Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05   

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https://dejure.org/2006,2924
OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05 (https://dejure.org/2006,2924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2006 - 24 U 125/05 (https://dejure.org/2006,2924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2006 - 24 U 125/05 (https://dejure.org/2006,2924)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Honorarforderung wegen der Vergütung von Architektenleistungen aus einem Projektsteuerungsvertrag und aus einem Planungsvertrag; Unwirksamkeit einer Honorarabrede wegen Unterschreitung der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten (HOAI) ohne ...

  • Judicialis

    HOAI § 4; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 5 Abs. 4; ; HOAI § 15; ; HOAI § 31; ; HOAI § 31 Abs. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 648 a; ; ZPO § 302; ; ZPO § 304; ; AGBG § 1 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung nach der HOAI bei gemischtem Planungs- und Projektsteuerungsvertrag - Nichtige Preisabsprachen wegen Umgehung der HOAI

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer HOAI-Vergütungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Erfolgshonorare immer beliebter und interessanter

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite der HOAI bei kombinierten Planungs- und Projektsteuerungsverträgen (IBR 2008, 336)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgshonorare bei Projektsteuerungsverträgen sind gefährlich! (IBR 2008, 402)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer HOAI-Vergütungsabrede (IBR 2008, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 675
  • NZBau 2009, 48
  • BauR 2008, 2062
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben allerdings nur dann einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich bereits in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 1997, 2329, 2331; NJW-RR 1997, 1448, 1449; Kniffka/Koeble, 12. Teil Rdnr. 276 ff).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben allerdings nur dann einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich bereits in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 1997, 2329, 2331; NJW-RR 1997, 1448, 1449; Kniffka/Koeble, 12. Teil Rdnr. 276 ff).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 14 U 42/02

    Honorarklage aufgrund einer Honorarteilungsvereinbarung zwischen Ingenieuren:

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05
    Aus dem Motiv und der Zielrichtung des Verordnungsgebers, nämlich öffentliches Interesse an einer "gesunden Architektenschaft", ergebe sich, dass in den Fällen der Unterschreitung der Mindestsätze der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung in der Regel jedenfalls für erfahrene Auftraggeber wie z.B. Generalunternehmer nicht in Betracht komme (Werner, IBR 2003, 364).
  • KG, 28.05.2002 - 15 U 9892/00

    Umfang der Überwachungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass es grundsätzlich zulässig ist, wie vorliegend ein und dieselbe Person sowohl mit Planungsaufgaben als auch mit der Projektsteuerung zu beauftragen (vgl. Locher/Koeble/Frik, § 31 Rdnr. 12 m.w.N., Werner/Pastor, Rdnr. 1428, 1430, OLG Nürnberg a.a.O., KG IBR 2004, 31), was auch von der Beklagten nicht in Zweifel gezogen wird.
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 48/96

    Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05
    § 31 Abs. 2 Halbsatz 1, wonach Honorare bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden müssen, ist unwirksam (BHG NJW 1997, 1694, 1695; Locher/Koeble/Frik, § 31 Rdnr. 29).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 24 U 69/05

    Ist die HOAI eine Aufforderung zum Vertragsbruch?

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05
    Insofern entspricht die Rechtslage derjenigen im Parallelverfahren 24 U 69/05, in welchem die Klägerin aus abgetretenem Recht der M GmbH aus einem ebenfalls am 08./28.05.2001 abgeschlossenen Vertrag die Objekt X GmbH & Co. KG in Anspruch genommen hat, für die ebenfalls der Zeuge Dr. I gehandelt hat.
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 180/84

    Arbeiten eines Architekten auf eigenes Risiko

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05
    Vielmehr handelte es sich um eine Beauftragung unter einer aufschiebenden Bedingung, wie der Bundesgerichtshof für derartige Fallkonstellationen mehrfach entschieden hat (vgl. BGH BauR 1985, 467, 468, Kniffka/Koeble 12. Teil Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein

    Obergerichtlich wurde § 4 HOAI 1996/200 teilweise ausdrücklich als europarechtskonform angesehen (vgl. OLG Stuttgart, NZBAU 2005, 350 und NZBau 2008, 332; OLG Hamm NZBau 2009, 48).

    Eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs sei durch das mit der HOAI verfolgte zwingende Allgemeininteresse gerechtfertigt, nämlich die Verhinderung eines ruinösen Preiswettbewerbs zur Qualitätssicherung (vgl. OLG Hamm, NZBau 2009, 48, OLG Stuttgart aaO).

  • OLG Bamberg, 04.05.2011 - 8 U 25/10

    Honorar des Architekten: Vergütung für die Erstellung einer Brandschutzplanung

    Die Tatsache, dass sämtliche Abschlagszahlungen des Beklagten auf Basis der Honorarzone III erfolgten, reicht ebenfalls nicht aus, weil er vor Erstellung der Schlussrechnung nicht darauf vertrauen konnte, dass sich an den Abrechnungsparametern nichts mehr verändern könne (Locher/Koeble/Frik, 10. Aufl., § 7 Rdnr. 108; OLG Hamm Baurecht 2008, 2062).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10733
OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/05 (https://dejure.org/2005,10733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2005 - I-24 U 125/05 (https://dejure.org/2005,10733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - I-24 U 125/05 (https://dejure.org/2005,10733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Versehentlich erfolgte Doppelzahlung; Rückerstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Bereicherungsausgleich im Drei-Personen-Verhältnis; Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; Möglichkeit zur Einwirkung auf Rechtsgüter und ...

  • Judicialis

    BGB § 154 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 812 § 818
    Ungerechtfertigte Bereicherung: Hingabe des Bereicherungsgegenstandes in der Erwartung eines erst noch zustande kommenden Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/05
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92

    Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/05
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/05
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/05
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/05
    Die Beklagten wurden dadurch nicht zu dem selbstständig dazwischen tretenden Treuhänder, der gleich dem mittelbaren Stellvertreter die Leistung im eigenen Namen empfängt und damit Bereicherungsschuldner wird (vgl. BGH NJW 1961, 1461).
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