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   LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 2-24 S 67/12   

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https://dejure.org/2012,59962
LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 2-24 S 67/12 (https://dejure.org/2012,59962)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.11.2012 - 2-24 S 67/12 (https://dejure.org/2012,59962)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. November 2012 - 2-24 S 67/12 (https://dejure.org/2012,59962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Anrechnung eines Reisepreisminderungsanspruchs auf geleistete Ausgleichszahlung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Anrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz neben EU-Ausgleichszahlung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 31 C 2243/13

    Keine Anrechnung von von weitergehendem Schadensersatz auf Ausgleichsleistungen

    Dem von der Beklagten zitierten LG Frankfurt am Main 2-24 S 67/12 ist zuzustimmen, dass Schadenersatzansprüche sich vorwiegend auf vertraglicher Grundlage ergeben, die Fluggastrechteverordnung aber Ansprüche gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen begründet.
  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2018 - 24 S 235/17
    Nach der Kammerrechtsprechung (LG Frankfurt, Urteil vom 05. Dezember 2014 - 2-24 S 66/14 - LG Frankfurt, Urteil vom 29. November 2012 - 2-24 S 67/12 -) entspricht dies auch Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die eine doppelte Kompensation des Fluggastes durch vollen Schadensersatz und zusätzliche Ausgleichszahlung verhindern soll.
  • AG Frankfurt/Main, 22.09.2017 - 32 C 3620/16
    Andererseits sollen nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 nicht Ansprüche aus der Verordnung zugleich mit Ansprüchen auf einer anderen Rechtsgrundlage geltend gemacht werden, so dass zum Beispiel auch eine Anrechnung nicht nur bei einem Schadensersatz, sondern auch im Fall eines Minderungsanspruchs in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 30.09.2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.11.2012 - 2/24 S 67/12).
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