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   LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11   

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LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11 (https://dejure.org/2012,61215)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2012 - 24 O 287/11 (https://dejure.org/2012,61215)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2012 - 24 O 287/11 (https://dejure.org/2012,61215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Urkundsprozess wegen der Zahlung einer Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06

    Verbraucher trägt Beweislast für Vorformulierung von Vertragsklauseln in

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Bei den dort behandelten Einmalbedingungen muss nämlich derjenige, der sich auf diese Vorschrift beruft, beweisen und daher im Vorfeld erst einmal behaupten, dass es sich um eine vom Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt und er aufgrund der Vorformulierung nicht die Möglichkeit der Einflussnahme hatte (BGH NJW 2008, 2250, 2252 Rdnr. 15).
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4956/10

    Statthaftigkeit des Urkundsprozesses

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Genauso wenig ist das Urteil des OLG München vom 21.9.2011 (7 U 4956/10) einschlägig, weil es für die Verwirkung der Vertragsstrafe genügt, dass überhaupt Abzüge vorzunehmen sind, aber nicht darauf, was im Fall des OLG München entscheidend war, in welcher Höhe.
  • BGH, 26.01.1979 - V ZR 98/77

    Ausdrücklicher Vorbehalt der Vertragsstrafe notwendig auch bei Unterwerfung unter

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Denn bei Teilleistungen wie hier ist der Vorbehalt erst bei der Erbringung der letzten Teilleistung anzubringen (BGHZ 73, 243, 248; Gottwald in Münchener Kommentar zum BGB 5. Auflage § 341 Rdnr. 11).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 42/90

    Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Mengenbeschränkung für

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Zwar kann der Versprechensempfänger, hier also die Klägerin, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Rechte aus einer angefallenen Vertragsstrafe dadurch verwirkt haben, dass er selbst den oder einen gravierenden Grund dafür setzt, dass der Versprechende, hier die Beklagte, ein Fehlverhalten begeht, das den Verfall der Vertragsstrafe auslöst (BGH NJW-RR 1991, 568, 570).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Anders als der Beklagtenvertreter meint spielt es auch im Verfassungsrecht durchaus eine Rolle, ob eine Partei anwaltlich vertreten ist und daher nicht mehr oder zumindest nicht in gleichem Maße strukturell unterlegen ist wie ohne anwaltliche Hilfe (vgl. zum Gesichtspunkt der strukturellen Unterlegenheit des einen Vertragsteils: BVerfG NJW 1994, 36, 39).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Denn diese Mitteilung würde dann Anfang Juli 2011 den Verzug herbeigeführt haben, wobei trotz Überschreitens des an sich vorgesehenen Zahltermins vom 30.6.2011 keine Mahnung erforderlich gewesen wäre, weil außer dem Verschulden alle Tatbestandsmerkmale des Verzugs vorlagen und bei Fälligkeit bereits alle Informationen bei Rechtsanwalt ... als Erfüllungsgehilfen der Beklagten vorhanden waren (im Fall des BGH in NJW 2006, 3271 war nur deshalb eine Mahnung erforderlich, weil ein Bestimmungsrecht der Gläubigerin entfallen war; hier bleibt es auf jeden Fall bei der Fälligkeit am 30.6.2011; i.Ü. läge ja auch die Mahnung vom Fälligkeitstag 30.6.2011 vor, die trotz einer evtl. Zuvielforderung wirksam war, weil die Beklagte erkennen konnte, was geschuldet war, und die Klägerin zur Entgegennahme geringerer Zahlungen bereit war, vgl. Grüneberg in Palandt aaO § 286 Rdnr. 20).
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 78/81

    Vertragsstrafe für versuchte Vertreterabwerbung - Verwirkung und Herabsetzung von

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Außerdem entspricht es der ständigen Rechtsprechung seit 1907 (Urteil des RG vom 17.9.1907 - III 72/07), dass die Regeln zur Herabsetzung der Vertragsstrafe gerade keine Hintertür darstellen, über die die von einem konkreten Schadensnachweis abgekoppelte Vertragsstrafe doch dem Schadensersatz gleichgestellt wird (vgl. auch RGZ 103, 99 oder BGH NJW 1984, 919.921 sowie Rieble aaO Rdnr. 112 oder Gottwald aaO § 343 Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 8 U 192/96

    Praxisübernahmevertrag: Wirksamkeit einer für den Fall des Verstoßes gegen ein

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    Zudem ist die Bedeutung, die die Parteien der Druckfunktion zugemessen haben, gerade um Prozesse wie den vorliegenden zu verhindern, zu respektieren (OLG Frankfurt Urteil vom 25.2.1997 - 8 U 192/96, juris-Rdnr. 10) und hier wurde die Vertragsstrafe im direkten räumlichen Zusammenhang mit diesen beiden gegenseitigen Forderungen in Höhe von jeweils 10.000 EUR vereinbart.
  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    daran, dass gerade in letzter Zeit vom BGH mehrfach entschieden worden ist (NJW 2007, 1061; NJW 2005, 2701), dass Mietforderungen im Urkundsprozess geltend gemacht werden dürfen, obwohl auch dort eine Missbrauchsgefahr besteht.
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
    daran, dass gerade in letzter Zeit vom BGH mehrfach entschieden worden ist (NJW 2007, 1061; NJW 2005, 2701), dass Mietforderungen im Urkundsprozess geltend gemacht werden dürfen, obwohl auch dort eine Missbrauchsgefahr besteht.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/93

    Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch mit Honoraransprüchen aus einem

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist eine Rechtsfrage, die nicht des Urkundenbeweises bedarf (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 20.03.2012 - 24 O 287/11, juris Rn. 51).
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