Weitere Entscheidung unten: KG, 20.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - I-24 U 54/08   

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https://dejure.org/2008,4743
OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - I-24 U 54/08 (https://dejure.org/2008,4743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2008 - I-24 U 54/08 (https://dejure.org/2008,4743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - I-24 U 54/08 (https://dejure.org/2008,4743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 611; ; BGB § 280; ; SGB V § 194; ; SGB V § 220; ; SGB V § 222; ; SGB IV § 42 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Teilklage bei Geltendmachung von mehreren Schadensersatzansprüchen; Haftung des Vorstands einer Betriebskrankenkasse wegen gesetzwidriger Kreditaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 138/05

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08
    Wird nämlich ein aus mehreren selbständigen Ansprüchen resultierender Teilanspruch geltend gemacht, muss der Kläger angeben, mit welchem Anteil die einzelnen Ansprüche geprüft werden sollen (BGH NJW 1990, 2068; NJW-RR 1997, 441; Urteil vom 12. Januar 2006, Az. III ZR 138/05, zitiert nach Jurisweb, Leitsatz: JA 2006, 564; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 253 Rn. 15).

    Andernfalls kann der Umfang der Rechtskraft des Urteils nicht festgestellt werden (BGH, Urteil vom 12. Januar 2006, a.a.O.).

    Die genaue Angabe ist nur dann nicht erforderlich, wenn sich die Gesamtforderung aus mehreren Einzelpositionen zusammensetzt, die unselbständige Rechnungsposten darstellen (BGH NJW 2000, 3718 ff.; Urteil vom 12. Januar 2006, a.a.O.; NJW 2008, 1741 f.).

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08
    Sie setzt voraus, dass ein auf ein bestimmtes Verhalten gerichteter Rat zu erteilen war (BGH NJW 1981, 630; 1989, 2946; 2002, 593; Palandt/Heinrichs, a.a.O.) oder bei pflichtgemäßer Beratung nur eine Entscheidungsmöglichkeit ernsthaft in Betracht kam (BGH NJW-RR 2007, 569), für den Geschädigten folglich nur eine Möglichkeit der Reaktion bestanden hätte (BGH NJW 2007, 357).

    Kommen mehrere Handlungsvarianten in Betracht, greift der Anscheinsbeweis grundsätzlich nicht (BGH NJW 1993, 3259; 1994, 2541; 2004, 2967 (2969); 2005, 1113; NJW-RR 2007, 569).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08
    Sie setzt voraus, dass ein auf ein bestimmtes Verhalten gerichteter Rat zu erteilen war (BGH NJW 1981, 630; 1989, 2946; 2002, 593; Palandt/Heinrichs, a.a.O.) oder bei pflichtgemäßer Beratung nur eine Entscheidungsmöglichkeit ernsthaft in Betracht kam (BGH NJW-RR 2007, 569), für den Geschädigten folglich nur eine Möglichkeit der Reaktion bestanden hätte (BGH NJW 2007, 357).
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Rechtsprechung
   KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28978
KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08 (https://dejure.org/2009,28978)
KG, Entscheidung vom 20.05.2009 - 24 U 54/08 (https://dejure.org/2009,28978)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 24 U 54/08 (https://dejure.org/2009,28978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2010, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Allerdings hat nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV eine Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0, 75, auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr zu erfolgen, und zwar nach dem Wert des Gegenstands, der auch Wert des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 2049; 2008, 1323 und 3641; WRP 2009, 75; KG - 1.ZS. - OLGR 2009, 76).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Abgesehen davon, dass es insoweit an einer schlüssigen Darlegung fehlt, wurde der streitgegenständliche Unterlassungsanspruch im unmittelbar nachfolgenden Verfügungsverfahren ausdrücklich auf Wettbewerbsrecht und nicht - auch nicht hilfsweise - auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gestützt (vgl.a. BGH GRUR 2001, 755 - Telefonkarte; MDR 2008, 1415 - Freundschaftswerbung im Internet - zum Streitgegenstand).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06

    Verjährung des Restanspruchs bei Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Da der Umfang der Hemmung nach § 204 BGB grundsätzlich durch den Streitgegenstand bestimmt wird, hemmt auch eine Teilklage die Verjährung nur in Höhe des eingeklagten Betrags (vgl. BGH NJW-RR 2008, 521; Palandt/ Heinrichs, BGB, 68.Aufl., § 204 Rdn.13 und 16 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Allerdings hat nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV eine Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0, 75, auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr zu erfolgen, und zwar nach dem Wert des Gegenstands, der auch Wert des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 2049; 2008, 1323 und 3641; WRP 2009, 75; KG - 1.ZS. - OLGR 2009, 76).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08

    Festsetzung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Allerdings hat nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV eine Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0, 75, auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr zu erfolgen, und zwar nach dem Wert des Gegenstands, der auch Wert des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 2049; 2008, 1323 und 3641; WRP 2009, 75; KG - 1.ZS. - OLGR 2009, 76).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    b) Für Ansprüche auf Erstattung von Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gilt die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten gemäß § 11 Abs. 1 und 2 UWG (vgl. BGHZ 115, 210; Köhler a.a.O. § 11 Rdn.1.16 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Abgesehen davon, dass es insoweit an einer schlüssigen Darlegung fehlt, wurde der streitgegenständliche Unterlassungsanspruch im unmittelbar nachfolgenden Verfügungsverfahren ausdrücklich auf Wettbewerbsrecht und nicht - auch nicht hilfsweise - auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gestützt (vgl.a. BGH GRUR 2001, 755 - Telefonkarte; MDR 2008, 1415 - Freundschaftswerbung im Internet - zum Streitgegenstand).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    a) Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn.1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig sind (vgl. BGHZ 177, 212 = NJW 2008, 3434 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08

    Zwangsverwaltung: Recht des Zwangsverwalters, auch nach Aufhebung der

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Allerdings hat nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV eine Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0, 75, auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr zu erfolgen, und zwar nach dem Wert des Gegenstands, der auch Wert des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 2049; 2008, 1323 und 3641; WRP 2009, 75; KG - 1.ZS. - OLGR 2009, 76).
  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
    Der angesetzte Gegenstandswert von 15.000 EUR kann schon deshalb nicht als überhöht angesehen werden, weil er dem Wert des Verfügungsverfahrens - 16 O 40/06 - entspricht, wie er vom Landgericht festgesetzt und mit Beschluss des 5.Zivilsenats des Kammergerichts vom 4.Juli 2006 - 5 W 48/06 - mit zutreffenden Erwägungen, denen sich der erkennende Senat anschließt, bestätigt worden ist.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

  • KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04

    Streitwert im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren auf

  • OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 4 U 167/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Schutzbriefs" gegen Abmahnungen durch

    Zwar hat ein Abmahnender, der auch Rechtsanwalt ist, für seine Selbstbeauftragung grundsätzlich weder einen Schadensersatzanspruch (BGH 12.12.2006, Az: VI ZR 188/05, GRUR 2007, 621) noch einen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG (BGH GRUR 2004, 789; auch KG AfP 2010, 271; Köhler/ Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 1.93).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Selbst ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache abmahnt, kann nicht durchgängig Kostenerstattung nach Maßgabe des RVG verlangen (vgl. Bornkamm, a.a.O., Rn 93, u.H. auf BGH, GRUR 2004, 789 - Selbstauftrag; KG, AfP 2010, 271).
  • OLG Hamm, 01.09.2011 - 4 U 41/11

    Zum unlauteren Wettbewerbsverhalten von Anwälten durch Abmahnung wegen Gebrauchs

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein Abmahnender, der auch Rechtsanwalt ist, für seine Selbstbeauftragung keinen Schadensersatzanspruch (BGH 12.12.2006, Az: VI ZR 188/05) und auch keinen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG (BGH GRUR 2004, 789; auch KG AfP 2010, 271; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn 1.93) verlangen kann, wenn ein unschwer zu erkennender Wettbewerbsverstoß geltend gemacht wird.
  • LG Essen, 23.08.2012 - 4 O 95/12
    Zur Einarbeitung in die spezifisch wettbewerbsrechtlichen Probleme war der Kläger jedoch nicht verpflichtet (KG, Urteil vom 20.05.2009, 24 U 54/08).
  • LG Köln, 09.12.2021 - 81 O 84/21
    Dies folgt aus den in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätzen des Aufwendungsersatzes bei Selbstbeauftragung eines Rechtsanwalts (hierzu BGH GRUR 2004, 789 - Selbstauftrag; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 338; KG AfP 2010, 271; Bornkamm/Feddersen in KBF, UWG, § 13, Rn. 116).
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