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   OLG Hamm, 12.06.1997 - 24 U 183/96   

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https://dejure.org/1997,4667
OLG Hamm, 12.06.1997 - 24 U 183/96 (https://dejure.org/1997,4667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.1997 - 24 U 183/96 (https://dejure.org/1997,4667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 24 U 183/96 (https://dejure.org/1997,4667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag-Mängelbeseitigung mit gleichz. Beseitigung d. Mängel d. Folgeuntern.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung mit gleichzeitiger Beseitigung der Mängel eines Folgeunternehmers (IBR 1998, 200)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 18.03.2010 - 6 U 108/09

    Ansprüche des Unternehmers bei Verschlechterung des Werks durch den Auftraggeber

    Vielmehr standen Klägerin und F der Beklagten als selbstständige Handwerker gegenüber, die der Beklagten beide für Mängel ihrer Gewerke hafteten, ohne Fehler des jeweils anderen der Beklagten entgegenhalten zu können (dazu: OLG Hamm Urt. v. 12. Juni 1997, 24 U 183/96, zit. nach juris: Rn. 34 a. E.; Urt. d. Sen. v. 1. Feb.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06

    Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag? Hinweis nach § 139 ZPO

    Dementsprechend ist die Beklagte durch die Maßnahme der Klägerin nicht mehr bereichert, weil sie damit sogleich ihren Ausgleichsanspruch gegen Dritte verloren hat (vgl. dazu noch: OLG Hamm NJW-RR 1998, 163, 164; Kleine-Möller-Merl, a.a.O., Rdnr. 1029, Malotki, BauR 1998, 682, 690; siehe auch Kniffka, a.a.O. S. 205, der dem Auftragnehmer zwar grundsätzlich einen Aufwendungsersatzanspruch zubilligt, dabei aber ausdrücklich offen lässt, aufgrund welcher Anspruchsgrundlage dies möglich sein soll.
  • OLG Dresden, 20.01.2004 - 14 U 1198/03

    Mängelhaftung wegen Verletzung der Leistungstreuepflicht?

    Ein Bauunternehmer - sogar ein Vorunternehmer - ist für den Bauherrengegenüber anderen Bauunternehmern nicht Erfüllungsgehilfe (BGHZ 95, 131; BGH NJW 2000, 1336; OLG Hamm NJW-RR 1998, 163).
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 345
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