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   OLG Frankfurt, 10.09.1999 - 24 U 58/99   

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https://dejure.org/1999,16652
OLG Frankfurt, 10.09.1999 - 24 U 58/99 (https://dejure.org/1999,16652)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.1999 - 24 U 58/99 (https://dejure.org/1999,16652)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 1999 - 24 U 58/99 (https://dejure.org/1999,16652)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1236
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

    (a) § 167 ZPO ist Ausdruck des Gedankens, dass von der Partei zur Wahrung der Frist nur ein Handeln im eigenen Wirkungskreis verlangt wird und sie das Risiko für das Geschehen außerhalb dieses Wirkungskreises nicht tragen muss (vgl. OLG Frankfurt/Main 10. September 1999 - 24 U 58/99 -) .
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Dessenungeachtet verdient im Ergebnis die Gegenansicht den Vorzug, wonach es - nicht nur in den bezeichneten Ausnahmefällen - für die Einhaltung der Vollziehungsfrist genügt, wenn der Antrag auf Zustellung im Parteibetrieb innerhalb der Monatsfrist bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle eingereicht worden ist und die Zustellung demnächst erfolgt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236; OLG Celle, InVo 1997, 23 = OLG-Report 1996, 226 [LS]; siehe auch OLG Hamm, FamRZ 1994, 1540 und Knieper in WRP 1997, 815, 816).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23

    Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Zulässigkeit des Selbstkontrahierens eines

    In Fällen, in denen - wie hier - nicht von vorneherein auf der Hand liegt, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt, muss dem Betroffenen daher die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zugemutet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1236; BayObLG, RPfleger 1983, 103).
  • OLG München, 23.06.2010 - 20 U 2462/10

    Einstweilige Verfügung: Erforderlichkeit einer erneuten Vollziehung bei einer

    Daher kann die sogenannte Amtszustellung schon deshalb nicht als "Vollziehung" bewertet werden, weil sie ohne Zutun des Verfügungsgläubigers allein vom Gericht veranlasst wird (vgl. hierzu BGH NJW 1993, 1077; OLG Frankfurt MDR 1997, 394; OLG Celle OLGZ 92, 355; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236).

    Die Vollziehungsfrist beginnt mit der Verkündung des angefochtenen Urteils und ist daher verstrichen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 764; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236).

  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 U 17/21

    Zurückweisung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Wahrung

    c) Es kann dahinstehen, ob auf die Wahrung der Vollziehungsfrist bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung im Wege der Zustellung im Parteibetrieb die in § 191, § 167 ZPO getroffene Regelung anwendbar ist (so z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.1999 - 24 U 58/99 -, juris, Rdnr. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2000 - 20 U 126/00 -, juris, Rdnr. 5; Büscher/ Schmidt , UWG, 1. Aufl. [2019], § 12 Rdnr. 368; Schlingloff in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. [2014], § 12 UWG, Rdnr. 506; Zöller/ Vollkommer , Zivilprozessordnung, 33. Aufl. [2020], § 929 Rdnr. 10; Drescher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. [2020], § 929 Rdnr. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 6 O 521/09

    "Fachanwalt für Markenrecht"

    Die Zustellung an die Antragsgegnerin selbst bzw. jedenfalls der diesbezügliche Antrag des Antragstellers erfolgte innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, da dieser nach Zustellung der Beschlussverfügung am 02.11.2009 am 12.11.2009 bei Gericht einging und dies für eine Vollziehung i.S.d. § 929 Abs. 2 ZPO ausreichend ist (vgl. dazu: OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236 f.).
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