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   OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09   

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OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09 (https://dejure.org/2010,56184)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2010 - 24 U 155/09 (https://dejure.org/2010,56184)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2010 - 24 U 155/09 (https://dejure.org/2010,56184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten landwirtschaftlichen Anwesen; Tatbeteiligung durch Begleitung eines Brandstifters in Kenntnis von dessen beabsichtigtem Spiel mit Feuer an dem Tatort; Verantwortlichkeit eines Zehnjährigen für einen Schaden ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung Minderjähriger für Inbrandsetzung einer Scheune

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten landwirtschaftlichen Anwesen; Tatbeteiligung durch Begleitung eines Brandstifters in Kenntnis von dessen beabsichtigtem Spiel mit Feuer an dem Tatort; Verantwortlichkeit eines Zehnjährigen für einen Schaden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 27.02.1996 - VI ZR 86/95

    Verletzung der Pflicht zur Beaufsichtigung eines zum Zündeln neigenden Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Strenger sind die Anforderungen allerdings bei negativ veranlagten oder retardierten Kindern (vgl. BGH NJW 1995, 3385, 3386; BGH, Urt. v. 27.02.1996 - VI ZR 86/95, Juris Rn. 12 f.; BGH, Urt. v. 18.03.1997 - VI ZR 91/96, Juris): Ist etwa eine Zündelneigung bekannt, ist die Zumutbarkeit der erforderlichen Aufsicht - Belehrungen reichen nicht - nach dem im Einzelfall festzustellenden Ausmaß der Gefahren zu bestimmen, die außenstehenden Dritten durch die Eigenarten und den Charakter des Kindes drohen.

    So stellt es eine Verletzung der Aufsichtspflicht dar, ein Kind, welches schon mehrfach durch Neigung zum Zündeln aufgefallen ist, für mehrere Stunden unbeaufsichtigt im Freien spielen zu lassen (BGH, Urt. v. 27.02.1996 - VI ZR 86/95, Juris Rn. 12 f.).

  • LG Aachen, 11.11.2009 - 11 O 25/07

    Schadensersatz aufgrund der Inbrandsetzung einer Lagerhalle bzw. Scheunenhalle

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das am 11.11.2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Aachen - 11 O 25/07 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin ist der Berufung gegen das am 11.11.2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Aachen - 11 O 25/07 - verlustig.

    Der Beklagte zu 2. beantragt, das Urteil des Landgerichts Aachen vom 11.11.2009 - 11 O 25/07 - aufzuheben, soweit es die Klage gegen den Beklagten zu 2. dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, und das Versäumnisurteil vom 15.09.2008 des Landgerichts Aachen aufrecht zu erhalten.

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Danach hat der Beklagte nicht nur den Zeugen Q. in Kenntnis von dessen beabsichtigtem Spiel mit Feuer an den Tatort begleitet, was für eine Tatbeteiligung des Beklagten zu 2. nicht ausreichend wäre (vgl. BGH, Urt. v. 29.05.1990 - VI ZR 205/89, Juris Rn. 16 f.; OLG Oldenburg, Urt. v. 13.04.2004 - 15 U 36/04, Juris Rn. 23 ff.), sondern das Inbrandsetzen von Stroh erfolgte durchweg gemäß gemeinsamer Verabredung.

    Allerdings würde es die Aufsichtsanforderungen überspannen, einem Kind von sechseinhalb Jahren das Verbot des psychischen Beistandleistens beim Spiel mit Streichhölzern zu vermitteln (BGH, Urt. v. 29.05.1990 - VI ZR 205/89, Juris Rn. 19); eine eindringliche Warnung muss aber mit dem Inhalt erfolgen, weder anderen Kindern bei dem Entfachen und dem Unterhalten eines Feuers in irgendeiner Weise zu helfen noch sie dazu anzustiften.

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 28.02.1984 - VI ZR 132/82, Juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, Juris Rn. 15) besitzt derjenige die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB, der nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, die Gefährlichkeit seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein, ohne dass es auf die individuelle Fähigkeit ankäme, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

    Bei einem minderjährigen Schädiger kommt es darauf an, ob Kinder oder Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (BGH, Urt. v. 28.02.1984 - VI ZR 132/82, Juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, Juris Rn. 18).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 28.02.1984 - VI ZR 132/82, Juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, Juris Rn. 15) besitzt derjenige die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB, der nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, die Gefährlichkeit seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein, ohne dass es auf die individuelle Fähigkeit ankäme, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

    Bei einem minderjährigen Schädiger kommt es darauf an, ob Kinder oder Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (BGH, Urt. v. 28.02.1984 - VI ZR 132/82, Juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, Juris Rn. 18).

  • BGH, 10.10.1995 - VI ZR 219/94

    Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht bei einem schwer

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Strenger sind die Anforderungen allerdings bei negativ veranlagten oder retardierten Kindern (vgl. BGH NJW 1995, 3385, 3386; BGH, Urt. v. 27.02.1996 - VI ZR 86/95, Juris Rn. 12 f.; BGH, Urt. v. 18.03.1997 - VI ZR 91/96, Juris): Ist etwa eine Zündelneigung bekannt, ist die Zumutbarkeit der erforderlichen Aufsicht - Belehrungen reichen nicht - nach dem im Einzelfall festzustellenden Ausmaß der Gefahren zu bestimmen, die außenstehenden Dritten durch die Eigenarten und den Charakter des Kindes drohen.
  • BGH, 18.03.1997 - VI ZR 91/96

    Umfang der Aufsichtspflicht bei Milieuschädigung eines Minderjährigen

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Strenger sind die Anforderungen allerdings bei negativ veranlagten oder retardierten Kindern (vgl. BGH NJW 1995, 3385, 3386; BGH, Urt. v. 27.02.1996 - VI ZR 86/95, Juris Rn. 12 f.; BGH, Urt. v. 18.03.1997 - VI ZR 91/96, Juris): Ist etwa eine Zündelneigung bekannt, ist die Zumutbarkeit der erforderlichen Aufsicht - Belehrungen reichen nicht - nach dem im Einzelfall festzustellenden Ausmaß der Gefahren zu bestimmen, die außenstehenden Dritten durch die Eigenarten und den Charakter des Kindes drohen.
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZR 19/07

    Haftung der Eltern für die Inbrandsetzung eines Reiterhofs durch ihre Kinder

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Zudem besteht keine dahingehende Lebenserfahrung, nach der Aufsichtspflichtige bei einem Aufenthalt eines achtjährigen Kindes auf einem Reiterhof damit rechnen müssten, dass es dort Zündmittel finden werde, die für das dort eingelagerte Heu und Stroh eine erhöhte Gefahr bedeuten (BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZR 19/07, Juris: Nichtannahmebeschluss zu OLG Celle, Urt. v. 13.12.2006 - 4 U 99/06, Juris Rn. 25 f., 29 f., 33 ff.).
  • OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06

    Knallkörper, Reste, Silvester Haftung, Eltern

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Zudem besteht keine dahingehende Lebenserfahrung, nach der Aufsichtspflichtige bei einem Aufenthalt eines achtjährigen Kindes auf einem Reiterhof damit rechnen müssten, dass es dort Zündmittel finden werde, die für das dort eingelagerte Heu und Stroh eine erhöhte Gefahr bedeuten (BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZR 19/07, Juris: Nichtannahmebeschluss zu OLG Celle, Urt. v. 13.12.2006 - 4 U 99/06, Juris Rn. 25 f., 29 f., 33 ff.).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 35/62

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem Fußgänger nachts auf der

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09
    Entsprechend versagt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 08.01.1963 - VI ZR 35/62, VersR 1963, 285; BGH, Urt. v. 23.11.1965 - VI ZR 158/64, Juris Rn. 15; zustimmend: Oetker in: MünchKomm, 5. Auflage, § 254 BGB Rn. 110; a.A. Belling/Riesenhuber, ZZP 108 (1995), 455 ff.; ebenso Looschelders, Die Mitverantwortung des Geschädigten im Privatrecht, Tübingen 1999, S. 584 f.; Schiemann in: Staudinger, Neubearbeitung 2005, § 254 BGB Rn. 122), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, im Rahmen des § 254 BGB die Berufung auf vermutetes Verschulden und billigt dem Schädiger bei der Abwägung eines Mitverschuldens damit die bei der Haftungsbegründung für den Geschädigten gemäß §§ 831, 832 BGB bestehende Beweiserleichterung nicht zu.
  • BGH, 23.11.1965 - VI ZR 158/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem eine Vorfahrtstraße

  • BGH, 17.05.1983 - VI ZR 263/81

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich der Verwahrung von Streichhölzern

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 214/84

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich eines minderjährigen Kindes

  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

  • OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96

    Aufsichtspflicht gegenüber Kindern hinsichtlich von Zündmitteln

  • OLG München, 06.12.1996 - 14 U 582/96

    Belehrung von Kindern über die Gefahren des Umgangs mit offenem Feuer -

  • OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

  • OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einer Gruppe fahrender Radfahrer

  • RG, 22.03.1909 - VI 225/08

    Tierhalterhaftung und Verschuldenshaftung.

  • OLG Celle, 15.06.1994 - 9 U 63/93
  • BGH, 27.09.1965 - II ZR 239/64

    Begriff des Zeugen

  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 135/67

    Aufsicht über fremde Kinder aus Gefälligkeit

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1990 - 22 U 189/90

    Strenge Pflicht zur Abwehr der Brandstiftung durch Kinder

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

  • OLG Oldenburg, 13.09.2004 - 15 U 36/04

    Haftung eines Kindes und seiner Eltern bei Inbrandsetzung eines Gebäudes von

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