Rechtsprechung
KG, 13.12.2004 - 24 U 354/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht in einem Zivilverfahren; Notwendigkeit einer Nachholung der fehlenden Berechnungsgrundlagen zur Ermöglichung einer Schätzung der Mehrkosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B; Voraussetzungen für den Anspruch ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrvergütung für Folgen des Baugrundrisikos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch beim Pauschalpreisvertrag Mehrvergütung für Folgen des Baugrundrisikos (IBR 2005, 1253)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergütung bei Verwirklichung des Baugrundrisikos (IBR 2006, 190)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.08.2002 - 94 O 91/99
- KG, 13.12.2004 - 24 U 354/02
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1152 (Ls.)
- MDR 2006, 1153 (Ls.)
- BauR 2005, 1679 (Ls.)
- BauR 2006, 111
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98
Empfehlung in einer Leistungsbeschreibung: Bedeutung?
Auszug aus KG, 13.12.2004 - 24 U 354/02
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von demjenigen, den das OLG Köln (Urteil vom 3. März 2000 - 11 U 46/98 - IBR 2001, 350 , zitiert nach juris) zu entscheiden hätte. - OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98
Anspruch auf Zusatzvergütung wegen Beschaffenheit des Baugrundes
Auszug aus KG, 13.12.2004 - 24 U 354/02
Konnte der Auftragnehmer bei aller gebotenen Sorgfalt und bei aller zumutbaren Überprüfung die eingetretenen Erschwernisse bei der Auftragsvergabe nicht voraussehen und führt dies zu einer Änderung der Preisermittlungsgrundlagen, so steht dem Auftragnehmer auch im Falle eines Pauschalpreisvertrages ein Mehrvergütungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 VOB/B zu (Thüringer OLG BauR 2003, 714 ff).
- OLG Hamm, 03.06.2016 - 12 U 99/15
Gewährung einer Bauhandwerkersicherung durch die Sicherungsabtretung von …
Da die Abweichung der Bodenklasse in der Regel im Risikobereich des Auftraggebers liegt, ist mithin § 2 Abs. 5 VOB/B anzuwenden, selbst wenn der Auftraggeber nur stillschweigend die Ausführung der geänderten Leistung verlangt hatte (KG BauR 2006, 111;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn, 1461 f.;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 5. Teil, Rn. 116 f.). - OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
Vergütung von Mehrforderungen der Pilotbohrung wegen starker Eisenarmierung in …
Konnte der Auftragnehmer bei aller gebotenen Sorgfalt und zumutbarer Überprüfung die eingetretenen Erschwernisse bei der Auftragsvorgabe nicht voraussehen und führt dies zu einer Änderung der Preisermittlungsgrundlagen, steht dem Auftragnehmer auch bei einem Pauschalpreisvertrag ein Mehrvergütungsanspruch unter den Voraussetzungen von § 2 Nr. 5 VOB/B zu (KG Berlin, Urt. v. 13. Dezember 2004, Az. 24 U 354/02). - KG, 10.09.2012 - 23 U 161/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Konzessionsvertrages im …
47 Die vom Kläger für seine Auffassung benannten Entscheidungen (OLG Frankfurt, Urt. v. 28.01.1998 - 23 U 140/97 - und KG, Urt. v. 13.12.2004 -24 U 354/2 -, BauR 2006, 111) rechtfertigen es nicht, Regelungen zur Übernahme von Baugrundrisiken allgemein für unwirksam zu qualifizieren, denn dies ist auch danach nur der Fall, wenn sich die Übernahme des Risikos als unangemessen darstellt.