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   LG Berlin, 10.04.2002 - 24 O 99/01   

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LG Berlin, 10.04.2002 - 24 O 99/01 (https://dejure.org/2002,56881)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.04.2002 - 24 O 99/01 (https://dejure.org/2002,56881)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. April 2002 - 24 O 99/01 (https://dejure.org/2002,56881)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22

    Müllfahrzeug; Schrittgeschwindigkeit; Seitenabstand; Verhalten beim Passieren

    Nicht nur im Hinblick auf das auf die Arbeitsverrichtung gerichtete Hauptaugenmerk, sondern auch mit Blick auf die zu fordernde Effizienz der Müllabfuhr müssten andere Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass Müllwerker im Einsatz ihre Pflichten etwa aus § 1 StVO nicht im selben Maße erfüllen, wie nicht privilegierte Verkehrsteilnehmer; es müsse demnach etwa mit plötzlich vor oder hinter dem Fahrzeug hervortretenden Personen gerechnet werden (OLG Karlsruhe, aaO, mit Verweis u.a. auf LG Berlin, Urteil vom 10.04.2002 - 24 O 99/01, Schaden-Praxis 2002, 263 und Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 35 StVO, Rn. 131).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09

    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur

    Sinn der Vorschrift ist es, die betreffenden Regeln der StVO ausnahmsweise dann zurücktreten zu lassen, wenn und soweit es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.6.1993 - 2 Ss 81/93 -, NZV 1993, 407, juris; LG Berlin, Urteil vom 10.4.2002 - 24 O 99/01 -, Schaden-Praxis 2002, 263, juris; Ternig, VD 2004, 102, 107 m.w.N.; Künnell, WzS 1985, 219).

    Die typischerweise mit dem Betrieb eines Müllfahrzeugs verbundenen besonderen Gefahren liegen in notwendigen - teilweise unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erfolgenden - kurzfristigen Stopps und einem Anfahren über kurze Strecken bis zur nächsten Müllaufnahme und dem plötzlichen Hervortreten von Personen vor und hinter dem Fahrzeug, die ihr Augenmerk in erster Linie auf ihre Arbeitsverrichtungen lenken und deswegen nicht primär auf den Verkehr achten können (s. etwa LG Berlin, Urteil vom 10.4.2002 - 24 O 99/01 -, Schaden-Praxis 2002, 263, juris m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

    Es muss demnach - u.a. - etwa mit plötzlich vor oder hinter dem Fahrzeug hervortretenden Personen gerechnet werden (vgl. LG Berlin, Urt. v. 10.04.2002 - 24 O 99/01 - Schaden-Praxis 2002, 263; Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 35 StVO, Rn. 131 sowie Geigel-Freymann, a.a.O., 27. Kap. Rn. 713 m.w.N.).
  • LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15

    Müllfahrzeug; Privilegierung; Sonderrechte; UPE-Zuschlag

    Er muss damit rechnen, dass nachfolgender Verkehr, wenn dies räumlich möglich ist, rechts an seinem Fahrzeug vorbeifährt und sich vor dieses setzt (LG München I, Urteil vom 15. September 2003 - 17 O 1655/03 - Kurztext, juris; LG Berlin, Urteil vom 10. April 2002 - 24 O 99/01 - Rn.18, juris).
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