Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36853
OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20 (https://dejure.org/2021,36853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2021 - 24 U 270/20 (https://dejure.org/2021,36853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 (https://dejure.org/2021,36853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 502 Abs 1 BGB, § 502 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 BGB
    Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen der vorzeitigen Rückführung eines Baudarlehens gegen eine Bank

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Darstellung der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung - Berechnung Aktiv-Passiv-Methode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • rechtsportal.de

    Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktiv-Passiv-Methode zur Berechnung des Zinsverschlechterungsschadens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Kein Anspruch des Darlehensnehmers auf Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach der Aktiv-Aktiv-Methode

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen - Vorlage versäumt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1496
  • ZIP 2021, 2118
  • MDR 2021, 1402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend im Sinne von § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind, wenn sie nicht klar und verständlich im Sinne von Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB i. V. m. § 492 Abs. 2 BGB sind, wobei maßgeblich die Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers ist (vgl. BGH, NJW 2020, 461).

    Vielmehr genügt es, wenn der Darlehensgeber die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt (BGH, NJW 2020, 461).

    Denn eine Berechnung nach dieser Methode ist vom Gesetzgeber bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausdrücklich für zulässig erachtet (BT-Drucks.18/5922, S. 116, vgl. Hölldampf, WM 2021, 325, 328) und auch vom BGH gebilligt worden (NJW 2020, 461, 465).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20
    Die entsprechende Berechnungsweise ist ausreichend dadurch deutlich gemacht worden, dass die Beklagte den Zinsverschlechterungsschaden durch nahezu wörtliches Zitat aus der entsprechenden Grundsatzentscheidung des BGH (NJW 1997, 2875, 2878, dort unter 4c) beschrieben hat.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20
    Es trifft zwar zu, dass Hypothekenpfandbriefe höher verzinst werden als öffentliche Anleihen und deshalb bei Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach der Aktiv-Passiv-Methode heranzuziehen wären (vgl. BGH, NJW 2001, 509), wie es im Übrigen die Beklagte bei ihrer Berechnung auch tatsächlich getan hat.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19

    Verbraucherdarlehen: Vorfälligkeitsentschädigung Immobiliardarlehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20
    Insbesondere liegt auch keine Abweichung von der einen ganz anderen Sachverhalt betreffenden Entscheidung des 17. Zivilsenats vom 01.07.2020 (NJW-RR 2020, 1121) vor, bei der die betreffende Bank überobligationsmäßig versucht hatte, eine genaue Beschreibung der zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erforderlichen Rechenschritte vorzunehmen und dabei einen Schritt nur unvollständig erläutert hatte.
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2023 - 4 U 134/21

    Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

    Damit ist der gesetzgeberische Wille hinreichend zutage getreten, wonach die Vorfälligkeitsentschädigung auch die entgangenen Zinsen umfasst und die Berechnung nach Maßgabe der bisherigen Rechtsprechung, mithin auch nach der "Aktiv-Passiv-Methode" erfolgen kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2022 - 9 U 168/21 -juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris; s. a. OLG Hamburg, Urteil vom 23. März 2022 - 13 U 102/21 -, juris).

    Der Senat vermag sich auch nicht der Auffassung des OLG Frankfurt (Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris) anzuschließen, die von der Beklagten gewählte Formulierung sei unschädlich, da es sich bei Hypothekenpfandbriefen ebenfalls um "Kapitalmarkttitel" handele und Pfandbriefe sich auch auf öffentliche Schuldner beziehen könnten (§ 20 PfandBG).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber vertreten, der Darlehensnehmer werde dadurch hinreichend informiert, dass die Angabe zur Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung ausdrücklich auf die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens nach Ziffer 7 und die außerordentliche Kündigung nach Ziffer 8 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen Bezug nehme; er wisse daher, dass mit "Restlaufzeit" nur diejenige Restlaufzeit der Zinsbindung gemeint sei, von der er sich nicht entschädigungsfrei lösen könne (so OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Mai 2022 - 9 U 237/21 -, juris, wobei dort die Formulierung "Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung" verwendet wurde; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2022 - 9 U 168/21 -, juris), und nicht der Zeitraum bis zur vollständigen Darlehensrückführung (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris).

    Unter demselben Gesichtspunkt sind die Angaben der Beklagten zudem deshalb unzureichend, weil sich ihnen nicht entnehmen lässt, dass die berechtigte Zinserwartung und damit der Zinsschaden auch durch die vereinbarten Sondertilgungsrechte beeinflusst werden (a. A. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris).

    Die Revision ist zuzulassen, da divergierende Entscheidungen in Bezug auf die von dem Senat beanstandeten Formulierungen in der Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung existieren (anders als hier etwa OLG Frankfurt Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2022 - 9 U 168/21 -, juris).

  • OLG Celle, 16.08.2023 - 3 U 8/23

    Rückzahlung; Vorfälligkeitsentschädigung; Berechnungsmethode; Parameter in groben

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat betreffend eine mit der vorliegenden Klausel wortgleiche Regelung entschieden, dass diese den Anforderungen des Gesetzes genüge (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, Rn. 4 ff., juris).

    Insoweit ist die Angabe der Beklagten in den streitgegenständlichen Darlehensverträgen auch hinreichend klar und prägnant, weil sich dem durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher bei sorgfältiger Lektüre der Angaben der Beklagten erschließt, dass mit "Restlaufzeit" die Restlaufzeit der Zinsbindung gemeint ist und die konkrete Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unter Berücksichtigung aller Parameter erst im Einzelfall erfolgt und mitgeteilt wird (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, Rn. 8, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2022 - 9 U 168/21 -, Rn. 54, juris).

    Die geschuldete Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung würde überfrachtet und für den Verbraucher (erst recht) unverständlich, wenn damit bereits alle Einzelheiten der konkreten Berechnung vorweggenommen werden und faktisch eine Art "Beispielrechnung" aufgemacht werden müsste, die nach der dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung und nach dem Willen des Gesetzgebers aber gerade nicht - bzw. erst im Rahmen der nachträglichen Auskunft gemäß § 493 Abs. 5 BGB - geschuldet ist (ebenso: Hölldampf, WM 2021, 325 ; John, EWiR 2022, 131 ; Lang/Rösler, BKW 2022, 595).

    Aber auch wenn man insoweit einen abstrakten Maßstab anlegen wollte, würde für die theoretische Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten dasselbe gelten wie für die unter (1) genannten Einzelheiten der konkreten Berechnung zur Zinserwartung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, Rn. 8, juris).

  • LG Ravensburg, 08.08.2022 - 2 O 316/21

    Vorlagebeschluss zum EuGH zur Auslegung des Art. 25 der Richtlinie 2014/17/EU im

    Ebenso sieht das OLG Frankfurt (Urteil vom 13.08.2021 - 24 U 270/20 - ECLI:DE:OLGHE:2021:0813.24U270.20.00, juris, Rn. 10) die dem Kreditgeber entgangenen Zinsen auch nach Umsetzung der RL 2014/17/EU als erstattungsfähig an.

    Das OLG Frankfurt (Urteil vom 13.08.2021 - 24 U 270/20 - ECLI:DE:OLGHE:2021:0813.24U270.20.00, juris Rn. 10) beruft sich darauf, dass die Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode vom Gesetzgeber bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausdrücklich für zulässig erachtet und auch vom BGH gebilligt worden sei.

  • OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 9 U 237/21

    Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Notwendige Angaben über die Berechnung der

    Dass dies nur für Zeiträume gilt, für die eine Lösung vom Vertrag nicht mittels ordentlicher, sondern nur aufgrund außerordentlicher Kündigung bzw. vorzeitiger Rückzahlung möglich ist, ergibt sich schon aus der Formulierung unter 9.1.2, Abs. 2 der Darlehensbedingungen, dass nur " in diesem Fall " der daraus entstehende Schaden zu ersetzen ist (ähnlich auch OLG Frankfurt/Main Urteil vom 13.08.2021 - 24 U 270/20, zit. nach juris, Rn. 8).

    b) Auch aus den vorgelegten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt/Main (Anl. U1: Urteil vom 01.07.2020 - 17U 810/19) Oldenburg (Anl. I Bl. 50 ff. der Akte: Beschluss vom 14.05.2021 - 8 U 10/21) sowie Düsseldorf (Anl. I Bl. 58 ff.: 23 U 16/21) ergibt sich nichts anderes (ähnlich OLG Frankfurt/Main Urteil vom 13.08.2021 - 24 U 270/20, zit. nach juris, Rn. 12).

  • LG Saarbrücken, 24.06.2022 - 1 O 1/22

    Erforderliche Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

    Die Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode, auf die sich die Beklagte in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Vorgabe festlegt, kann als solche nicht beanstandet werden, nachdem der Gesetzgeber selbst sie für zulässig erachtet hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2021, 24 U 270/20, Rdn. 10 nach juris).
  • LG Hamburg, 06.07.2023 - 302 O 24/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichender

    Dementsprechend seien identische Regelungen vom OLG Frankfurt (Urteil vom 13.08.2021, Az. 24 U 270/20) und OLG Stuttgart (Urteil vom 23.02.2022, Az. 9 U 168/21) gebilligt worden.

    Dass in diesem Fall bei den Zinseinbußen das Sondertilgungsrecht zu berücksichtigen ist, sei erneut eine Frage der Berechnung im Einzelfall und bedürfe keiner näheren abstrakten Beschreibung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2021, Az. 24 U 270/20, unter Rn. 8 und OLG Stuttgart vom 23.02.2022, Az. 9 U 168/21, unter Rn. 31).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2022 - 3 U 201/21

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Darlehen

    Vielmehr genügt es, wenn der Darlehensgeber die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt (BGH, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris).

    Er erwartet daher auch nicht, dass eine allgemeine Erläuterung zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf die in seinem Fall vereinbarten Sonderkonditionen zur Darlehenstilgung ausdrücklich eingeht (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris).

  • LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22

    Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung - vorzeitige Ablösung

    Auch aus der Lektüre von Ziffer 8 in Verbindung mit Ziffer 7 des Darlehensvertrages vermag der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher nicht hinreichend klar zu ersehen, dass unter " vorzeitiger Rückzahlung " lediglich eine vorzeitige Rückzahlung im Zeitraum der Sollzinsbindung zu verstehen ist und mit " Restlaufzeit des Darlehens " in diesem Zusammenhang gerade nicht der Zeitraum bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung gemeint ist (anders aber -indes ohne nähere Begründung- OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2021, Az.: 24 U 270/20 und OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2022, Az.: 9 U 168/21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht