Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.2012 - I-24 U 160/11, 24 U 160/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31744
OLG Düsseldorf, 09.01.2012 - I-24 U 160/11, 24 U 160/11 (https://dejure.org/2012,31744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2012 - I-24 U 160/11, 24 U 160/11 (https://dejure.org/2012,31744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - I-24 U 160/11, 24 U 160/11 (https://dejure.org/2012,31744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den wirksamen Abschluss eines unternehmensbezogenen Mietvertrags; Anforderungen an die Darlegungs- und Beweispflicht des Klägers bei Inanspruchnahme des Beklagten als Vertreter ohne Vertretungsmacht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensbezogener Mietvertrag mit Inhaber, nicht mit Geschäftsführer abgeschlossen

  • rabüro.de

    Zur Frage, wer Vertragspartner bei einem unternehmensbezogenen Vertrag wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 164; BGB § 179
    Vertragspartner eines nach den Umständen unternehmensbezogenen Mietvertrages; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Vertreters ohne Vertretungsmacht; Verfahren des Gerichts bei unterbliebener Einzahlung des Auslagenvorschusses für einen Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmensbezogener Mietvertrag: Wer ist Vertragspartner?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmensbezogener Mietvertrag: Wer ist Vertragspartner? (IMR 2012, 1133)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 835
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.05.1982 - VIII ZR 152/81

    Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Kühe vor bzw. nach dem Schlachten der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2012 - 24 U 160/11
    Das Gericht hat dann aber darüber zu entscheiden, ob es dem Beweisantrag noch stattgibt oder ihn unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zurückweist (BGH, NJW 1998, 761; BGH, NJW 1980, 343 f.; NJW 1982, 2559, 2560; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1151 f.; Zöller/Greger, a.a.O., § 379 Rdnr. 7; vgl. a. BVerfG, NJW-RR 2004, 1150, 1151; NJW 2000, 1327; BVerfGE 69, 145, 149 f. = NJW 1985, 1150).

    Der Beklagte, in der von sich aus darlegen musste, das ihn grobe Nachlässigkeit nicht treffe (BGH, NJW 1982, 2559), hat nämlich keinen Grund dafür angegeben, warum er im ersten Rechtszug weder den Vorschuss für die Durchführung des Rechtshilfeersuchens eingezahlt noch dem Landgericht nach der Anberaumung des Termins zur weiteren mündlichen Verhandlung mitgeteilt hat, dass sich der Zeuge R. wieder in Deutschland befindet und von ihm zum Termin gestellt wird.

  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2012 - 24 U 160/11
    Der Verhandelnde trägt daher die Beweislast dafür, dass er entgegen dem gesetzlichen Regelfall nicht im eigenen Namen gehandelt hat (BGH, NJW 1986, 1675).

    Die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht im Zweifel dafür, dass das Geschäft mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens und nicht mit dem für das Unternehmen Handelnden abgeschlossen wird (vgl. BGHZ 62, 216, 219 ff.; 64, 11, 14 ff.; 91, 148, 152; 92, 259, 268; BGH, NJW 1984, 1347 f.; NJW 1990, 2678 m.w.N.; NJW 1986, 1675; NJW 1998, 2897; NJW 2008, 1214).

  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2012 - 24 U 160/11
    Das Gericht hat dann aber darüber zu entscheiden, ob es dem Beweisantrag noch stattgibt oder ihn unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zurückweist (BGH, NJW 1998, 761; BGH, NJW 1980, 343 f.; NJW 1982, 2559, 2560; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1151 f.; Zöller/Greger, a.a.O., § 379 Rdnr. 7; vgl. a. BVerfG, NJW-RR 2004, 1150, 1151; NJW 2000, 1327; BVerfGE 69, 145, 149 f. = NJW 1985, 1150).
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