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   OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02   

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https://dejure.org/2003,3028
OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02 (https://dejure.org/2003,3028)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2003 - 24 U 197/02 (https://dejure.org/2003,3028)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2003 - 24 U 197/02 (https://dejure.org/2003,3028)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines Provisionsanspruchs; Verletzung des Vertrauens der Auftraggeber; Tätigkeit als Vermittlungs- und Nachweismakler; Zulässigkeit der Doppelvermittlung; Wahl eines ortsansässigen Notars; Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Doppelmakler; Provisionsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 654; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • gaius.legal

    Vertragswidrige Doppeltätigkeit des Vermittlungsmaklers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 654
    Vertragswidrige Doppeltätigkeit des Vermittlungsmaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Grenzen der zulässigen Doppeltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann geht der Provisionsanspruch wegen Doppeltätigkeit verloren? (IBR 2003, 1110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 271
  • NZM 2004, 266
  • BauR 2003, 1616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 160/98

    Verwirkung des Provisionsanspruchs des Vertrauensmaklers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02
    Eine Verwirkung des Provisionsanspruches nach § 654 BGB ist aber in Betracht zu ziehen, wenn der Makler für beide Vertragsteile als Vermittlungsmakler tätig wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 430 = MDR 2000, 201; Palandt-Sprau, BGB, 62. Aufl., § 654 Rdn. 4; Dehner, NJW 2000, 1986, 1994; ders. Maklerrecht, Rdn. 262).

    Dabei ist entscheidend, ob der Makler mit seiner Tätigkeit das Vertrauen und die Interessen seiner Auftraggeber verletzt (BGH NJW-RR 2000, 430, NJW-RR 2000, 1502, 1503).

    Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn er seine Tätigkeit für die jeweils andere Seite offen legt und sich darauf beschränkt, als "ehrlicher Makler" zwischen ihren Interessen zu vermitteln (BGH NJW-RR 2000, 430; NJW-RR 2000, 1502, 1503).

  • BGH, 08.06.2000 - III ZR 187/99

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Privatisierung von Wohnungen

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02
    Dabei ist entscheidend, ob der Makler mit seiner Tätigkeit das Vertrauen und die Interessen seiner Auftraggeber verletzt (BGH NJW-RR 2000, 430, NJW-RR 2000, 1502, 1503).

    Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn er seine Tätigkeit für die jeweils andere Seite offen legt und sich darauf beschränkt, als "ehrlicher Makler" zwischen ihren Interessen zu vermitteln (BGH NJW-RR 2000, 430; NJW-RR 2000, 1502, 1503).

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02
    Zwar ist dem Makler grundsätzlich eine Doppeltätigkeit erlaubt (BGHZ 48, 344, 346 f.; NJW-RR 1998, 992, 993 = MDR 1998, 763, 764).

    Zugelassen wird insbesondere, dass der Makler für einen Vertragsteil als Vermittlungs- und für den anderen als Nachweismakler tätig wird (BGH NJW-RR 1998, 992, 993).

  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62

    Provisionsanspruch des Doppelmaklers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02
    Dafür, ob eine unzulässige Doppeltätigkeit vorliegt, ist nicht der geschlossene Vertrag, sondern die konkret entfaltete Tätigkeit des Maklers maßgebend (vgl. BGH NJW 1964, 1467, 1468; MünchKomm-Roth, BGB, 3. Aufl., § 654 Rdn. 14; Palandt-Sprau § 654 Rdn. 4; Soergel-Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 654 Rdn. 3).
  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02
    Zwar ist dem Makler grundsätzlich eine Doppeltätigkeit erlaubt (BGHZ 48, 344, 346 f.; NJW-RR 1998, 992, 993 = MDR 1998, 763, 764).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03

    Grundstücksmaklerrecht: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei Verschweigen der

    Auch der Versuch, die Verkäuferin "herunter zu handeln" ist als Vermittlungstätigkeit - auch - für die Verkäuferin anzusehen, da auch das "Herunterhandeln" der Verkäuferin durch den Makler den Interessen der Verkäuferin dienen kann, wenn es für die Verkäuferin darum geht, die Chancen für den Verkauf durch ein bestimmtes Angebot zu verbessern (vgl. zum Begriff der Vermittlung in derartigen Fällen OLG Köln, NJW-RR 2004, 271).
  • AG Berlin-Mitte, 19.09.2008 - 9 C 280/08
    Der Rechtsgrund für die Zahlung des Klägers in dem hier streitbefangenen Umfang von 216, 32 Euro für die Monate Juli bis einschließlich Oktober 2007 bestand nämlich in der zwischen den Parteien des Rechtsstreites am 25. April 2002 geschlossenen "Mitgliedsvereinbarung" (Anlage K 1) in Verbindung mit § 535 Absatz 2 BGB (vergleiche Brandenburgisches Oberlandesgericht , NJW-RR 2004, 271 [OLG Köln 11.03.2003 - 24 U 197/02] ; Weidenkaff , in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch , 67. Auflage (2008), Einführung vor § 535, Randnummer 36 mit weiteren Nachweisen).
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