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   LG Frankfurt/Main, 21.03.2013 - 2-24 S 213/12   

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https://dejure.org/2013,52702
LG Frankfurt/Main, 21.03.2013 - 2-24 S 213/12 (https://dejure.org/2013,52702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.03.2013 - 2-24 S 213/12 (https://dejure.org/2013,52702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. März 2013 - 2-24 S 213/12 (https://dejure.org/2013,52702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • reise-recht-wiki.de

    Einwand des technischen Defekts am Generator der Hilfsturbine als "außergewöhnlicher Umstand"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Defektes Flugzeug und der Ausgleichsanspruch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2013 - 24 S 213/12
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Große Kammer) vom 26.2.13 (C-11/11) kommt es darauf an, ob der Fluggast sein Endziel mit einer relevanten Verspätung erreicht unabhängig davon, ob der gebuchte (Anschluss)flug verspätet eingetroffen ist, den er nicht erreicht hatte.
  • AG Königs Wusterhausen, 13.04.2017 - 4 C 2780/16

    Fluggastrechte: Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung

    Es ist auf dieser Grundlage folgerichtig, dass bei einem aufgrund der angekündigten starken Verspätung von dem Verbraucher gebuchten Ersatzflug die Teilnahme an dem verspäteten Flug nicht Anspruchsvoraussetzung für die Ausgleichszahlung ist (so auch LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2013, Az.: 2-24 S 213/12; AG Bremen, NJW 2013, 705; befürwortend Schmid, NJW 2015, 516; a. A. LG Darmstadt, Urteil vom 19.09.2012, Az.: 7 S 81/12).
  • AG Rüsselsheim, 22.08.2013 - 3 C 3012/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Vorabentscheidungsverfahren / Verspätung /

    Nach bisheriger - indes nicht verfestigter - Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts stehen einem Ausgleichsanspruch der Fluggäste analog Art. 5, 6, 7 VO systematische Erwägungen entgegen (so auch LG Darmstadt, Urteil v. 19.09.2012, Az. 7 S 81/12; a. A. LG Frankfurt, Urteil v. 25.04.2013, Az. 2-24 S 213/12).
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