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   OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08   

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OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08 (https://dejure.org/2008,13716)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.2008 - 24 U 28/08 (https://dejure.org/2008,13716)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 2008 - 24 U 28/08 (https://dejure.org/2008,13716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht eines Anlageberaters auf die Risiken von Fondsanlagen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anlageberatungsvertrags; Nachforschungspflicht des Anlageberaters beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV); Pflicht des Anlageberaters zur ...

  • Judicialis

    BGB § 195 a. F.; ; BGB § ... 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 295; ; BGB § 852 Abs. 1 a. F.; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Apollo Media Fonds 4 und 5

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Apollo Media Fonds 4 und 5 - S - ProFinanz KölnBonn GmbH, ein Tochterunternehmen der Sparkasse Köln / Bonn, erneut zum Schadensersatz verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Zu den auf den Schadenersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören zwar grundsätzlich auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (BGH NJW 2006, 499; 2007, 2401).

    Indessen ist bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile auch zu prüfen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamtes, sei es durch eine Besteuerung des Schadensersatzanspruchs oder der ggf. Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (BGH NJW 2006, 499).

    Mit Rücksicht hierauf kommt eine nähere Berechnung und Berücksichtigung von Steuervorteilen nur in Betracht, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Geschädigte außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH NJW 2006, 499; WM 2008, 725).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Für die Frage, wann der Gläubiger die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners besitzt, kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 Abs. 1 BGB a. F. weitgehend herangezogen werden (BGH NJW 2008, 506).

    Danach liegt die für den Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen erforderliche Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich und zuzumuten ist (BGH NJW 2004, 510; NJW-RR 2005, 1148; NJW 2008, 506).

    Werden Schadensersatzansprüche - wie im vorliegenden Fall - auf ein Beratungsverschulden gestützt, so berechnet sich die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB für jeden Beratungsfehler gesondert; sie beginnt zu laufen, wenn der Gläubiger die Umstände, insbesondere die wirtschaftlichen Zusammenhänge kennt, aus denen sich die jeweilige Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH NJW 2008, 506).

  • OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07

    Zustandekommen eines konkludenten Beratungsvertrages bei Beratung eines Kunden

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Bereits in seinem Urteil vom 15. April 2008 zu dem ähnlich gelagerten Verfahren 24 U 123/07 hat der Senat eine wirksame Vertretung der Beklagten durch den Zeugen K. zumindest nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht bejaht.

    Bei einer Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem Filmfonds ist die Erlösausfallversicherung von zentraler Bedeutung, weil der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Filmproduktionen - worauf im Übrigen auch der Emissionsprospekt des B. Filmfonds hinweist - nur schwer prognostiziert werden kann und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist (Urteil des Senats vom 15. April 2008 - 24 U 123/07 - so auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2006 - 4 U 136/05 - zitiert in der Juris-Datenbank).

    Wie bereits in dem Senatsurteil vom 15. April 2008 - 24 U 123/07 - ausgeführt worden ist, hat aufgrund der in dem Geschäftsbericht enthaltenen, wenig konkreten sowie deutlich optimistisch "gefärbten" Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Fonds der Klägerin bzw. deren Ehemann die Erhebung einer Feststellungsklage nicht zugemutet werden können.

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Mit Rücksicht hierauf kommt eine nähere Berechnung und Berücksichtigung von Steuervorteilen nur in Betracht, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Geschädigte außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH NJW 2006, 499; WM 2008, 725).

    Hierfür trägt der Schädiger, der sich auf eine Ausgleichung von Vorteilen beruft, die Beweislast (BGH WM 2008, 725).

  • OLG München, 29.10.2007 - 19 U 3123/07
    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Dass die M. in dem Fondsprospekt lediglich beispielhaft genannt wird, steht dem nicht entgegen (Senatsurteil vom 15. April 2008 - a. A. OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 19 U 3123/07 - zitiert in der Juris-Datenbank).

    Insofern vertritt der Senat einen von der Entscheidung des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 05. Oktober 2007 - 19 U 3123/07 -) abweichenden Standpunkt.

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Vom Berater erwartet er sowohl Mitteilung von Tatsachen als auch deren fachkundige Bewertung (BGH NJW 1982, 1095; NJW-RR 1993, 1114).

    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes Vertrauen entgegengebracht wird, muss der Anlageberater den von ihm betreuten Kapitalanleger besonders differenziert und fundiert beraten (BGH NJW 1982, 1095) und ihm für seine Beitrittsentscheidungen zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln; dazu hat er ihn über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH NJW 2000, 3346, NJW-RR 2003, 1054; 2004, 1407; 2006, 178).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes Vertrauen entgegengebracht wird, muss der Anlageberater den von ihm betreuten Kapitalanleger besonders differenziert und fundiert beraten (BGH NJW 1982, 1095) und ihm für seine Beitrittsentscheidungen zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln; dazu hat er ihn über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH NJW 2000, 3346, NJW-RR 2003, 1054; 2004, 1407; 2006, 178).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Emissionsprospekte der beiden streitgegenständlichen Filmproduktionsgesellschaften nach Form und Inhalt geeignet sind, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und daher den an einen Prospekt über eine Kapitalanlage zu stellenden Anforderungen (BGH NJW 2000, 3346; 2005, 1787) genügen, ob die Prospekte dem Zedenten jeweils rechtzeitig ausgehändigt worden waren und ob der Zeuge K. mit seinen Erklärungen nicht etwa ein Bild gezeichnet hat, welches die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidung des Anlegers gemindert hat (vgl. dazu BGH NJW-RR 2007, 1690).

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Danach liegt die für den Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen erforderliche Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich und zuzumuten ist (BGH NJW 2004, 510; NJW-RR 2005, 1148; NJW 2008, 506).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Zu den auf den Schadenersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören zwar grundsätzlich auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (BGH NJW 2006, 499; 2007, 2401).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
    Danach liegt die für den Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen erforderliche Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich und zuzumuten ist (BGH NJW 2004, 510; NJW-RR 2005, 1148; NJW 2008, 506).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 113/00

    Neufestsetzung der Rente

  • LG Köln, 15.01.2008 - 3 O 213/07

    Anspruch auf Rückabwicklung einer finanzierten Kommanditbeteiligung wegen

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03

    Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

  • OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05

    Sorgfalts - und Aufklärungspflichten von Anlagevermittlern

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

  • OLG Stuttgart, 10.05.2000 - 9 U 24/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07

    Pflichten eines Anlageberaters

    Anders als die Anlageberatung zeichnet sich die Anlagevermittlung dadurch aus, dass der Anleger keine umfassende Analyse seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie die Empfehlung eines auf seine Person zugeschnittenen Anlagekonzeptes wünscht, sondern bereits mit einer festen Anlagevorstellung an den Vermittler herantritt, damit dieser ihm hierzu konkrete Informationen erteile und die Zeichnung vermittele (BGH, Urteil vom 13. Mai 1993, III ZR 25/92, juris Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 19. August 2008, 24 U 28/08, juris Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2010 - 6 U 208/09

    Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Offenlegung der von einer Fondsgesellschaft

    Wird dem Anleger nur eine Kapitalanlage angeboten, liegt auch in diesem Fall ein Beratungsvertrag vor, sofern der Anleger nach den Umständen eine fachkundige Bewertung und Beurteilung der Anlage erwarten darf (OLG Stuttgart v. 10.5.2000 - 9 U 24/00, OLGR 2001, 83; OLG Köln v. 19.8.2008 - 24 U 28/08).
  • LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Anders als die Anlageberatung zeichnet sich die Anlagevermittlung dadurch aus, dass der Anleger keine umfassende Analyse seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie die Empfehlung eines auf seine Person zugeschnittenen Anlagekonzeptes wünscht, sondern bereits mit einer festen Anlagevorstellung an den Vermittler herantritt, damit dieser ihm hierzu konkrete Informationen erteile und die Zeichnung vermittele (BGH, Urteil vom 13. Mai 1993, III ZR 25/92, juris Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 19. August 2008, 24 U 28/08, juris Rn. 18).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2009 - 2b O 245/08

    Anspruch eines Kapitalanlegers gegenüber einem Anlageberater auf Schadenersatz

    Die Kammer schließt sich insoweit der vom OLG Köln vertretenen Auffassung an, dass es hinsichtlich des geplanten Abschlusses einer Erlösausfallversicherung für den vorliegend betroffenen Filmfonds berechtigten Anlass zu einer eigenständigen Prüfung und weitergehenden Information des Anlegers gab, vgl. OLG Köln Urteil vom 15.04.2008 24 U 123/07; Urteil vom 19.08.2008 24 U 28/08.
  • LG Paderborn, 20.08.2013 - 2 O 494/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Sie beginnt zu laufen, wenn der Geschädigte die Umstände, insbesondere die wirtschaftlichen Zusammenhänge kennt bzw. grob fahrlässig nicht kennt, aus denen sich die jeweilige Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. v. 07.07.2011, Az. III ZR 90/10; BGH, Urt. v. 09.11.2007, Az.: V ZR 25/07; s.a. OLG Köln, Urt. v. 19.08.2008, Az. 24 U 28/08).
  • LG Paderborn, 28.06.2013 - 2 O 501/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Nichtaufklärung über die

    Sie beginnt zu laufen, wenn der Geschädigte die Umstände, insbesondere die wirtschaftlichen Zusammenhänge kennt bzw. grob fahrlässig nicht kennt, aus denen sich die jeweilige Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH, Urt. v. 09.11.2007, Az.: V ZR 25/07; s.a. OLG Köln, Urt. v. 19.08.2008, Az. 24 U 28/08).
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