Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-24 U 205/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8925
OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-24 U 205/09 (https://dejure.org/2010,8925)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2010 - I-24 U 205/09 (https://dejure.org/2010,8925)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2010 - I-24 U 205/09 (https://dejure.org/2010,8925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281
    Pflicht zur Beteiligung von durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht berücksichtigten Ärzten bei der Notfalldienstversorgung

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 281
    Pflicht zur Beteiligung von durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht berücksichtigten Ärzten bei der Notfalldienstversorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Vertragsabschluss mit nicht von KV vorgesehenen Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.08.2007 - 18 U 162/06

    Zur Abgrenzung von Versicherungsmakler und Versicherungsagent - Zu den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 205/09
    Denn es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte gegenüber dem Kläger den Eindruck vermittelt hätte, die persönliche Gewähr für dessen Berücksichtigung bei den Hintergrunddiensten zu übernehmen (vgl. zu diesem Erfordernis OLG München, Urteil vom 16. Februar 2009, 19 U 2608/08, bei juris, m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 6. August 2007, 18 U 162/06, bei juris, Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010, I-24 U 128/09, z. V. b.).
  • OLG München, 16.02.2009 - 19 U 2608/08

    Kapitalanlage: Haftung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 205/09
    Denn es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte gegenüber dem Kläger den Eindruck vermittelt hätte, die persönliche Gewähr für dessen Berücksichtigung bei den Hintergrunddiensten zu übernehmen (vgl. zu diesem Erfordernis OLG München, Urteil vom 16. Februar 2009, 19 U 2608/08, bei juris, m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 6. August 2007, 18 U 162/06, bei juris, Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010, I-24 U 128/09, z. V. b.).
  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 205/09
    Die - arbeitsrechtlich unbedenkliche (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 11. Januar 1999, 17 Sa 1615/98, bei juris) - Beschäftigung der beteiligten Ärzte als freie Mitarbeiter ist vielmehr ein Hinweis darauf, dass eine Verpflichtung, diese in einem bestimmten Umfang tatsächlich tätig werden zu lassen, gerade ausgeschlossen sein sollte; dies konnte und musste auch der Kläger erkennen.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2007 - 24 U 161/06

    Honorarvereinbarung (-verzicht) durch angestellten Rechtsanwalt - Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 205/09
    Schutzgegenstand vertraglicher Nebenpflichten ist das Integritätsinteresse des anderen Teils, sein personen- und vermögensrechtlicher status quo (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 241 Rn. 6; Senat, AnwBl 2008, 145 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Demnach ist auch mit Blick auf den geltend gemachten zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch die Zuständigkeit des LG - wiederum Düsseldorf - gegeben (§§ 71 Abs. 1, 23 GVG; vgl. auch Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2010 - 24 U 205/09 - zu § 280 BGB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 11 KA 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Demnach ist auch mit Blick auf den geltend gemachten zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch (§ 280 BGB) die Zuständigkeit des Landgerichts - wiederum Düsseldorf - gegeben (§§ 71 Abs. 1, 23 GVG; vgl. auch Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2010 - 24 U 205/09 - zu § 280 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht