Weitere Entscheidung unten: KG, 25.04.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.07.2011 - I-24 U 172/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10735
OLG Köln, 19.07.2011 - I-24 U 172/10 (https://dejure.org/2011,10735)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.2011 - I-24 U 172/10 (https://dejure.org/2011,10735)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - I-24 U 172/10 (https://dejure.org/2011,10735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Reicht aber die Aufklärung anhand des Prospekts nicht aus, obliegt es dem Berater, die über die schriftlichen Unterlagen hinausgehende ordnungsgemäße mündliche Beratung konkret darzulegen und zu beweisen, vgl. BGH, Urt. v. 5.3.2009 - III ZR 17/08, zit. nach juris, Tz. 14; BGH, Urt. v. 17.9.2009 - XI ZR 264/08 -, zit. nach juris, Tz. 5.

    Dass er die Angaben im Prospekt auf ihre Plausibilität untersucht hat und keine Mängel hätte erkennen müssen, macht der Beklagte nicht geltend, vgl. zur Frage der Prüfung des Emissionsprospekts auf Plausibilität BGH, Urt. v. 5.3.2009 - III ZR 17/08 -, VersR 2010, 112 ff.

  • LG Köln, 06.08.2010 - 16 O 420/09

    Im Falle bereits mit Übergabe eines Anlageprospekts für den Anleger klar

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.8.2010 (16 O 420/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.8.2010 - 16 O 420/09 - aufzuheben;.

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Reicht aber die Aufklärung anhand des Prospekts nicht aus, obliegt es dem Berater, die über die schriftlichen Unterlagen hinausgehende ordnungsgemäße mündliche Beratung konkret darzulegen und zu beweisen, vgl. BGH, Urt. v. 5.3.2009 - III ZR 17/08, zit. nach juris, Tz. 14; BGH, Urt. v. 17.9.2009 - XI ZR 264/08 -, zit. nach juris, Tz. 5.
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Soweit der Beklagte sich darauf beruft, der Kläger habe den Inhalt des Prospekts grob fahrlässig nicht zur Kenntnis genommen, hat dieser Einwand schon deshalb keinen Erfolg, weil sich eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers nicht schon allein daraus ergibt, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen oder auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, vgl. BGH, Urt. v. 8.7.2010 - III ZR 249/09 -, NJW 2010, 3292 ff., sowie Urt. v. 22.7.2010 - III ZR 203/09 -, NJW-RR 2010, 1183 ff.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers trifft den Schuldner, vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2007 - XI ZR 44/06 -, NJW 2007, 1584, zit. nach juris, Tz. 32. Der Beklagte kann sich deshalb nicht darauf beschränken, die Behauptung der Klägerin, der Zedent habe erst im Jahre 2008 davon erfahren, dass er falsch beraten worden sei, mit Nichtwissen zu bestreiten.
  • OLG München, 12.10.2009 - 17 U 3159/09

    Kraftfahrzeughalterhaftung: Beschädigung eines auf öffentlichem Grund

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Soweit der Beklagte sich darauf beruft, der Kläger habe den Inhalt des Prospekts grob fahrlässig nicht zur Kenntnis genommen, hat dieser Einwand schon deshalb keinen Erfolg, weil sich eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers nicht schon allein daraus ergibt, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen oder auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, vgl. BGH, Urt. v. 8.7.2010 - III ZR 249/09 -, NJW 2010, 3292 ff., sowie Urt. v. 22.7.2010 - III ZR 203/09 -, NJW-RR 2010, 1183 ff.
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Soweit der Beklagte sich darauf beruft, der Kläger habe den Inhalt des Prospekts grob fahrlässig nicht zur Kenntnis genommen, hat dieser Einwand schon deshalb keinen Erfolg, weil sich eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers nicht schon allein daraus ergibt, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen oder auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, vgl. BGH, Urt. v. 8.7.2010 - III ZR 249/09 -, NJW 2010, 3292 ff., sowie Urt. v. 22.7.2010 - III ZR 203/09 -, NJW-RR 2010, 1183 ff.
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Da der Fonds Einkünfte allein aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wären die Steuervorteile nur dann endgültig, wenn es sich nicht um den Rückfluss von Werbungskosten handelt, vgl. BGH, Urt. v. 17.11.2005 - III ZR 350/04 -, WM 2006, 174 ff.; Urt. v. 30.11.2007 - V ZR 284/06 -, NJW 2008, 649 ff.; Urt. v. 19.6.2008 - VII ZR 215/06 -, NJW 2008, 2773 ff.
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Auch in diesen Fällen kann ein vorzeitiges Bedürfnis entstehen, die festgelegten Vermögenswerte liquide zu machen, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, krankheitsbedingtem Verlust der Erwerbsfähigkeit oder auch nur einer Änderung der Anlageziele, vgl. BGH, Urt. v.18.1.2007 - III ZR 44/06 -, zit. nach juris, Tz. 16.
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2011 - 24 U 172/10
    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist, BGH, Urt. v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04 -, BGHZ 162, 306 ff.
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 168/08

    Prospekthaftung aufgrund der Darstellung eines angeblich sicheren Rechtsanspruchs

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 302/08

    Handelsblatt ist Pflichtlektüre des Anlageberaters

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 385/14

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei Beteiligung an einem geschlossenen

    Das Oberlandesgericht Köln, dessen Entscheidung vom 19. Juli 2011 (24 U 172/10, juris Rn. 24) das Berufungsgericht zur Zulassung der Revision veranlasst hat, hält vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 24. April 2014 (aaO) an seiner abweichenden Auffassung nicht mehr fest und folgt der neueren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 20. November 2014 - 24 U 61/14, juris Rn. 36; vgl. hierzu Kessen, jurisPR-BKR 2/2015 Anm. 4).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2014 - 9 U 159/11

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhaftem Prospekt für einen

    Wenn und soweit heute Anteile an geschlossenen Immobilienfonds gelegentlich auf "Zweitmärkten" gehandelt werden, geht es daher in der Regel nicht um eine normale "Marktsituation", sondern lediglich um Mechanismen, durch die ein bereits eingetretener erheblicher Schaden verringert wird (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10 -, Rdnr. 23, zitiert nach Juris).

    Diese Entscheidung (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10 -) hält die Angaben im Prospekt zur Fungibilität - ebenso wie der erkennende Senat - für unzulänglich.

  • LG Köln, 12.03.2013 - 21 O 472/11

    Schadensersatz einer Kommune aus Verletzung der Anlageberatungspflicht im

    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urt. v. 08.03.2005, XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, Az.: 24 U 172/10, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 20.11.2014 - 24 U 61/14

    Pflichten des Anlageberaters bei Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds

    Der Senat schließt sich insoweit ausdrücklich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an und hält an seiner abweichenden Auffassung im Urteil vom 19.07.2011 (24 U 172/10, Anl. G3, Bl. 83 d.A.) nicht mehr fest.

    Auch insoweit gibt der Senat seine abweichende Auffassung im Urteil vom 19.07.2011 (24 U 172/10, Anl. G3, Bl. 83 d.A.) auf.

  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 1 U 314/11

    Prospektangaben zur Fungibilität der Anteile an geschlossenem Immobilienfonds

    Die Angabe im Prospekt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, ein organisierter Markt wie etwa eine Aktienbörse bestehe für Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds "derzeit" nicht, ist für sich genommen nicht als Prognose dahin zu verstehen, ein derartiger Markt werde in absehbarer Zeit errichtet werden (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10, BeckRS 2011, 22969).

    Soweit das OLG Köln in seinem von den Berufungsklägern herangezogenen Urteil vom 19.7.2011 (24 U 172/10, BeckRS 2011, 22969) eine ähnliche Prospektaussage in ihrem Sinne, d. h. als Prognose einer demnächstigen Einrichtung eines öffentlichen Zweitmarktes ausgelegt hat, vermag der Senat dem nicht zu folgen; die Entscheidung legt der Prospektaussage eine Bedeutung bei, die sie für sich genommen nicht hat.

  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 384/14

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an

    Das Oberlandesgericht Köln, dessen Entscheidung vom 19. Juli 2011 (24 U 172/10, juris Rn. 24) das Berufungsgericht zur Zulassung der Revision veranlasst hat, hält vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 24. April 2014 (aaO) an seiner abweichenden Auffassung nicht mehr fest und folgt der neueren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 20. November 2014 - 24 U 61/14, juris Rn. 36; vgl. hierzu Kessen, jurisPR-BKR 2/2015 Anm. 4).
  • LG Heidelberg, 11.06.2013 - 2 O 252/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Unzutreffende Bezeichnung einer Credit Linked

    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urteil vom 8.3.2005 - XI ZR 170/04; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10; LG Heidelberg, Urteil vom 26.2.2010 - 2 O 401/08 (unveröffentlicht)).

    Diese Vermutung gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 172/10).

  • LG Köln, 13.08.2013 - 21 O 124/12

    Schadenersatzbegehren einer Kommune wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die

    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urt. v. 08.03.2005, XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, Az.: 24 U 172/10).
  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 393/14

    Nachweis einer fehlerhaften Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an einem

    Das Oberlandesgericht Köln, dessen Entscheidung vom 19. Juli 2011 (24 U 172/10, juris Rn. 24) das Berufungsgericht zur Zulassung der Revision veranlasst hat, hält vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 24. April 2014 (aaO) an seiner abweichenden Auffassung nicht mehr fest und folgt der neueren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 20. November 2014 - 24 U 61/14, juris Rn. 36; vgl. hierzu Kessen, jurisPR-BKR 2/2015 Anm. 4).
  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 392/14

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an

    Das Oberlandesgericht Köln, dessen Entscheidung vom 19. Juli 2011 (24 U 172/10, juris Rn. 24) das Berufungsgericht zur Zulassung der Revision veranlasst hat, hält vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 24. April 2014 (aaO) an seiner abweichenden Auffassung nicht mehr fest und folgt der neueren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 20. November 2014 - 24 U 61/14, juris Rn. 36; vgl. hierzu Kessen, jurisPR-BKR 2/2015 Anm. 4).
  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 386/14

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an

  • LG Bonn, 08.04.2016 - 1 O 90/15

    Anlageberatung, Anlageprospekt, Drittwiderklage, Zession

  • LG Köln, 02.10.2012 - 21 O 40/12

    Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung wegen Investment in risikobehaftete

  • LG Köln, 21.03.2017 - 21 O 522/16

    Schadenersatzanspruch eines Anlegers wegen einer Investition in Goldprodukte

  • LG Heidelberg, 10.05.2013 - 2 O 126/12

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 25.04.2012 - 24 U 172/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62137
KG, 25.04.2012 - 24 U 172/10 (https://dejure.org/2012,62137)
KG, Entscheidung vom 25.04.2012 - 24 U 172/10 (https://dejure.org/2012,62137)
KG, Entscheidung vom 25. April 2012 - 24 U 172/10 (https://dejure.org/2012,62137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,62137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 110/12

    Erlösverteilung durch die GEMA: Geltendmachung von Ansprüchen auf Abrechnung und

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 25. April 2012 - 24 U 172/10 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage hinsichtlich der Anträge, die Abrechnungen für das Kalenderjahr 2006 zum 1. April 2007 vorzunehmen (Klageantrag zu 4), die Wertungszuschläge für das Kalenderjahr 2006 auszuschütten (Klageantrag zu 5) und vorgerichtliche Anwaltskosten zu erstatten (Klageantrag zu 3) abgewiesen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht