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   OLG München, 02.03.2006 - 24 U 617/05   

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https://dejure.org/2006,15280
OLG München, 02.03.2006 - 24 U 617/05 (https://dejure.org/2006,15280)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.2006 - 24 U 617/05 (https://dejure.org/2006,15280)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 2006 - 24 U 617/05 (https://dejure.org/2006,15280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrgaststurz - Linienbus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn eine Busvollbremsung den Gast aus dem Sitz schleudert...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollbremsung eines Linienbusses - Greiser Fahrgast fliegt durch die Luft - Mitverschulden?

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 2 O 284/05
  • OLG München, 02.03.2006 - 24 U 617/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 971
  • NZV 2006, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 08.05.1998 - 24 O 517/97
    Auszug aus OLG München, 02.03.2006 - 24 U 617/05
    Vielmehr kommt es bei jedem einzelnen Fahrgast auf die individuellen Besonderheiten und Gegebenheiten an, die im Zeitpunkt des vorgenommenen Bremsmanövers vorlagen (vgl. hierzu LG Stuttgart, NJW-RR 1998, 1401 [14021).
  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Die Beklagte zu 1. ist beweisbelastet für ein unfallursächliches Mitverschulden der Klägerin (vgl. OLG München, Urt. v. 02.03.2006 - 24 U 617/05, NJW-RR 2006, 971 f., juris Rn. 14).

    Bei einem Sturz infolge einer Vollbremsung kann daher nicht aus dem äußeren Erscheinungsbild der zwingende Schluss gezogen werden, dass die Klägerin gestürzt ist, weil sie sich keinen ausreichenden Halt verschafft hat (zutreffend OLG München, Urt. v. 02.03.2006 - 24 U 617/05, NJW-RR 2006, 971 f., juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.1998 - 1 U 245/97, VersR 2000, 71 f., juris Rn. 14; OLG Innsbruck, Urt. v. 22.07.2010 - 3 R 81/10A; Rebler, MDR 2011, 457, 461 f.; s. ferner KG, Beschl. v. 29.06.2010 - 12 U 30/10, NZV 2011, 197, juris Rn. 30: "Betriebsbremsung zum Zwecke des Anhaltens an einer Haltestelle [keine Not- oder Gefahrenbremsung]...").

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als auch die Zeugin ... J..., die im Zeitpunkt der Vollbremsung saß, glaubhaft angegeben hat, infolge der Vollbremsung aus ihrem Sitz "hochgerissen" worden zu sein und Schmerzen in Schulter und Knie verspürt zu haben (vgl. hierzu OLG München, Urt. v. 02.03.2006 - 24 U 617/05, NJW-RR 2006, 971 f., juris Rn. 16).

    Da der Beklagte zu 2. auch unter Zugrundelegung seiner eigenen Angaben sowie des Vorbringens der Beklagten zu 1. bei einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h eine Vollbremsung vollzogen hat, spricht vieles dafür, dass der Sturz für die im Zeitpunkt der Vollbremsung stehende Klägerin durch ein bloßes Festhalten nicht hätte vermieden werden können (vgl. hierzu auch OLG München, Urt. v. 02.03.2006 - 24 U 617/05, NJW-RR 2006, 971 f., juris Rn. 12).

    Vielmehr darf ein Fahrgast davon ausgehen, dass er jeden von dem Betreiber des Busses zur Verfügung gestellten Sitzplatz nutzen kann (vgl. OLG München, Urt. v. 02.03.2006 - 24 U 617/05, NJW-RR 2006, 971 f., juris Rn. 13).

  • OLG Naumburg, 09.06.2011 - 2 U 45/11

    Schadensersatz wegen Sturz in einer Straßenbahn: Anforderungen an die

    Es ist vielmehr stets auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen und auf die konkrete Situation des einzelnen Fahrgastes (vgl. OLG München, Urteil v. 02.03.2006, 24 U 617/05 - NJW-RR 2006, 971).
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