Rechtsprechung
LG Münster, 13.07.2017 - 024 S 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters auf den durch einen Bauträger an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuerbetrag als Insolvenzforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tecklenburg, 07.12.2016 - 5 C 52/16
- LG Münster, 13.07.2017 - 024 S 2/16
- BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 23.02.2017 - V R 16/16
Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen
Auszug aus LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16
Die Beklagte hat auch auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.02.2017 (Az. V R 16/16) zur Problematik der Umsatzsteuerfestsetzung unter Berücksichtigung von § 27 Abs. 19 UStG hingewiesen.Der Bundesfinanzhof hat in dem Urteil vom 23.02.2017 (Az. V R 24/16) einen Zahlungsanspruch des Unternehmers als Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB bejaht (…Rn. 51 ff, zitiert nach JURIS).
- OLG Köln, 04.08.2016 - 7 U 177/15
Anspruch des Unternehmers auf Zahlung der Umsatzsteuer
Auszug aus LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16
Er bezieht sich dabei auch auf Entscheidungen des Landgerichts Köln (…Urt. v. 30.10.2015, Az. 7 O 103/15) und des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 04.08.2016, Az. 7 U 177/15).Das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 04.08.2016, Az. 7 U 177/15) hat diese Entscheidung bestätigt und ebenfalls den Zahlungsanspruch nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung als gerechtfertigt angesehen.
- LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 103/15
Verjährung des Zahlungsanspruchs der auf die Rechnungen entfallenen Umsatzsteuer …
Auszug aus LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16
Er bezieht sich dabei auch auf Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urt. v. 30.10.2015, Az. 7 O 103/15) und des Oberlandesgerichts Köln (…Urt. v. 04.08.2016, Az. 7 U 177/15).Das Landgericht Köln (Urt. v. 30.10.2015, Az. 7 O 103/15) hat einen Anspruch des Unternehmers (dort ebenfalls nunmehr des Insolvenzverwalters) aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung als gegeben angesehen (…Rn. 23, zitiert nach JURIS).
- LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
Trotz Änderung der BFH-Rechtsprechung: Vertrag ist Vertrag!
Auszug aus LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16
Außerdem verweist die Beklagte auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 05.02.2016, Az. 33 O 86/15), in welcher ein Anspruch eines Bauunternehmers gegen einen Bauträger auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrages verneint wurde.Das Landgericht Düsseldorf (Urt. v. 05.02.2016, Az. 33 O 86/15) hat angesichts des Wortlautes der Parteiabreden die Vereinbarung nicht als auslegungsfähig dahingehend angesehen, dass ein Zahlungsanspruch des Unternehmers zu bejahen wäre.
- BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
Auszug aus LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16
Mit Urteil vom 22.08.2013 (Az. V R 37/10) entschied der Bundesfinanzhof, dass § 13b UStG im Verhältnis zwischen Bauträger und von diesem beauftragten Unternehmer nicht anwendbar, sondern der Unternehmer verpflichtet sei, die Umsatzsteuer abzuführen.Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen: V R 37/10) entschied der Bundesfinanzhof, dass nicht mehr der Bauträger als Empfänger der Bauleistung der Schuldner der Umsatzsteuer ist.
- BSG, 23.11.2016 - B 5 R 24/16 R
Auszug aus LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16
Diese rechtliche Beurteilung steht auch im Einklang mit der Feststellung, welche der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.02.2017 (Az. 5 R 24/16, Rn. 57, zitiert nach JURIS) wie folgt getroffen hat:. - EuGH, 13.12.2012 - C-395/11
BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
Auszug aus LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16
Ein Anlass für eine eventuelle Neubewertung der vertraglichen Absprachen ergab sich erst durch die geänderte Verwaltungspraxis, nachdem der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 22.08.2013 unter Hinweis auf die unionsrechtliche Harmonisierung durch Richtlinien der Europäischen Union sowie die Rechtsprechung des EuGH (Urt. BLV Wohn- und Gewerbebau GmbH in UR 2013, 63, 2. Leitsatz) betont hat, im Rahmen einer teleologischen Reduktion sei eine einschränkende, abweichende Auslegung von § 13 b Abs. 2 UStG geboten (…Urt. v. 22.08.2013 Rn. 42, 44, 49, 50 ff, zitiert nach JURIS).