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   LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06   

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https://dejure.org/2006,13007
LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06 (https://dejure.org/2006,13007)
LG Köln, Entscheidung vom 10.08.2006 - 24 S 1/06 (https://dejure.org/2006,13007)
LG Köln, Entscheidung vom 10. August 2006 - 24 S 1/06 (https://dejure.org/2006,13007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Haftungspflichten einer Hausratsversicherung für Kosten der Beseitigung der durch einen Einbruch verursachten Schäden an der Haustür; Hausratsversicherungsrechtliche Qualifizierung von Haustüren als Gebäudebestandteil und nicht als Hausrat

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 2 Nr. 1 e
    Keine Abrechnung auf fiktiver Basis im Rahmen der sogenannten Kostenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine fiktive Abrechnung in der Kostenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 792
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 12.05.2005 - 24 S 36/04

    Anspruch auf Ersatz fiktiver Kosten nach einem Versicherungsfall aus einem

    Auszug aus LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06
    Die Kammer hält insoweit an ihrer Rechtsprechung fest (Urt. v. 12.5.2005, 24 S 36/04; Urt. v. 24.11.2005, 24 S 13/05).
  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    Soweit das Berufungsgericht meint, die in § 3 AFB 87 versprochenen Versicherungsleistungen unterschieden sich vom Ersatz für Gebäude- und sonstige Sachschäden dadurch, dass eine erstattungsfähige Vermögenseinbuße beim Versicherungsnehmer erst durch den tatsächlichen Einsatz der Aufwendungen einträte (ähnlich für den Begriff der "notwendigen Kosten": OLG Celle VersR 2009, 631; OLG Frankfurt am Main VersR 2011, 111; LG Köln VersR 2007, 792; AG Recklinghausen VersR 2006, 70; AG Trier NJW-RR 2003, 889 f.; Höra in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 62; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 VHB 92 Rn. 3; Martin, SVR 3. Aufl. W I Rn. 25, 26), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.
  • OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16

    Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten

    Die Beklagte wendet mit ihrer Berufung ohne Erfolg unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urteil vom10.08.2006 - 24 S 1/06 - VersR 2007, 792 f., juris Rn. 14) und des Amtsgerichts Potsdam (Urteil vom 11.01.2008 - 34 C 274/07 - r+s 2008, 339 f., juris Rn. 13) ein, es fehle an einem Feststellungsinteresse des Klägers, weil es an einem gegenwärtigen, der Feststellung fähigen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 256 ZPO fehle.
  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    LG Köln VersR 2007, 792.
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche;

    Der Kläger muss deshalb nachweisen, dass ihm die geltend gemachten Unterbringungskosten tatsächlich entstanden sind (so auch OLG Celle, VersR 2010, 526 zu § 2 Ziff. 1. h) VHB 92; LG Köln, VersR 2007, 792; AG Trier, NJW-RR 2003, 889; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., W I Rdn. 25 f.; Knappmann in Prölss/Martin, aaO., § 2 VHB 2000, Rdn. 9: keine fiktive Abrechnung).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 187/08

    Pflicht des Hausratversicherers zu einem Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage

    Vorgelegt hat er mit seiner Klagschrift als Anlagen K 3 - K 6 Angebote verschiedener Firmen für die Instandsetzung der Terrassentür, Malerarbeiten usw. Kosten können aber nur ersetzt werden, wenn sie dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstanden sind (vgl. LG Köln, VersR 2007, 792. AG Recklinghausen, VersR 2006, 70).
  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15

    Entstehen des Anspruchs auf Ersatz von Abbruchkosten dem Grunde nach mit dem

    Soweit bislang ein Feststellungsantrag, der darauf gerichtet ist, festzustellen, dass der Versicherer zur Tragung künftig entstehender (Reparatur-)Kosten verpflichtet ist, für unzulässig erachtet wurde, weil es um die Klärung eines erst künftigen Rechtsverhältnisses ging (vgl. z. B. Urteil des LG Köln vom 10.08.2006, Az.: 24 S 1/06), kann dem im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen Abbruchkosten nicht gefolgt werden.
  • AG Köln, 28.08.2009 - 112 C 608/08

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ersatz von Bäumen der durch eine

    b) Eine fiktive Abrechnung findet im Rahmen der Kostenversicherung nicht statt, so dass lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten nach einer späteren Wiederbepflanzung zu erstatten sind (LG Köln, VersR 2007, 792).
  • AG Potsdam, 11.01.2008 - 34 C 274/07

    Deckungsklage gegen die Hausratversicherung: Abrechnung von Gebäudeschäden auf

    Der Wortlaut der Regelung ist eindeutig (so bereits mit überzeugenden Ausführungen LG Köln VersR 2007, 792): Danach umfasst der Versicherungsschutz bei Gebäudeschädigungen den Ausgleich bereits entstandener, mithin durch den Versicherungsnehmer bereits gezahlter Reparaturkosten.
  • AG Plettenberg, 24.09.2010 - 1 C 218/10

    Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung durch einen Versicherungsnehmer von

    Bei der streitgegenständlichen Ziffer 9 Nr. 1 g) VHB 2007 handelt es sich nicht um eine Schadens-, sondern um eine reine Kostenversicherung (vgl. auch LG Köln, Versicherungsrecht 2007, 792, AG Potsdam, R+S 2008, 339).
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