, Rn. 152, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH; VG Freiburg, Urteil vom 5. April 2017 - 4 K 3505/16 -, juris, Rn. 80.
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Diesen Besteuerungsgrundsätzen kommt im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) verfassungsrechtliche Bedeutung zu, BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, juris, Rn. 104 ff.; BFH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - GrS 1/10 -, juris, Rn. 61.
  • BFH, 11.06.2004 - IV B 231/02

    Prüfungsanordnung; Begründungsanforderungen

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Aufgrund der bereits dargelegten, sich aus § 85 AO ergebenden Pflicht der Steuerbehörden, denen § 93 AO in besonderem Maße dient, ist das Entschließungsermessen, unbeteiligte Personen zur Erteilung von Auskünften heranzuziehen, regelmäßig intendiert und der Hinweis auf die Rechtgrundlage ausreichend, vgl. BFH, Beschluss vom 11. Juni 2004 - IV B 231/02 -, juris, Rn. 3 zu einer Prüfungsanordnung; FG Nürnberg, Urteil vom 23. März 2005 - III 249/2004 -, juris, Rn. 28 zu einem Auskunftsersuchen gemäß § 93 AO, jeweils m.w.N.
  • BVerfG, 15.11.2000 - 1 BvR 1213/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auskunftspflicht beim Finanzamt

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Soweit die von dem Auskunftsersuchen betroffenen Daten als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis anzusehen sind, rechtfertigt das überwiegende Allgemeininteresse an der Offenlegung steuerlich erheblicher Angaben auch Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. November 2000 - 1 BvR 1213/00 -, juris, Rn. 6.
  • BFH, 20.02.1979 - VII R 16/78

    Auskunftspflicht der Bank - Amtshilfeverkehr - Geschäftsgeheimnis -

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Zudem sind die ggf. betroffenen Geschäftsgeheimnisse in besonderer Weise geschützt, weil die Finanzbehörden zur Wahrung des Steuergeheimnisses, das gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 2 AO Geschäftsgeheimnisse umfasst, verpflichtet sind, vgl. BFH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VII R 16/78 -, juris, Rn. 31.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Der Gesetzgeber ist demgemäß von Verfassungs wegen verpflichtet, zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit des materiellen Steuergesetzes dieses in ein normatives Umfeld einzubetten, das die tatsächliche Lastengleichheit der Steuerpflichtigen gewährleistet, insbesondere auch durch die Ergänzung des Deklarationsprinzips durch das Verifikationsprinzip, vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, juris, Rn. 113 ff. und Beschluss vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -, juris, Rn. 63 ff.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16
    Nachdem die Vertreterinnen der Beklagten das Auskunftsersuchen in der mündlichen Verhandlung dahingehend präzisiert haben, dass die Klägerin verpflichtet werden soll, der Beklagten die bei ihr zum Zweck des Anbietens von entgeltlichen Übernachtungsmöglichkeiten in Stadtgebiet der Beklagten zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung registrierten Beherbergungsbetriebe mitzuteilen, zur Zulässigkeit einer solchen Präzisierung im gerichtlichen Verfahren vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 32/06 -, juris, Rn. 1, ist das Auskunftsersuchen hinreichend bestimmt i.S.d. § 119 Abs. 1 AO.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - 14 B 835/12

    Etappensieg für Bordellbetreiber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - 14 B 362/16

    Besteuerung von Tanzveranstaltungen als Vergnügungen (Veranstaltungen)

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1599/15

    Wettbürosteuer rechtens

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 13 B 1250/14

    Untersagung des Inverkehrbringens von unverhüllten Lebensmitteln in einer

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