Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.05.2009 - I-24 U 100/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honoraransprüche eines Architekten bei Formunwirksamkeit einer getroffenen Honorarvereinbarung
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterschreitung der Mindestsätze und Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Verwirkung vor Ablauf von 5 - 7 Jahren! (IBR 2011, 92)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erfahrener Auftraggeber darf nicht auf HOAI-Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze vertrauen! (IBR 2011, 30)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
HOAI-Honorar: Angebot eines Erlassvertrags durch Schlussrechnungslegung? (IBR 2011, 1170)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
HOAI-Honorarvereinbarung: Abänderung ist erst nach Abschluss der Tätigkeiten möglich! (IBR 2011, 91)
Verfahrensgang
- LG Münster, 12.07.2007 - 12 O 65/04
- OLG Hamm, 26.05.2009 - I-24 U 100/07
- BGH, 02.09.2010 - VII ZR 122/09
Papierfundstellen
- NZBau 2011, 114
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 14.01.2014 - 24 U 186/12
Verwirkung von Honorarforderungen eines Architekten; Mindestsatzunterschreitung
Das Zeitmoment einer solchen Verwirkung wird vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme und Erstellung der Schlussrechnung kaum erfüllt sein können (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jünst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).Ein solches Vertrauensmoment scheidet jedenfalls bei HOAI-kundigen Auftraggebern aus, da bei diesen in der Regel keine vertrauensbegründenden Umstände vorliegen können (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.).
Entgegen der Ansicht des Landgerichts haben sich die Parteien auch nicht nach Abschluss des Bauvorhabens auf eine rechtlich zulässige nachträgliche Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze der HOAI (vgl. BGH, BauR 2001, 1612; OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.) dahingehend geeinigt, das ursprünglich vereinbarte Pauschalhonorar beizubehalten.
Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob die Architektentätigkeit des Klägers im Februar 2008 bereits beendet war, was Wirksamkeitsvoraussetzung für eine nachträgliche Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze der HOAI ist (vgl. BGH, BauR 2001, 1612; OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.), bedarf somit schon mangels einer Einigung der Parteien keiner Entscheidung.
Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass dieses Element vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren kaum erfüllt sein kann (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jüngst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass ein solches Vertrauensmoment jedenfalls bei HOAI-kundigen Auftraggebern - wie dem Beklagten, auch wenn er nach seinen Angaben nicht täglich mit HOAI-Abrechnungen befasst ist - ausscheidet, da bei diesen in der Regel keine vertrauensbegründenden Umstände vorliegen können (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.;… Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 332).
- OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 9/13
Architektenvertrag: Umstände für ein widersprüchliches Verhalten bei der späteren …
Es kann offen bleiben, ob der Zeitraum von fünf Jahren zwischen der Kündigung des Vertrages und der gerichtlichen Durchsetzung des Architektenhonorars dazu führen kann, eine Verwirkung anzunehmen (5 bis 7 Jahre - OLG Hamm NZBau 2011, 114, 116 f.).Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben dem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 2012, 848, 849 m.w.N.; 1792; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011, 11 U 127/11 - BeckRS 2012, 03596; OLG Hamm NZBau 2011, 114 m.w.N.; Scholtissek, NZBau 2012, 150 f.).
- OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung …
Zwar hat der Beklagte ca. 13 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit die geänderte Abrechnung erstellt, womit zwar das sog. Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sein dürfte (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f. - Zeitspanne für das Zeitmoment: 5 bis 7 Jahre; siehe auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - I-24 U 100/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 313; BGB § 320; BGB § 535
Leasingvertrag über eine Fernsehanlage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungsverweigerungsrecht eines Leasingnehmers beim Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm aufgrund mangelhafter Programmgestaltung eines Lieferanten; Auswirkungen vom Lieferanten eines Leasingobjekts ohne Mitwirkung des Leasinggebers versprochener und über die ...
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 19.04.2007 - 2 O 96/06
- OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - I-24 U 100/07
Wird zitiert von ... (3)
- LG Duisburg, 10.09.2010 - 6 O 490/08
Ratenzahlungsansprüche und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem …
Denn die Klägerin als Leasinggeberin war nicht zur Lieferung des TV-Programms und zur Zahlung der Subventionszahlungen verpflichtet (vgl. zum sog. "Wartezimmer-TV" bereits OLG Düsseldorf vom 19.04.2007 - 24 U 189/06; OLG Düsseldorf vom 27.11.2007 - 24 U 100/07).Denn wie bereits ausgeführt trägt der Leasingnehmer das Risiko der Verwendbarkeit des Leasinggegenstandes (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.11.2007 - 24 U 100/07; OLG Düsseldorf vom 19.04.2007 - 24 U 189/06).
- OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen …
Bei der Aushandlung der Vertragskonditionen ist die Lieferantin nämlich grundsätzlich im Interessen- und Verantwortungsbereich der Klägerin tätig (…vgl. Senat aaO, Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2 - Lieferant handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers - sowie Senat OLGR 2007, 773; OLGR 2008, 541 - Lieferant nicht handelnd als Erfüllungsgehilfe), so dass diese auch das Risiko des vertragswidrig agierenden Lieferanten trägt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 242). - OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 24 U 73/08
Anfechtung eines Leasingvertrages wegen arglistiger Täuschung des Leasingnehmers …
Bei der Aushandlung der Vertragskonditionen und der Auslieferung des geleasten Kopiersystems hat die Lieferantin nämlich im Interessen- und Verantwortungsbereich der Klägerin gehandelt (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2 [Lieferant handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers] sowie OLGR Düsseldorf 2007, 773 und OLGR Düsseldorf 2008, 541 [Lieferant nicht handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers] jew. m. w. Nachw.), so dass sie das Risiko des vertragswidrig handelnden Lieferanten uneingeschränkt trägt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 242 sub Nr. 11.2c).