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   OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - I-24 U 194/09   

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https://dejure.org/2010,5821
OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - I-24 U 194/09 (https://dejure.org/2010,5821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2010 - I-24 U 194/09 (https://dejure.org/2010,5821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - I-24 U 194/09 (https://dejure.org/2010,5821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 1357
    Schlüsselgewalt berechtigt den Ehegatten zur Mandatierung zwecks Abwehr einer Räumungs- und Mietzahlungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1357
    Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer Räumungsklage

  • rechtsportal.de

    BGB § 1357
    Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer Räumungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragserteilung durch einen Ehegatten: Zahlungsverpflichtung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Auftrag an RA zur Abwehr einer Räumungsklage verpflichtet auch den Ehegatten zur Zahlung der Anwaltskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
  • VersR 2011, 757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Vielmehr ist der Begriff umfassend danach auszulegen, was unterhaltsrechtlich gemäß den §§ 1360, 1360 a BGB zum Lebensbedarf der Familie zu rechnen ist (BGHZ 94, 1 ff.; BGH NJW 2004, 1593 ff.; KG a.a.O.; MünchKomm/Wacke, BGB, 5. Auflage 2010, § 1357 Rn. 19).

    Es ist nicht notwendig, dass der abgeschlossene Vertrag ein "Geschäft des täglichen Lebens" darstellen muss, denn für eine derartige Restriktion bestehen keine Anhaltspunkte (BGH NJW 1985, 1394 ff.m.w.N.).

    Im zu entscheidenden Fall spricht zudem vieles dafür, dass die Angemessenheit der Bedarfsdeckung durch das Alleingeschäft des Beklagten zu 1. über das Übliche hinaus erweitert war, denn die individuellen Verhältnisse der Eheleute deuten darauf hin (vgl. hierzu BGHZ 94, 1 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2006 - 9 T 133/06

    Keine Gläubigerversammlung nach § 4 Abs. 1 SchuVG für die Inhaber von am

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Es spricht auch einiges dafür, dass das Handeln des Beklagten zu 1., die Kläger mit der Vertretung in den Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch-Gladbach (Az. 62 C 240/05 und Az. 31 M 2775/06) und vor dem Landgericht Köln (Az. 9 T 133/06) zu beauftragen, nach den Umständen (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB) auch namens der Beklagten zu 2. erfolgt ist.
  • OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 9 W 8/06

    Anspruch auf Ausgleich ehelicher Schulden bei Grundlagengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Anmietung und Aufgabe einer Wohnung als "Grundlagengeschäft" nach überwiegender Meinung nicht von § 1357 BGB umfasst sein soll (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 221 f.: Staudinger/Voppel, a.a.O., Rn. 46; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00

    Werklohnanspruch gegen Ehegatten)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Zu dessen Sicherung geschlossene Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des § 1357 BGB (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 für die Beseitigung von Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von ca. DM 20.000,-- = EUR 10.225,84; OLG Düsseldorf BauR 2001, 956 für die Reparatur zur Beseitigung von Brandschäden im Wert von DM 18.000,-- = EUR 9.203,25).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 21 U 87/00

    Werklohnanspruch gegen Ehegatten; Angemessene Deckung des Lebensbedarfs)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Zu dessen Sicherung geschlossene Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des § 1357 BGB (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 für die Beseitigung von Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von ca. DM 20.000,-- = EUR 10.225,84; OLG Düsseldorf BauR 2001, 956 für die Reparatur zur Beseitigung von Brandschäden im Wert von DM 18.000,-- = EUR 9.203,25).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1999 - 24 U 93/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Dies führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern allenfalls zu einem Formverstoß (§ 550 BGB), und ändert an der grundsätzlichen Verpflichtung der Beklagten zu 2. daraus nichts (vgl. Senat ZMR 2000, 210).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Denn hier geht es nicht um grundlegende, kostenintensive Veränderungen, wie beispielsweise den Abschluss eines Bauvertrages über ein Haus im Wert von fast DM 700.000,-- (= EUR 357.904,32; so in BGH NJW-RR 1989, 85 f.).
  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Auch die bloße Parteistellung begründet für sich genommen noch keinen Zahlungsanspruch; denn bei Streitgenossenschaft ist nicht jeder Streitgenosse notwendig auch Auftraggeber (vgl. OLG Köln AnwBl 1978, 65; KG ZMR 2006, 207 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03

    Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Vielmehr ist der Begriff umfassend danach auszulegen, was unterhaltsrechtlich gemäß den §§ 1360, 1360 a BGB zum Lebensbedarf der Familie zu rechnen ist (BGHZ 94, 1 ff.; BGH NJW 2004, 1593 ff.; KG a.a.O.; MünchKomm/Wacke, BGB, 5. Auflage 2010, § 1357 Rn. 19).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    In der Rechtsprechung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten nur dann als ein solches Geschäft angesehen worden, wenn sie etwa der Abwehr einer Klage auf Räumung des Familienheims diente und damit der Sicherung der Ehewohnung und der Abwehr einer erheblichen Forderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.06.2010 - 24 U 194/09, FamRZ 2011, 35, juris Rn. 8 f.; KG, Urt. v 28.11.2005 - 8 U 100/05, ZMR 2006, 207, juris Rn. 32 f.).
  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    In der Rechtsprechung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten nur dann als ein solches Geschäft angesehen worden, wenn sie etwa der Abwehr einer Klage auf Räumung des Familienheims diente und damit der Sicherung der Ehewohnung und der Abwehr einer erheblichen Forderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.06.2010 - 24 U 194/09, FamRZ 2011, 35, juris Rn. 8 f.; KG, Urt. v 28.11.2005 - 8 U 100/05, ZMR 2006, 207, juris Rn. 32 f.).
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