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Rechtsprechung
   LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08   

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https://dejure.org/2009,19725
LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08 (https://dejure.org/2009,19725)
LG Köln, Entscheidung vom 15.01.2009 - 24 O 365/08 (https://dejure.org/2009,19725)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 24 O 365/08 (https://dejure.org/2009,19725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Kraftfahreugversicherers durch den Eigentümer eines kaskoversicherten Fahrzeugs aufgrund einer Fahrzeugentwendung; Beweispflicht eines Versicherers hinsichtlich einer Ermöglichung oder Förderung des Autodiebstahls durch das Zurücklassen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugdiebstahl - Schlüssel im Fahrzeug gelassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volle Beweislast der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Versicherungsleistung bei Kfz-Diebstahl auch, wenn Schlüssel im Fahrzeug zurückgelassen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Volle Beweislast der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08
    Gerichtlich entschieden wurde dies bereits für die Aufbewahrung der Schlüssel im Handschuhfach (BGH, Urteil vom 30.09.1980 - VI ZR 38/79, VersR 1981, 40; BGH Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).

    Es kann auch grobe Fahrlässigkeit nicht deswegen verneint werden, weil der Schlüssel aufgrund eines Versehens, das auch nicht besonders sorglos handelnden Versicherungsnehmern unterlaufen kann, im Fahrzeug liegen blieb (siehe hierzu BGH, Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).

    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1986 (IV a ZR 22/85, VersR 1986, 962) zugrunde liegenden Fall ist im vorliegenden Fall gerade nicht unstreitig oder erwiesen, dass die Täter die Schlüssel tatsächlich verwendet haben.

  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08
    Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

    § 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 20 U 226/04

    Leistungspflicht des Kaskoversicherers wegen Diebstahls eines Pkw bei

    Auszug aus LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08
    Es muss vom Versicherer bewiesen werden, dass durch das Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel die Entwendung erst ermöglicht oder zumindest gefördert worden ist - Voraussetzung ist regelmäßig die Verwendung der Schlüssel durch den Dieb (OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2005 - 20 U 226/04, RuS 2005, 373; Prölss/ Martin, - Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn. 115).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Auszug aus LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08
    Gerichtlich entschieden wurde dies bereits für die Aufbewahrung der Schlüssel im Handschuhfach (BGH, Urteil vom 30.09.1980 - VI ZR 38/79, VersR 1981, 40; BGH Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).
  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Auszug aus LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08
    Beweispflichtig für die Kausalität ist der Versicherer (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007 - 8 U 62/07, VersR 2008, 204).
  • OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer den vertraglich vorausgesetzten Sicherheitsstandard deutlich unterschreitet, ihm dies auch in besonderem Maße vorwerfbar ist und das Versäumnis für die Entwendung des Fahrzeugs ursächlich ist (vgl. LG Köln, Urteil vom 15.01.2009, 24 O 365/08).
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   LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08   

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LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08 (https://dejure.org/2009,26970)
LG Köln, Entscheidung vom 12.08.2009 - 24 O 365/08 (https://dejure.org/2009,26970)
LG Köln, Entscheidung vom 12. August 2009 - 24 O 365/08 (https://dejure.org/2009,26970)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Gerichtlich entschieden wurde dies bereits für die Aufbewahrung der Schlüssel im Handschuhfach (BGH, Urteil vom 30.09.1980 - VI ZR 38/79, VersR 1981, 40; BGH Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).

    Es kann auch grobe Fahrlässigkeit nicht deswegen verneint werden, weil der Schlüssel aufgrund eines Versehens, das auch nicht besonders sorglos handelnden Versicherungsnehmern unterlaufen kann, im Fahrzeug liegen blieb (siehe hierzu BGH, Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).

    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1986 (IV a ZR 22/85, VersR 1986, 962) zugrunde liegenden Fall ist im vorliegenden Fall gerade nicht unstreitig oder erwiesen, dass die Täter die Schlüssel tatsächlich verwendet haben.

  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

    § 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Auszug aus LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Beweispflichtig für die Kausalität ist der Versicherer (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007 - 8 U 62/07, VersR 2008, 204).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 20 U 226/04

    Leistungspflicht des Kaskoversicherers wegen Diebstahls eines Pkw bei

    Auszug aus LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Es muss vom Versicherer bewiesen werden, dass durch das Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel die Entwendung erst ermöglicht oder zumindest gefördert worden ist - Voraussetzung ist regelmäßig die Verwendung der Schlüssel durch den Dieb (OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2005 - 20 U 226/04, RuS 2005, 373; Prölss/ Martin, - Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn. 115).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Auszug aus LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Gerichtlich entschieden wurde dies bereits für die Aufbewahrung der Schlüssel im Handschuhfach (BGH, Urteil vom 30.09.1980 - VI ZR 38/79, VersR 1981, 40; BGH Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).
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