Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.04.2011

Rechtsprechung
   KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8187
KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10 (https://dejure.org/2012,8187)
KG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 24 U 130/10 (https://dejure.org/2012,8187)
KG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 24 U 130/10 (https://dejure.org/2012,8187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 UrhG, § 87c UrhG, § 97 UrhG
    Schadensersatz wegen Verletzung der ausschließlichen Nutzungsrechte an Kartenwerken: Zuschlag für unterlassene Quellenangabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des durch eine Verletzung des Urheberrechts an Kartenwerken entstandenen Schadens

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Urheberrechtsverletzung im Internet nur 50 % Verletzerzuschlag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    50% Verletzerzuschlag bei Online-Urheberrechtsverletzung

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    50 % mehr Schadensersatz für fehlende Urheberbenennung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    50% Verletzerzuschlag bei Urheberrechtsverletzung im Internet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 52
  • afp 2012, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Berlin, 16.03.2000 - 16 S 12/99

    Schadensersatz bei Screenshots ohne Quellenangabe

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Je nach Wirkung des Eingriffs geht es dabei um den Ausgleich wirtschaftlicher Einbußen nach § 97 Abs. 2 S.1 - 3 UrhG n.F. oder um den Ersatz immateriellen Schadens in Form einer Geldentschädigung nach dem Maßstab der Billigkeit gemäß § 97 Abs. 2 S. 4 UrhG n.F. Der Ausgleich eines materiellen Schadens kann durch einen gemäß § 287 ZPO zu schätzenden angemessenen Anteil an der Lizenzgebühr erfolgen (vgl. zu Vorstehendem Schriecker/ Dietz/Spindler, a.a.O. § 63 Rdn. 21; Fromm/Nordemann/ Dustmann, a.a.O. § 63 Rdn. 20, jeweils unter Hinweis auf LG Berlin GRUR 2000, 797/798 - Screenshots).

    Ein Zuschlag von 50% auf die bei einer vertraglichen Nutzung geschuldete Lizenzgebühr erscheint nicht überhöht, zumal die frühere Entscheidung des Landgerichts Berlin (GRUR 2000, 797/798 - Screenshots -), in der ein solcher Prozentsatz zugebilligt wurde, in der Literatur Zustimmung erfahren hat und ansonsten auch Zuschläge von bis zu 100% angenommen werden (vgl. Fromm/Nordemann/ J.B: Nordemann a.a.O.).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne von § 19a UrhG liegt vor, wenn Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH GRUR 2011, 56/58 - Session-ID - Rdn. 23 m.w.N.).

    Nach der bisher zum Setzen von elektronischen Verweisen - sog. Hyperlinks - ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk grundsätzlich auch dann nicht in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werks im Sinne von § 19a UrhG ein, wenn es sich um einen sogenannten Deep Link handelt, der auf andere Seiten der Webseite unter Umgehung ihrer Startseite führt, da der den Link Setzende lediglich den bereits eröffneten Zugang erleichtere, während derjenige, der das Werk ins Internet gestellt hat, darüber entscheide, dass es öffentlich zugänglich bleibe (vgl. BGHZ 156, 1/14f. - Paperboy - GRUR 2011, 56/58 - Session-ID - Rdn. 24).

  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 81/96

    Stadtplanwerk

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Im Übrigen kann sich auch bei der Verwendung bekannter Darstellungsmethoden aus deren individueller Auswahl und Kombination in der Gesamtschau eine schöpferische Leistung ergeben (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1998, 916/917 - Stadtplanwerk; GRUR 2005, 854/856 - Kartengrundsubstanz; Fromm/ Nordemann/ A.Nordemann, UrhR, 10. Aufl., § 2 Rdn. 220; Schricker/ Loewenheim, UrhR, 4. Aufl., § 2 Rdn. 211 m.w.N.).

    Dies reicht jedoch zur schlüssigen Darlegung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Kartenmaterials aus, da die Beklagte dem Vortrag nicht durch konkrete Entgegenhaltungen vorbekannten Formenguts entgegen getreten ist (vgl. BGH GRUR 1998, 916/918 - Stadtplanwerk - m.w.N.).

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Der Begriff der Weiterverwendung ist anhand der Zielsetzung der Datenbankrichtlinie, den Schutz einer Investition in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts einer Datenbank für die begrenzte Dauer des Schutzrechts sicherzustellen, weit auszulegen und bezieht sich auf jede Handlung, die darin besteht, sich ohne Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (vgl. BGH ZUM 2010, 965/968 - Autobahnmaut - Rdn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Dies ergibt sich aus dem allgemeinen, in Art. 170 EGBGB niedergelegten Grundsatz, dass (vertragliche und gesetzliche) Schuldverhältnisse wegen ihres Inhalts und wegen ihrer Wirkung dem Recht unterstehen, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestands gegolten hat (vgl. BGH GRUR 2009, 515 - Motorradreiniger - Rdn. 20; WRP 2009, 847/848 - Resellervertrag - Rdn. 11).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Parteien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts kann zurückgegriffen werden, wenn die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung entsprochen hat (vgl. BGH GRUR 2009, 407/409 - Whistling for a train - Rdn. 23ff.; Schricker/ Wild a.a.O. § 97 Rdn. 153ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Dies ergibt sich aus dem allgemeinen, in Art. 170 EGBGB niedergelegten Grundsatz, dass (vertragliche und gesetzliche) Schuldverhältnisse wegen ihres Inhalts und wegen ihrer Wirkung dem Recht unterstehen, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestands gegolten hat (vgl. BGH GRUR 2009, 515 - Motorradreiniger - Rdn. 20; WRP 2009, 847/848 - Resellervertrag - Rdn. 11).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 130/04

    Gedichttitelliste I

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Dabei ist im Grundsatz zwischen den Rechten der Klägerin als urheberrechtlich Nutzungsberechtigter an den Karten und als Inhaberin des Leistungsschutzrechts an der Datenbank zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2007, 685/687 - Gedichttitelliste I - Rdn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2006, 136/137, Rdn. 23 - Pressefotos; Fromm/Nordemann/ J.B. Nordemann, a.a.O. § 97 Rdn. 86ff.).
  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    Auszug aus KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
    Das Landgericht München hat sowohl eine Beihilfe oder sonstige Teilnahme des Betreibers der aufrufenden Seite an einer rechtwidrigen Vervielfältigungshandlung des Nutzers (vgl. CR 2003, 526/527) als auch öffentliches Zugänglichmachen durch die vom Ersteller der Webseite durch Framing veranlasste Zulieferung der fremden Seite angenommen (vgl. MMR 2007 260/261f.).
  • LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02

    Zum Datenbankschutz für topographische Landkarten

  • LG München I, 14.11.2002 - 7 O 4002/02

    Framing

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06

    CAD-Software

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 227/02

    Karten-Grundsubstanz

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • OLG München, 13.06.2013 - 29 U 4267/12

    Urheberrechtlicher Schutz einer analogen topografischen Karte

    Soweit der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13.06.2013 zum Beleg dafür, dass seine Rechtsauffassung von weiteren Gerichten geteilt wird, einen Abdruck der Entscheidung des Kammergerichts vom 21.03.2012 (ZUM-RD 2012, 331) vorgelegt hat, ist dies unbehelflich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - I-24 U 130/10, 24 U 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13266
OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - I-24 U 130/10, 24 U 130/10 (https://dejure.org/2011,13266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2011 - I-24 U 130/10, 24 U 130/10 (https://dejure.org/2011,13266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2011 - I-24 U 130/10, 24 U 130/10 (https://dejure.org/2011,13266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Heimbewohner kann bei Schlechterfüllung des Heimvertrages rückwirkend Minderungsansprüche für seinen Eigenanteil geltend machen; Rückwirkende Geltendmachung von Minderungsansprüchen für den Eigenanteil eines Heimbewohners bei Schlechterfüllung des Heimvertrages; Annahme ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimvertrag, Schlechterfüllung

  • rechtsportal.de

    Rechte des Heimbewohners bei Schlechterfüllung des Heimvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Pflegeleistungen i.R. eines Heimvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte bei Schlechterfüllung eines Heimvertrages

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1683
  • MDR 2011, 907
  • NZM 2011, 829
  • FamRZ 2011, 1828
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 130/10
    Hier geht es allein um den Eigenanteil der Beklagten, den sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 11 HeimG grundsätzlich kürzen könnte (vgl. BGH NJW 2005, 824).

    Dessen bedarf es auch nicht, weil die Vorschriften des Heimgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung das speziellere Recht darstellen (vgl. BGH NJW 2005, 824; BT-Drucks. 16/12409 S.25).

    Das Dienstleistungsrecht bildet aber bei einem gemischten Vertragstyp wie dem vorliegenden Heimvertrag den Schwerpunkt (vgl. BGH NJW 2004, 1104; NJW 2005, 824).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 15/03 R

    Erstattungsstreitigkeit - Erstattungsanspruch - Entstehung - Kenntnis -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 130/10
    Der Wortlaut dieser Übergangsvorschrift und die Grundsätze des intertemporalen Rechts (vgl. BSG Urteil vom 11. November 2003 zu Az. B 2 U 15/03 R in FEVS 55, 481; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 9. Aufl., Art. 20. Rn. 68) sprechen dafür, dass auf Heimverträge, die wie hier vor dem Inkrafttreten des WBVG am 1. Oktober 2009 noch nicht vollständig abgewickelt waren, noch nicht das WBVG, sondern die §§ 5 bis 9 Heimgesetz a.F. anzuwenden sind, wenn der Heimvertrag vor dem 1. Mai 2010 beendet worden ist.
  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 130/10
    Das Dienstleistungsrecht bildet aber bei einem gemischten Vertragstyp wie dem vorliegenden Heimvertrag den Schwerpunkt (vgl. BGH NJW 2004, 1104; NJW 2005, 824).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 1 U 153/12

    Voraussetzungen für Kürzungsrecht des Heimbewohners wegen mangelhafter

    Ein Rückgriff auf die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts findet nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2011, 907 [juris Rn. 11 ff.] zu § 5 Abs. 11 HeimG a.F.; Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 10 Rn. 3).).
  • OLG Hamm, 25.06.2013 - 26 U 90/09

    Verabreichung eines Abführmittels bei Durchfallerkrankung

    Das Entgelt wird also, anders als bei der Miete, nicht kraft Gesetzes gemindert (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1683).
  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2012 - 27 O 398/11
    Dementsprechend kann bei Schlechterfüllung dieses Vertrages nach einem entsprechenden Kürzungsverlangen eine Minderung des Entgeltes gerechtfertigt sein (vgl. hierzu OLG Düsseldorf MDR 2011, S. 907 bis 908).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht