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   OLG Hamm, 27.03.2012 - I-24 U 61/11   

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https://dejure.org/2012,25976
OLG Hamm, 27.03.2012 - I-24 U 61/11 (https://dejure.org/2012,25976)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2012 - I-24 U 61/11 (https://dejure.org/2012,25976)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2012 - I-24 U 61/11 (https://dejure.org/2012,25976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines Werklohnanspruchs wegen Planungsarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Anforderungen an die Darlegung eines Werklohnanspruchs wegen Planungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Stundenlohnarbeiten abzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Planerleistungen auf Stundenbasis - das Streitrisiko lässt sich verringern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer muss Richtigkeit seiner Werkohnabrechnung darlegen und beweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie sind Arbeitskosten am Bau abzurechnen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Planerleistungen auf Stundenbasis - das Streitrisiko lässt sich verringern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Stundenlohnarbeiten abzurechnen? (IBR 2012, 650)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1415
  • BauR 2013, 268
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06

    Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
    Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind (BGH NJW 2009, 3426, 3427).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung eines werkvertraglichen Vergütungsanspruchs liegt auch bei einer prüfbaren Abrechnung beim Unternehmer (BGH NJW 2009, 3426, 3428).

    Hierzu trägt sie die Darlegungs- und Beweislast, denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Unangemessenheit der geleisteten Stundenzahl allein durch die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die aus dem Werkvertrag resultierende Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung geltend gemacht werden (BGH NJW 2009, 3426, 3427).

    Der in diesem Zusammenhang angenommenen sekundären Darlegungslast des Unternehmers bezüglich des Umfangs der konkret erbrachten Leistungen (BGH NJW 2009, 3426, 3427/3428) ist die Klägerin nach den obigen Ausführungen nachgekommen.

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
    So darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden, wenn das Gericht entgegen der Verpflichtung gemäß § 139 Abs. 4 ZPO einen Hinweis nicht frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung, sondern erst in der mündlichen Verhandlung erteilt, sofern eine sofortige Äußerung nach den konkreten Umständen und den Anforderungen des § 282 Abs. 1 ZPO nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 15.10.2009, VII ZR 2/09, zit. nach juris Rn. 4; BGH NJW-RR 2007, 412 unter Ziff. 4).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 262/05

    Zurückweisung eines durch einen gerichtlichen Hinweis veranlassten neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
    Soweit in der Rechtsprechung des BGH die Zurückweisung eines neuen Verteidigungsmittels, das durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst worden ist, für unzulässig erachtet worden ist (BGH, Urt. v. 26.07.2007, VII ZR 262/05), bezieht sich die Entscheidung auf die Verspätungsvorschrift des § 528 ZPO nach altem Recht.
  • BGH, 15.10.2009 - VII ZR 2/09

    Möglichkeit eines ergänzenden Vortrags bei möglicherweise später noch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
    So darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden, wenn das Gericht entgegen der Verpflichtung gemäß § 139 Abs. 4 ZPO einen Hinweis nicht frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung, sondern erst in der mündlichen Verhandlung erteilt, sofern eine sofortige Äußerung nach den konkreten Umständen und den Anforderungen des § 282 Abs. 1 ZPO nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 15.10.2009, VII ZR 2/09, zit. nach juris Rn. 4; BGH NJW-RR 2007, 412 unter Ziff. 4).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
    Erforderlich ist, dass die während des abgerechneten Zeitraums getätigten Arbeiten konkret und in nachprüfbarer Weise dargelegt werden, wofür es jedoch genügen muss, wenn diese Arbeiten stichwortartig in verständlicher Weise niedergelegt werden (vgl. für die Abrechnung eines Zeithonorars des Strafverteidigers BGH NJW 2010, 1364, 1371).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
    Die erklärungsbelastete Partei hat deshalb, wenn ihr Vortrag beachtlich sein soll, auf die substantiierten Behauptungen ihres Prozessgegners grundsätzlich substantiiert, also mit positiven Angaben, zu erwidern (BGH NJW 2010, 1357, 1358; Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 138 Rn. 10; Zöller-Greger a. a. O.).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
    Die Erklärungslast ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat (BGH NJW 1999, 1404, 1405; Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 138, Bearb.: Greger, Rn. 8a).
  • LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16

    Mängelgewährleistungsrechte bei einem vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

    Hieraus folgt, dass ein substantiiertes Vorbringen grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden kann (BGH a. a. O.; OLG Hamm: 24 U 61/11 vom 27.03.2012).
  • OLG Köln, 15.01.2021 - 19 U 15/20

    Vergütungsanspruch eines Architekten für Mehraufwendungen Wegfall der

    Auch ist zu berücksichtigen, dass bei einer stundenlohnbasierten Abrechnung dem Architekten im Grundsatz lediglich die Darlegung abzuverlangen ist, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind, ohne dass hierfür eine nähere Differenzierung nach kürzeren Zeitabschnitten erforderlich wäre (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012, 24 U 61/11, juris, Rn. 25).
  • LG Wuppertal, 18.06.2014 - 8 S 67/13

    Angemessenheit eines in einer anwaltlichen Honorarvereinbarung vereinbarten

    In Anbetracht dessen war er gehalten, die aus seiner Sicht zutreffende Gesprächszeit zu benennen, und durfte sich nicht auf die Angabe beschränken, dass das Gespräch kürzer als von der Klägerin angegeben gewesen sei (OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2012 - I-24 U 61/11, 24 U 61/11 -, juris).
  • OLG München, 13.02.2019 - 20 U 1475/18

    Werklohnklage: Darlegung des angefallenen Zeitaufwands

    Der Beklagte kann sich nicht auf pauschales Bestreiten des Zeitaufwands beschränken (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012 - I-24 U 61/11, NJW-RR 2012, 1415/1416).
  • LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18

    Mängelbeseitigung

    Die Verpflichtung zu einem substantiierten Gegenvortrag setzt aber voraus, dass ein solches Vorbringen der erklärungsbelasteten Partei möglich ist, was jedoch in der Regel der Fall ist, wenn sich die behaupteten Umstände in ihrem Wahrnehmungsbereich verwirklicht haben (BGH a.a.O.) (OLG Hamm: 24 U 61/11 vom 27.03.2012).
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