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   OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13   

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OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13 (https://dejure.org/2014,9933)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13 (https://dejure.org/2014,9933)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. April 2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13 (https://dejure.org/2014,9933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berechnung des Schadens beim Sozialbetrug; Hohe Anforderungen an die Annahme der Gewerbsmäßigkeit beim Sozialbetrug

  • strafrechtsiegen.de

    Strafurteil wegen Betruges - Erschleichen Arbeitslosenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Berechnung des Schadens beim Sozialbetrug

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sozialbetrug: Feststellung des eingetretenen Schadens ist zwingend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Sozialbetruges erfordert detaillierte Berechnung des Betrugsschadens

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Sozialleistungsbetrug: Wohl eher nicht gewerblich…

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Der Nachweis eines Sozialbetruges erfordert eine genaue Berechnung des Schadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 514
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Wegen der "maßstabbildenden Bedeutung" (BGHSt 28, 318, [320]) der Regelbeispiele ist aber zur Bestimmung des im Einzelfall tatsächlich maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01 - juris; Fischer a.a.O.).

    In Anbetracht dieser "maßstabbildenden Bedeutung" (vgl. BGHSt 28, 318 ff.) des gesetzlichen Kontextes, in welchem die Gewerbsmäßigkeit eines Betruges diesen gerade als "in der Regel besonders schwer" erscheinen lässt (nämlich als Bandendelikt, bei Vermögensverlusten großen Ausmaßes, großer Zahl potentieller Betrugsopfer, Verursachung wirtschaftlicher Not, etc.), ist es nach Auffassung des Senats aber bereits zweifelhaft, ob die rechtliche Einordnung von Sozialbetrügereien der vorliegenden Art unter dieses Regelbeispiel überhaupt mit den gesetzgeberischen Vorstellungen vereinbar ist.

    Denn immerhin setzt die Annahme eines (allgemeinen) besonders schweren Falls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 319 [322]; 28, 318 [319]; 2, 181; wistra 1987, 257; NStZ 1981, 391; 1982, 246; 1983, 407) voraus, dass "das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist".

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Jedenfalls kann das verjährte Vortatverhalten nicht zur gleichen Gewichtung jenes Verhaltens führen wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; Schäfer/Sander/van Gemmeren Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. 2012, Rdnr. 663).

    Die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle könnte deshalb unangemessen erscheinen, ein besonders schwerer Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels verneint werden und auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH StV 1989, 432 [433]; BGH NJW 1987, 2450 [2451], Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    a) Zwar hält sich die vom Landgericht vertretene Bewertung des vorliegenden Sozialbetrugs als "gewerbsmäßig" im Sinne des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB grundsätzlich noch innerhalb der "Grenzen des Vertretbaren" (vgl. BGHSt 29, 319, [320]; BGH NStZ-RR 2008, 343 - jeweils m.w.N.).

    Denn immerhin setzt die Annahme eines (allgemeinen) besonders schweren Falls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 319 [322]; 28, 318 [319]; 2, 181; wistra 1987, 257; NStZ 1981, 391; 1982, 246; 1983, 407) voraus, dass "das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist".

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle könnte deshalb unangemessen erscheinen, ein besonders schwerer Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels verneint werden und auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH StV 1989, 432 [433]; BGH NJW 1987, 2450 [2451], Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle könnte deshalb unangemessen erscheinen, ein besonders schwerer Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels verneint werden und auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH StV 1989, 432 [433]; BGH NJW 1987, 2450 [2451], Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Dieser Gedanke gilt auch für die Strafzumessung, denn anderenfalls würde das Institut der Verjährung bei Tätern, die erneut straffällig werden, praktisch unterlaufen (BGHR a.a.O.; BGHSt 39, 256 ff.; Schäfer/Sander/van Gemmeren a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 580/92

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Gewerbsmäßig - Verurteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Immerhin wird diese Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2003, 40 m.w.N.), wenngleich das Merkmal der "Gewerbsmäßigkeit" in anderen Bereichen der Kriminalität - etwa beim Absatz bei Bewertungseinheiten von Drogen (vgl. BGH NStZ 1993, 87 = BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 4) anders als bei dem von Falschgeld (vgl. BGH NStZ 2010, 148-149 = BGHR StGB § 146 Abs. 2 gewerbsmäßig 1) - durchaus divergierend beurteilt wird.
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Denn immerhin setzt die Annahme eines (allgemeinen) besonders schweren Falls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 319 [322]; 28, 318 [319]; 2, 181; wistra 1987, 257; NStZ 1981, 391; 1982, 246; 1983, 407) voraus, dass "das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist".
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Wenngleich darin "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen liegt (BGHSt 26, 167 [173]; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz MDR 1980, 274), weil sie ebenso einen erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechtsgehalt und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769) festlegen, handelt es sich dennoch nicht um Tatbestandsmerkmale (BGHSt 29, 359, [368]).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13
    Wenngleich darin "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen liegt (BGHSt 26, 167 [173]; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz MDR 1980, 274), weil sie ebenso einen erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechtsgehalt und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769) festlegen, handelt es sich dennoch nicht um Tatbestandsmerkmale (BGHSt 29, 359, [368]).
  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

  • BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

  • OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02

    Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten

  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des

  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76

    entwendete Kunstgegenstände - Wahlfeststellung; § 253 StGB, Vermögensschaden

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Im Hinblick auf die hier unter anderem zu prüfende eventuelle Gewerbsmäßigkeit (hierzu ausführlich OLG Dresden 25. April 2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13 - NZS 2014, 514).
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