Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 2-24 S 138/16, 2/24 S 138/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rabüro.de
Zur Kündigung des Luftbeförderungsvertrags durch den Fluggast
- reise-recht-wiki.de
Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Luftbeförderungsvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Flugstornierung durch Fluggast und der Ticketpreisanspruch bei freien Plätzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ticketpreisanspruch der Fluggesellschaft nach Flugstornierung durch Fluggast bei freien Plätzen - Freie Plätze in Beförderungsklasse belegt Unmöglichkeit des Weiterverkaufs der stornierten Tickets
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 72/16
Rückgewähransprüche nach Storno einer Flugbuchung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Buchungen, die nach dem Rücktritt erfolgt sind, ausschließlich die Plätz betrafen, die ohnehin noch frei waren, und nicht den streitgegenständlichen, infolge des Rücktritts wieder frei gewordenen Platz (vgl. zuletzt LG Frankfurt, Urt. 22.12.2016, Az. 2-24 S 72/16).(vgl. zuletzt LG Frankfurt, Urt. 22.12.2016, Az. 2-24 S 72/16).
- KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16
§ 23 Abs. 1 S. 3 Luftverkehrsdienste VO soll das Luftverkehrsunternehmen bereits vor Vertragsschluss zwingen, die Preiszusammensetzung endgültig, transparent und nachprüfbar festzulegen (vgl. KG, Urt. 12.8.14, Az. 5 U 2/12, zit. nach juris). - LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 24 S 152/13
Flugstornierung - Rückzahlungsanspruch von Steuern und Gebühren
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16
Lediglich dann, wenn die Kündigung erst unmittelbar vor dem Abflug erfolgt, etwa wenn der Fluggast nicht zum Check-in erscheint, kann davon ausgegangen werden, dass ein "Weiterverkauf" tatsächlich nicht mehr möglich war (vgl. LG Frankfurt, Urt. 6.6.14, Az. 2-24 S 152/13; Urt. 13.8.15, Az. 2-24 S 22/15). - BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97
Darlegung ersparter Aufwendungen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16
Erst dann ist es Sache des Bestellers, dazulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Aufwendungen erspart bzw. höhere Erlöse erzielt hat als vom Unternehmer behauptet (BGH, Urt. 14.1.99, Az. VII ZR 277/97, = NJW 99, 1253).
- OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - 16 U 99/20
RightNow darf vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen
Diese Flugnebenkosten fallen nur an, wenn der Fluggast den Flugschein tatsächlich in Anspruch nimmt (…vgl. Führich, Reiserecht, 7. Auflage, § 35 Rn. 46; LG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2017, Az.: 2-24 S 138/16, zitiert nach juris; AG Frankfurt, Urteil vom 23. Oktober 2018, Az.: 31 C 1820/18, zitiert nach juris). - AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18
Teilerledigungserklärung, Flugpreis, Gegenleistung, Rückerstattung des …
Die Beklagte kann sich nicht nachträglich darauf berufen, dass in den ausgewiesenen Steuern ein Kerosinzuschlag enthalten sei, der noch als zusätzliche Gegenleistung für die Beförderung eigentlich dem Ticketpreis zuzurechnen wäre, vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.03.2017 - 2 24 S 138/16, RRa 2017, 302. - LG Köln, 14.02.2019 - 20 O 272/18
Auskunftsanspruch über die Höhe der vereinnahmten Steuern und Gebühren eines …
Denn zwar soll die Aufgliederung des Endpreises nach den Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1008/2008 es dem Verbraucher ermöglichen, bereits vorab für den Fall einer späteren Stornierung die anfallenden Stornokosten bzw. den zu erwartenden Rückerstattungsbetrag nachprüfbar berechnen zu können (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.03.2017, Az. 24 S 138/16, BeckRS 2017, 136082, Rn. 7).
- AG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 31 C 1820/18
Rückzahlungsanspruch bei Flugstornierung
Soweit sie diesen YQ-Zuschlag als Steuer und Gebühr kalkuliert, ist er zurückzuerstatten (in diese Richtung auch Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.03.2017, Az.: 2-24 S 138/16, RRa 2017, 302 ff.).Vor diesem Hintergrund kann sich die Beklagte nicht nachträglich darauf berufen, dass sich in dem als "Tax" ausgewiesen Betrag Fixkosten verbergen, die als Teil der Beförderungsleistung zu vergüten sind (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.03.2017, Az.: 2-24 S 138/16, RRa 2017, 302 ff.).
- AG Erding, 24.06.2020 - 9 C 6697/19
Rückerstattungsanspruch bei nicht angetretenem Flug
Die Beklagte kann sich nicht nachträglich darauf berufen, dass in den ausgewiesenen Steuern ein Kerosinzuschlag ("YR" und "YQ") in Höhe von 23, 50 EUR enthalten sei, vgl. LG Frankfurt am Main Urteil v. 29.03.2017, Az. 2- 24 S 138/16. - AG Erding, 24.07.2019 - 3 C 5140/18
Anspruch auf Rückerstattung des Kerosinzuschlags
Die Beklagte kann sich nicht nachträglich darauf berufen, dass in den ausgewiesenen Steuern ein Kerosinzuschlag enthalten sei, der noch als zusätzliche Gegenleistung für die Beförderung eigentlich dem Ticketpreis zuzurechnen wäre, vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.03.2017 - 2 24 S 138/16, RRa 2017, 302. - LG Landshut, 26.10.2021 - 15 O 1730/21
Schätzung der Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges
Denn gem. Art. 23 Abs. 1 VO 1008/2008/EG sind die Steuern, Gebühren und Zuschläge bei Buchung des Fluges exakt und individualisiert aufzuführen (vgl. EuGH, Rs. C-290/16; LG Frankfurt, Urt. v. 29.3.2017 - 2-24 S 138/16; LG Düsseldorf, Beschl. v. 13.2.2017 - 22 S 307/16;… AG Düsseldorf Urt. v. 23.4.2019 - 56 C 414/18, BeckRS 2019, 7205; AG Geldern, Hinweisbeschluss v. 05.09.2019, Az. 3 C 78/19).