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   OLG München, 08.10.1998 - 24 U 144/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9641
OLG München, 08.10.1998 - 24 U 144/98 (https://dejure.org/1998,9641)
OLG München, Entscheidung vom 08.10.1998 - 24 U 144/98 (https://dejure.org/1998,9641)
OLG München, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 24 U 144/98 (https://dejure.org/1998,9641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Haftung des Eisenbahnunternehmers bei Kollision einer Eisenbahn mit einem auf einem Bahnübergang von der Fahrbahn auf die Gleise abgekommenen PKW

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG München, 08.10.1998 - 24 U 144/98
    Es muss das gesamte feststehende Unfallgeschehen nach der Lebenserfahrung typisch dafür sein, dass der Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn schuldhaft verlassen hat (BGH NJW 1996, 1828).

    Im Gegensatz zu den vom Bundesgerichtshof in NJW-RR 1986, 383 und NJW 1996, 1828 entschiedenen Fällen ist im vorliegenden nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Abkommens andere Verkehrsteilnehmer zugegen waren.

  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88

    Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?

    Auszug aus OLG München, 08.10.1998 - 24 U 144/98
    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Kraftfahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (vgl. etwa BGH NJW 1989, 3273).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Insoweit entspricht es jedoch grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (st. Rspr. BGH: a.a.O.; NZV 1998, 155; NZV 2000, 207).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2020 - 12 U 54/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Danach entspricht es grundsätzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (vgl. BGH NZV 1996, 277; OLG Naumburg VRS 104, 415; OLG München NZV 2000, 207).
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