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   LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16   

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LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16 (https://dejure.org/2016,73054)
LG Köln, Entscheidung vom 14.07.2016 - 24 S 10/16 (https://dejure.org/2016,73054)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 24 S 10/16 (https://dejure.org/2016,73054)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12

    Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    Eine Willenserklärung oder Rechtshandlung trägt in diesem Sinne den Keim eines Rechtsstreites dann in sich, wenn die Art der Willenserklärung oder Rechtshandlung geeignet ist, einen Verstoß auszulösen (vgl. Urteil des BGH vom 24.04.2013 - IV ZR 23/12 -, zu recherchieren über juris, Urteil des OLG Köln vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, zu recherchieren über juris; Beschluss des OLG Köln vom 15.01.2016 - 9 U 251/15 -).

    In der o.g. Entscheidung des BGH vom 24.04.2013 - IV ZR 23/12 -, hatte der dortige Kläger nach seinem Vortrag bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages nicht alle für seine Willensbildung maßgeblichen Informationen, insbesondere die Vertragsbedingungen nicht erhalten.

    Da - so die h.M. (s. Urteil des BGH vom 22.04.2013 - IV ZR 23/12 -) die (angebliche) Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung auch nicht den Rechtsschutzfall darstellt, ist es bereits von daher unter dem Gesichtspunkt des § 4 Abs. 2 der ARB unerheblich, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung und dem Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages ein Zeitraum liegt, der länger als ein Jahr ist.

  • OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 94/00

    Leistungspflichten einer Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    Eine Willenserklärung oder Rechtshandlung trägt in diesem Sinne den Keim eines Rechtsstreites dann in sich, wenn die Art der Willenserklärung oder Rechtshandlung geeignet ist, einen Verstoß auszulösen (vgl. Urteil des BGH vom 24.04.2013 - IV ZR 23/12 -, zu recherchieren über juris, Urteil des OLG Köln vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, zu recherchieren über juris; Beschluss des OLG Köln vom 15.01.2016 - 9 U 251/15 -).

    Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).

    Eine Klausel trägt den Keim eines Rechtsstreits dann in sich, wenn die Art der Willenserklärung geeignet ist, einen Verstoß auszulösen oder die Willenserklärung häufig Streit nach sich zieht (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2001, - 9 U 94/00-, RuS 2001, 201 ff. Rn. 7).

  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).

    Der spätere Rechtsstreit muss bei Abgabe der Willenserklärung bereits die erste Stufe der Gefahrverwirklichung erreicht haben, gewissermaßen vorprogrammiert sein (OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 in juris Rn. 9).

  • AG Köln, 08.03.2016 - 124 C 483/15

    Erteilung einer Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren gegen eine

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 08.03.2016 - 124 C 483/15 - wird abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des AG Köln vom 08.03.2016, Aktenzeichen 124 C 483/15, die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 16.02.2016 - 9 U 159/15

    Eintrittspflicht einer privaten Rechtsschutzversicherung für eine gerichtliche

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    In dieselbe Richtung gehen auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 16.02.2016 - 9 U 159/15 -, zu recherchieren über juris.

    Im Urteil des OLG Köln vom 16.02.2016 - 9 U 159/15 -, zu recherchieren über juris, heißt es im Zusammenhang mit der Frage des Eingreifens der Vorerstreckungsklausel u.a.:.

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    In Ansehung der Entscheidung des BGH vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 -, zu recherchieren über juris, sind demnach betreffend die Auseinandersetzung mit der Bank diese 109.941,99 EUR streitwertbestimmend zuzüglich der Grundschuld mit ihrem Nominalbetrag (vgl. BGH, Entscheidung vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 -, ebenfalls zu recherchieren über juris).
  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    In Ansehung der Entscheidung des BGH vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 -, zu recherchieren über juris, sind demnach betreffend die Auseinandersetzung mit der Bank diese 109.941,99 EUR streitwertbestimmend zuzüglich der Grundschuld mit ihrem Nominalbetrag (vgl. BGH, Entscheidung vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 -, ebenfalls zu recherchieren über juris).
  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 176/05
    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    Wenn der BGH in seinem Beschluss vom 05.04.2006 - IV ZR 176/05 -, zustimmend zitiert von Wendt in RuS 2008, 223, davon ausgeht, dass bei Stellung des - aus Sicht des Versicherungsnehmers rechtmäßigen - Antrags bei einem Unfallversicherer eben diese Antragstellung eine Willenserklärung oder Rechtshandlung im Sinne der Vorerstreckungsklausel darstellt, der Streit vor dem Sozialgericht demnach mit Stellung des Rentenantrags vorprogrammiert sei, so muss dies doch auch für Fälle der vorliegenden Art gelten, in denen eine rechtswidrige Widerrufsbelehrung den Ausgangspunkt für den weiteren Streit bildet; denn gerade ein rechtswidriges Verhalten ist geeignet, einen späteren Rechtsstreit aufkommen zu lassen.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 235/92

    Willenserklärungen ; Rechtshandlungen; Begründung von Rechtsverhältnissen;

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    Nur solche Rechtshandlungen oder Willenserklärungen, die auf eine Veränderung oder Verwirklichung der Rechtslage hinzielen, können einen Rechtsverstoß auslösen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.1994, - 4 U 235/92 -, VersR 1994, 1337 in juris).
  • OLG Hamm, 20.10.2000 - 20 U 247/99

    Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16
    Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

  • OLG Köln, 15.01.2016 - 9 U 251/15

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung; Bestimmung des

  • BGH, 17.10.2007 - IV ZR 37/07

    Anwendbarkeit der Baufinanzierungsklausel auf Beteiligungen an Immobilienfonds

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