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   OLG München, 17.12.2020 - 24 U 4397/20   

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https://dejure.org/2020,41506
OLG München, 17.12.2020 - 24 U 4397/20 (https://dejure.org/2020,41506)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2020 - 24 U 4397/20 (https://dejure.org/2020,41506)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 24 U 4397/20 (https://dejure.org/2020,41506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 3
    Darlegungslast bei fiktiver Abrechnung nach durchgeführter Reparatur

  • IWW

    § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 ZPO

  • rewis.io

    Ansprüche aus Verkehrsunfall: Begrenzung der Reparaturkosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsunfall: Geschädigten muss bei fiktiver Schadensabrechnung nicht darlegen, welche Reparaturmaßnahmen er veranlasst oder nicht veranlasst hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallkosten: Geschädigter darf trotz Reparatur fiktiv abrechnen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ansprüche aus Verkehrsunfall und die Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fiktive Unfallschadenabrechnung - Rechnet der Unfallgeschädigte auf Gutachtenbasis ab, muss er die "echten" Reparaturkosten nicht belegen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sind die von dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung geltend gemachten Reparaturkosten zu begrenzen, weil er die Reparatur sach- und fachgerecht zu einem geringeren Betrag hat durchführen lassen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallregulierung: fiktive Reparaturkosten als Schadensersatz trotz günstigerer Reparatur?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten: Sachverständigengutachten entscheidend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschädigten trifft bei fiktiver Schadensabrechnung keine Darlegungspflicht hinsichtlich veranlasster oder nicht veranlasster Reparaturmaßnahmen - Wahlrecht des Geschädigten zwischen tatsächlicher oder fiktiver Schadensabrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 28.04.2014 - 22 U 175/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungsanforderungen bei fiktiver

    Auszug aus OLG München, 17.12.2020 - 24 U 4397/20
    (1) Diese Auffassung hat offenbar das Landgericht Berlin im in der Berufungserwiderung (Seiten 2 f., Bl. 123 f. d. A.) zitierten Beschluss vom 01.08.2016 (42 S 91/16) vertreten und wohl auch das Kammergericht in seinem (unveröffentlichten) Beschluss vom 28.04.2014 (22 U 175/13), der ebenfalls in der Berufungserwiderung (Seite 2, Bl. 123 d. A.) genannt wird.

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 28. April 2014 (vgl. Beschluss vom 28. April 2014 - 22 U 175/13 nicht veröffentlicht) die Auffassung entnommen werden könnte, der Senat hielte in einem Fall wie dem vorliegenden Vortrag des Geschädigten zum Aufwand für Reparaturdurchführung für erforderlich, hält er daran ausdrücklich nicht fest.".

    Insbesondere veranlasst der von den Beklagten genannte Beschluss des Kammergerichts vom 28.04.2014 (22 U 175/13) keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO), da das Kammergericht, wie oben dargelegt, die in diesem Beschluss geäußerte Rechtsauffassung im Urteil vom 14.12.2017 (22 U 177/15 - juris Rn. 9 a. E.) ausdrücklich aufgegeben hat.

  • KG, 14.12.2017 - 22 U 177/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Reparaturkostenabrechnung auf

    Auszug aus OLG München, 17.12.2020 - 24 U 4397/20
    (2) Allerdings hat das Kammergericht an dieser Auffassung in seinem Urteil vom 14.12.2017 (22 U 177/15 - juris Rn. 7 bis 9) - gerade mit Blick auf das oben genannte Urteil des Bundesgerichtshofs - ausdrücklich nicht festgehalten und ausgeführt (a. a. O., juris Rn. 9):.

    Insbesondere veranlasst der von den Beklagten genannte Beschluss des Kammergerichts vom 28.04.2014 (22 U 175/13) keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO), da das Kammergericht, wie oben dargelegt, die in diesem Beschluss geäußerte Rechtsauffassung im Urteil vom 14.12.2017 (22 U 177/15 - juris Rn. 9 a. E.) ausdrücklich aufgegeben hat.

  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG München, 17.12.2020 - 24 U 4397/20
    Etwas anderes gilt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3.12.2013 (VI ZR 24/13 - juris Rn. 12) allerdings für den Fall, dass der Geschädigte seinen Kraftfahrzeugsachschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren lässt, den der eingeschaltete Sachverständige für notwendig gehalten hat, und die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten unterschreiten.

    "Dem steht nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2013 entgegen (Urteil vom 03. Dezember 2013 - VI ZR 24/13 -, juris).

  • LG Kempten, 30.06.2020 - 33 O 1010/19

    Umfang der Darlegung bei fiktiver Abrechnung - Vorlage der Reparaturrechnung

    Auszug aus OLG München, 17.12.2020 - 24 U 4397/20
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 30.06.2020, Az. 33 O 1010/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 136/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kosten eines

    Wird der Schaden nach fiktiver Abrechnung sach- und fachgerecht in dem Umfang repariert, der sachverständigenseits für notwendig gehalten wurde, und unterschreiten die konkret berechneten Reparaturkosten die vom Sachverständigen kalkulierten Kosten, so beschränkt sich auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich aufgewendeten Brutto-Reparaturkosten (vgl. auch OLG München, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 24 U 4397/20 -, Rn. 5, juris).
  • OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Etwas anderes gilt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3.12.2013 (VI ZR 24/13 - juris Rn. 12) nur für die Fallgestaltung, dass der Geschädigte seinen Kraftfahrzeugsachschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren lässt, den der eingeschaltete Sachverständige für notwendig gehalten hat, und die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten unterschreiten (vgl. OLG München, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 24 U 4397/20 -, Rn. 5, juris).
  • LG Berlin, 08.06.2022 - 46 S 82/21
    Der Weg der fiktiven Schadensabrechnung steht dem Geschädigten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich, wie oben ausgeführt, auch dann zu, wenn er eine vollständige Reparatur vorgenommen hat (siehe etwa auch KG, r+s 2018, 163, 164; OLG München, NJW-RR 2021, 340).
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