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LG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 24 O 177/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 24 O 177/12
- OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13
Reiserecht: Haftung des Luftfrachtführers für Verlust wertvoller Gegenstände aus …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08. Mai 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-24 O 177/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 08. Mai 2013 - 2-24 O 177/12 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 15.272,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2012 sowie weitere 961, 28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit als vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.