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LG Köln, 08.04.2010 - 24 S 3/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung wird bei noch nicht erreichtem Wert des Beschwerdegegenstands auch im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung dessen durch Folgekosten verworfen; Verwerfung einer Berufung trotz Erhöhung des noch nicht erreichten Wertes des Beschwerdegegenstands durch mögliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 24.11.2009 - 133 C 133/09
- LG Köln, 08.04.2010 - 24 S 3/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Köln, 24.11.2009 - 133 C 133/09
Auszug aus LG Köln, 08.04.2010 - 24 S 3/10
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.11.2009 - 133 C 133/09 - wird kostenpflichtig verworfen. - BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus LG Köln, 08.04.2010 - 24 S 3/10
Soweit die Beklagte die Auffassung vertritt, nach der Rspr. des BGH sei auch das Interesse an der Vermeidung einer nachteiligen Kostenentscheidung mitbestimmend für die Ermittlung der Beschwer, so hat der Große Senat für Zivilsachen am 24.11.1994 - GSZ 1/04 - (zu recherchieren über JURIS) erkannt, dass diese Rechtsansicht unzutreffend ist.
- BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12
Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer …
Teilweise wird eine derartige Korrespondenz- und Auskunftspflicht angenommen (OLG Hamm…, Urteil vom 24. November 2004 - 35 U 17/04, juris Rn. 31; OLG Koblenz VersR 2004, 1555; LG Potsdam r+s 2012, 465, 466; LG Köln, Beschluss vom 8. April 2010 - 24 S 3/10, juris Rn. 5; LG Bielefeld VersR 1990, 1238; Müller-Stein, VersR 1990, 561, 562; Koch, VersR 1997, 1200, 1201; Keil, VW 1995, 66). - AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft; Einstufung eines …
Die Ansicht des Landgerichts Köln (Beschluss v. 08.04.2010, Az.: 24 S 3/10) im Anschluss an Urteil des Amtsgerichts Köln v. 27.10.2009, Az.: 133 C 133/09, dass die Korrespondenzpflicht mit dem Makler nicht zu einer übermäßigen Kostenbelastung des Versicherers führe und daher zumutbar sei, ist abzulehnen.