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   OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10   

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https://dejure.org/2011,64654
OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10 (https://dejure.org/2011,64654)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.2011 - 24 U 619/10 (https://dejure.org/2011,64654)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 24 U 619/10 (https://dejure.org/2011,64654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines auf der Autobahn an einer Unfallstelle verletzten Unfallhelfers

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Verhaltenspflichten eines uneigennützigen Unfallhelfers

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mitverschulden eines auf der Autobahn an einer Unfallstelle verletzten Unfallhelfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines auf der Autobahn an einer Unfallstelle ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Memmingen, 26.08.2010 - 23 O 2128/09

    Teilanerkenntnis auf die gesetzliche Unfallversicherung übergegangener

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 26.08.2010, Az. 23 O 2128/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 08.07.2010, Az.: 23 O 2128/09, wird aufgehoben, soweit es die Klage in Ziffer I der Anträge vom 07.12.2009 zurückgewiesen hat.

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78

    Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Doch sind den Anforderungen an die eigene Vorsicht durch die Aufgaben, vor die ihn die Sorge um den Verunglückten stellt, und die Umstände, unter denen er sie zu erfüllen hat, Grenzen gesetzt (BGH Urteil vom 02.12.1980, VI ZR 265/78 = VersR 1981, 260, bei Juris Rdnr. 11).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Mit typischen Hindernissen, beispielsweise mit verunglückten Personen, mit angefahrenem Wild, und erst recht mit einem ganzen Unfall-Pkw, mag er auch nicht oder nur spärlich beleuchtet gewesen sein, muss ein Kraftfahrer dagegen stets rechnen und seine Fahrweise und Geschwindigkeit in Anbetracht der Sichtverhältnisse darauf einrichten (BGH Urteil vom 15.05.1984, VI ZR 161/82 = NJW 1984, 2412 = VersR 1984, 741).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 50/95

    Anforderungen an eine anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Durch eine Entscheidung muss dem Geschädigten zweifelsfrei Klarheit über die Haltung des Haftpflichtversicherers gegenüber seinen Forderungen als Grundlage für die sachgerechte Durchsetzung seiner Ansprüche verschafft werden (BGH, Urteil vom 05.12.1995, VI ZR 50/95 = VersR 1996, 369, Rdnr. 13).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 216/05

    Pflichten nachfolgender Verkehrsteilnehmer bei Einschalten des Warnblinklichts

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH vom 13.03.2007 (VI ZR 216/05 = NJW-RR 2007, 903 = VersR 2007, 1095) ist auf diesen Fall nicht übertragbar, da ihm ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZR 274/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Funktion der

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Klägerin, der hiesigen Beklagten, hat der BGH mit Beschluss vom 03.07.2007, VI ZR 274/06, zurückgewiesen.
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Selbst objektiv falsche Reaktionen von Verkehrsteilnehmern stellen dann kein schuldhaftes Verhalten im Sinn von § 254 Abs. 1 BGB dar, wenn der Verkehrsteilnehmer in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH Urteil vom 05.10.2010, VI ZR 286/09 = NJW 2011, 292, Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Ihm ist ein Verstoß gegen das auch auf Autobahnen geltende Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) vorzuwerfen, das durch § 18 Abs. 6 StVO lediglich modifiziert wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.1999, 27 U 93/09 = NZV 2000, 369).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 3 U 16/06

    Freistellungsanspruch eines Haftpflichtversicherers auf Grund eines

    Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 29.11.2006, Az.: 3 U 16/06, das den streitgegenständlichen Unfall betrifft und in einem Rechtsstreit zwischen der Beklagten und der Versicherung des Unfallbeteiligten Mi. ergangen ist (vgl. insbesondere Rdnr. 29).
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