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   OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05   

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https://dejure.org/2005,5074
OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05 (https://dejure.org/2005,5074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2005 - 24 U 11/05 (https://dejure.org/2005,5074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2005 - 24 U 11/05 (https://dejure.org/2005,5074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 439 Abs 1 S 2 HGB, § 463 HGB, § 453 Abs 2 HGB, § 670 BGB, § 285 BGB
    Fracht- und Speditionsgeschäft: Verjährung vertraglicher Erfüllungs- und vertraglicher Aufwendungsersatzansprüche

  • tis-gdv.de

    Vergütung, Verjährung

  • Judicialis

    HGB § 439; ; HGB § 463

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 439 Abs. 1 S. 2
    Keine Anwendung des § 439 Abs. 1 S. 2 HGB auf primäre Erfüllungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 439 § 463
    Geltungsumfang der dreijährigen Verjährungsfrist des § 439 Abs. 1 S. 2 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung aus einem internationalen Transportvertrag; Verjährung von Zahlungsansprüchen bei Handelgeschäften; Geltung der ausnahmsweisen Dreijahresfrist für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung eines Frachtvertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1350 (Ls.)
  • VersR 2006, 390
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78

    Pflicht einer Spedition auf Zahlung von Standgeld - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05
    Der Begriff des Vorsatzes ist im deutschen Recht wie im internationalen Transportrecht - so zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR: BGH VersR 1982, 649 - ein schadensersatzrechtlicher Begriff; er bezieht sich auf die Verletzung von Verhaltensnormen mit der Folge einer Schädigung von Rechtsgütern oder Vermögenspositionen der anderen Seite.

    Bereits lange vor der Aufnahme des zur Neufassung des § 439 HGB - durch Transportrechtsreformgesetz vom 25.06.1998 - führenden Gesetzgebungsverfahrens hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt, dass Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR lediglich auf Schadensersatzansprüche und gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts anzuwenden ist, nicht auf vertragliche Erfüllungsansprüche (und damit auch nicht auf gleichlaufende vertragliche Aufwendungsersatzansprüche) anzuwenden ist (BGH VersR 1982, 649).

    Die im Rahmen der Auslegung des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB zu klärende Rechtsfrage entspricht sachlich exakt der Rechtsfrage, die die höchstrichterliche Rechtsprechung mit der bereits zitierten Entscheidung BGH VersR 1982, 649 zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR entschieden hat.

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf

    Er beziehe sich auf die Verletzung von Verhaltensnormen die zu einer Schädigung von Rechtsgütern oder Vermögenspositionen Dritter führten (OLG Frankfurt a.M., TranspR 2005, 405 f.; MünchKomm.HGB/Herber/Eckardt, 2. Aufl., § 439 Rdn. 12; Köper TranspR 2006, 191 ff.).

    Das vom OLG Frankfurt (TranspR 2005, 405, 406) und Herber/Eckardt (MünchKomm.HGB, 2. Aufl., § 439 Rdn. 12) gegen eine Anwendung von § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB auf Primärleistungsansprüche ins Feld geführte Bedenken, es käme dann zu einer Umkehrung des im Gesetz bestimmten Regel-/Ausnahmeverhältnisses der ein-/dreijährigen Verjährungsfrist, weil praktisch betrachtet jede Nichterfüllung eines vertraglichen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruches vorsätzlich geschehe, ist nicht begründet.

  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Vielmehr mussten die Kläger vor diesem Hintergrund ebenso wie angesichts der zumindest objektiv bzw. nach ihrem bereits oben unter lit. (c bb) [2] skizzierten Betreiben des Vorprozesses aus ihrer Sicht falschen eidesstattlichen Versicherung der Beklagten zu einer Mangelfreiheit ihrer Arbeiten, mit welcher sie im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzes die Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkte, gerade davon ausgehen, dass ein entschlossenes Vorgehen gegen die Beklagte erforderlich sein würde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2017, Az.: 5 U 740/17, Rn. 23, zu einem "Vertrösten" des Gläubigers; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2005, Az.: 24 U 11/05, Rn. 21, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2008 - 3 U 105/07

    Anspruch auf restliche Vergütung aus einem gekündigten Vertrag bezüglich der

    Daher greift die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main, VersR 2006, 390, wonach für primäre vertragliche Erfüllungsansprüche § 439 Abs. 1 Satz 1 HGB und nicht Satz 2 gilt, hier nicht ein.
  • LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 6 O 334/06

    Verjährung von Forderungen wegen ausgeführter Transportfahrten; Anwendungsbereich

    Es ist auch nicht im Hinblick auf § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB von einer dreijährigen Verjährung auszugehen, da diese Regelung auf den Primäranspruch des Frachtführers keine Anwendung findet [vgl. OLG Frankfurt Urteil v. 15.04.2005, abgedruckt in NJW-RR 2005, 1350.].
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