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   LG Frankfurt/Main, 07.01.1985 - 2/24 S 214/84   

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https://dejure.org/1985,4805
LG Frankfurt/Main, 07.01.1985 - 2/24 S 214/84 (https://dejure.org/1985,4805)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.01.1985 - 2/24 S 214/84 (https://dejure.org/1985,4805)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Januar 1985 - 2/24 S 214/84 (https://dejure.org/1985,4805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1474
  • VersR 1985, 951
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 06.12.1982 - 24 S 156/82
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.01.1985 - 24 S 214/84
    Ausnahmsweise ist der Reiseteilnehmer zur Annahme eines von der ursprünglichen Buchung abweichenden Ersatzobjekts dann gehalten, wenn die wegen der abweichenden Unterbringung nach der Rechtsprechung der Kammer anfallende Minderung (NJW 83, 233 = VersR 1983, 548 (L)) mit nur 10% bewertet wird und bei dem Ersatzobjekt bezüglich der vertraglich etwa noch geschuldeten Zusatzleistungen Mängel von nicht mehr als 5% vorliegen.
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 149/18

    Wasserflugzeuge vor Strandvilla auf den Malediven

    Denn ein solcher Einwand treuwidrigen Verhaltens ist darauf beschränkt, dass ein gleichwertiges Alternativangebot unterbreitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, X ZR 118/03; LG Frankfurt, Beschluss vom 04. März 2019, 2-24 S 293/18; Urteil vom 07.Janaur 1985, 2-24 S 214/84; Tonner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 651c Rn. 148).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Erforderlich ist insoweit allerdings, dass das unterbreitete Abhilfeangebot gleichwertig ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, X ZR 118/03 (offen lassend); Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07. Januar 1985, 2-24 S 214/84; Beschluss vom 04. März 2019, 2-24 S 293/18; Tonner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 651c Rn. 148).
  • LG Frankfurt/Main, 17.03.1986 - 24 S 113/85
    § 651 e BGB , der die Kündigung des Reisevertrages behandelt und eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise erfordert (LG Frankfurt, NJW 1983, 2884) und bei dem in gewissem Umfang der Reisende gehalten ist, sich auf Ersatzangebote des Reiseveranstalters einzulassen (LG Frankfurt, NJW 1985, 1474), kann auf Fälle der Abstandnahme vor Reiseantritt nicht angewendet werden, sondern ist auf Fälle der Lösung nach Reiseantritt beschränkt.

    gelten die von der Kammer entwickelten Grundsätze (LG Frankfurt, NJW 1985, 1474).

  • AG Köln, 14.05.2008 - 142 C 11/07

    Bestehen eines Anspruchs im Reisevertragsrecht auf hypothetische Minderung in den

    Soweit für den Fall der Ablehnung einer zumutbaren Ersatzleistung dem Reisenden ein Recht auf Minderung bis zu der Höhe eingeräumt wird, wie er dies bei Annahme der Ersatzleistung hätte tun dürfen, geschieht dies ohne weitere eigene Begründung unter Bezugnahme auf ein Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 07.01.1985 NJW 1985, 1474 ff. (Führich, Reiserecht, Rn 282, Palandt, § 651 c Rn 4, Tonner, Reisevertrag § 651 c Rn 55, LG Düsseldorf RRa 1997, 116 ).
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.1991 - 24 S 398/90

    Reisevertragsrecht; Selbstabhilfe durch Umzug in ein anderes Hotel

    Insoweit hat die Kammer in ihrem in NJW 1985, 1474 abgedruckten Grundsatzurteil ausgesprochen, dass das angebotene Ersatzobjekt hinsichtlich der Lage nur eine Minderung von 10 % aufweisen darf (d. h. im gleichen Ort gelegen sein muss), Unterkunft und Verpflegung gemessen an der Buchung im übrigen mangelfrei zu sein haben und lediglich bei sonstigen Leistungen ein geringfügiger, höchstens mit 5 % zu bewertender Mangel vorliegen darf.
  • AG Baden-Baden, 31.08.1993 - 6 C 19/93
    Dieser Umstand ist zwar grundsätzlich im Rahmen von § 651 d Abs. 2 BGB erheblich (vgl. Tempel, a.a.O., S. 430), der Reisende muss aber insoweit keinen Ortswechsel hinnehmen (vgl. Tonner, § 651 c, Rdnr. 20; Tempel, a.a.O., S. 424; LG Frankfurt, NJW 1985, 1474; OLG München, NJW 1984, 132).
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