Rechtsprechung
KG, 29.07.2019 - 24 U 143/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 16 UrhG, § 19a UrhG, § 72 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen eines Lichtbildes allein durch Eingabe der URL-Adresse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen die Unterlassungserklärung durch Möglichkeit der Direkteingabe einer URL
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.10.2018 - 16 O 8/18
- KG, 29.07.2019 - 24 U 143/18
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 11 U 46/19
Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes
Wenn sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet hat, ein ursprünglich urheberrechtswidrig im Internet (hier: in einer eBay-Kleinanzeige) veröffentlichtes Lichtbild nicht weiter öffentlich zugänglich zu machen, so liegt ein Verstoß gegen die vertragliche oder aus § 19a UrhG hervorgehende gesetzliche Unterlassungspflicht nicht vor, wenn das Lichtbild lediglich unter Eingabe einer aus ca. 70 Zeichen bestehenden URL aufgerufen werden kann (Abweichung von der Entscheidung des Kammergerichts vom 29.7.2019, 24 U 143/18).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der zuletzt vom Kläger vorgelegten Entscheidung des LG Berlin vom 25.10.2018, 16 O 8/18 (Bl. 259ff) und der diese bestätigende Entscheidung des Kammergerichts vom 29.7.2019, 24 U 143/18.
- OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine strafebewehrte …
Diese Auffassung vertreten auch das Kammergericht mit Urt. v. 29.07.2019 (24 U 143/18, Juris Rn. 20 f., ZUM-RD 2020, 497) und das Oberlandesgericht Hamburg mit Urt. v. 09.04.2008 (…5 U 124/07, Juris Rn. 38; ZUM-RD 2009, 72).Besteht die Verletzungshandlung in dem urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachen eines Lichtbildes ohne Urheberbenennung, kann aus der Unterlassungsverpflichtung auch verlangt werden, dass der Schuldner durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass ein zuvor in das Internet eingestelltes Lichtbild vor dem Zugriff Dritter geschützt wird, nicht mehr öffentlich zugänglich ist (…Senat Urt. v. 03.12.2012, aaO Juris Rn. 29; KG Urt. v. 29.07.2019 aaO Juris Rn. 21;… insoweit auch OLG Frankfurt Urt. v. 16.06.2020 aaO Juris Rn. 29).
- LG Hamburg, 15.02.2021 - 310 O 149/19 Der Beklagte war daher auch verpflichtet, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren den durch das Einstellen der Fotografie in das Internet geschaffenen Störungszustand zu beseitigen, indem er durch geeignete Maßnahmen sicherstellte, dass die bereits in das Internet eingestellte Fotografie dort nicht mehr öffentlich zugänglich war (ebenso KG, Urteil vom 29.7.2019 - 24 U 143/18, BeckRS 2019, 53363 Rn. 17; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.12.2012 - 6 U 92/11, GRUR-RR 2013, 206, 207).