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   OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19   

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https://dejure.org/2020,352
OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19 (https://dejure.org/2020,352)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.2020 - 24 U 1530/19 (https://dejure.org/2020,352)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 (https://dejure.org/2020,352)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18

    Streitwert eines Prozessvergleichs: Mehrwert bei Miterledigung nicht

    Auszug aus OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19
    Zu einem Mehrwert kann ein mit erledigter Anspruch jedoch nur führen, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 - BeckRS 2018, 5759).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20

    Voraussetzungen eines Vergleichsmehrwerts

    enthaltene Abgeltungsklausel nicht zu einem Vergleichsmehrwert führt (ebenso OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, juris).

    Zu einem Mehrwert kann ein derartiger mit erledigter Anspruch jedoch nur führen, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war (OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, Rn. 8, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 W 8/18 -, Rn. 24 mwN, juris).

    Damit kann die - auf Betreiben der Beklagten routinemäßig in den Vergleichstext aufgenommene - Abgeltungsklausel zu keinem Vergleichsmehrwert führen (ebenso OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige

    Denn auch solche begründen nur dann einen Vergleichsmehrwert, wenn sie zwischen dem Parteien des Rechtsstreits streitig gewesen sind (2. Zivilsenat a. a. O. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 21.7.2020, 3 W 66/20; OLG München, Beschluss vom 15.1.2020, 24 U 1530/19, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.6.2020, 17 U 96/20, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.3.2018, 10 W 8/18, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 3 W 66/20

    Streitwert eines Vergleichs mit Abgeltungsklausel betreffend Ansprüche nicht am

    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des OLG München (Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20) an.
  • LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21

    Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes; Voraussetzungen eines Mehrvergleichs

    Auch die von den Klägern angeführten Beschlüsse des OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 - BeckRS 2018, 5759, und OLG München Beschluss v. 15.1.2020 - 24 U 1530/19, BeckRS 2020, 165, in denen ausgesprochen worden ist, dass zu einem Mehrwert ein miterledigter Anspruch nur führen könne, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war, rechtfertigen keine andere Entscheidung.
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