Rechtsprechung
OLG München, 24.02.2011 - 24 U 649/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- markenmagazin:recht
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 1004, 12 BGB
Sonntag.de - Keine Namensverletzung bei Domainnamen der gleichzeitig einen Gattungsbegriff darstellt - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 823 Abs. 2, 12, 1004, 823 Abs. 1 BGB
Domainregistrierung bei Gattungsbegriffen - Wer "Sonntag” heißt, hat nicht automatisch Anspruch auf die gleichnamige Domain - openjur.de
§§ 823 Abs. 2, 1004, 12, 823 Abs. 1 BGB
Kein Verletzung des Namensrecht bei einer namensgleichen Domain, wenn Name zugleich ein Gattungsbegriff darstellt
- openjur.de
Namensschutz: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung der Domain-Bezeichnung "sonntag.de"
- webshoprecht.de
Zum Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung der Domain-Bezeichnung "sonntag.de"
- JurPC
Sonntag.de
- aufrecht.de
Sonntag.de Namensrecht zählt nicht bei Gattungsbegriffen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsbegehren bzgl. der Nutzung des Domain-Namens "Sonntag.de"; Geltung des Prioritätsprinzips bei der Registrierung von Gattungsbegriffen
- czarnetzki.eu
Namensanmassung und Gattungsbegriff als Domain
- kanzlei.biz
Keine Zuordnungsverwirrung durch "sonntag.de"
- info-it-recht.de
Bei Gattungsbegriffen gilt das Prioritätsprinzip
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsbegehren bzgl. der Nutzung des Domain-Namens "Sonntag.de"; Geltung des Prioritätsprinzips bei der Registrierung von Gattungsbegriffen
- rechtsportal.de
Unterlassungsbegehren bzgl. der Nutzung des Domain-Namens "Sonntag.de" Sender so so empfindlich schlimm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Domain "sonntag.de" zulässig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Domain "sonntag.de" zulässig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Verletzung des Namens "Sonntag" durch Domain "sonntag.de"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein rechtswidriger Eingriff in Namensrecht durch Domain "sonntag.de"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Löschung der Domain "sonntag.de" durch Person mit dem Namen Sonntag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Namensrechtverletzung durch "www.sonntag.de"
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zusammentreffen eines bürgerlichen Namens mit einem Gattungsbegriff
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 26.08.2010 - 23 O 343/10
- OLG München, 24.02.2011 - 24 U 649/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 909
- GRUR-RR 2011, 228
- MMR 2011, 386
- K&R 2011, 668
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05
afilias. de
Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 24 U 649/10
Anders ist es, wenn sich hinter der Domain-Bezeichnung nicht nur ein bürgerlicher Name, sondern gleichzeitig auch ein Gattungsbegriff verbirgt (…BGH, a. a. O.).Hier scheidet eine Zuordnungsverwirrung von vorneherein aus, so dass auch keine unberechtigte Namensanmaßung gemäß § 12 BGB vorliegt (Umkehrschluss aus BGH NJW 08, Seite 3716 ff., Rdnr. 25, zu "www.afilias.de").Auch wenn der Beklagte diese Domain lediglich als Spekulationsobjekt halten würde - was er bestreitet - kann der Kläger daraus keine Rechte für sich herleiten, weil bereits sein Namensrecht nicht verletzt ist und deshalb auch keine Interessenabwägung vorzunehmen ist (vgl. hierzu BGH NJW 2008, 3716 ff., Rdnr. 18: "Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden".).
- BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
Presserecht.de
Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 24 U 649/10
Nach der viele Jahre bestehenden und nicht in Zweifel gezogenen Praxis der für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain "de" zuständigen D. gelten für die Registrierung von Gattungsbegriffen keine besonderen Regeln; allein maßgebend ist das Prioritätsprinzip (so BGHZ 153, 61 f. Rn. 25 zur Zulässigkeit der Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de"). - BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00
Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse
Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 24 U 649/10
17 Demgegenüber liegt in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namenrechts derjenigen vor, die diesen bürgerlichen Namen tragen (BGHZ 155, 273 f., Leitsatz 1 zur Zulässigkeit der Verwendung des Domain-Namens "www.maxem.de"). - LG Köln, 08.05.2009 - 81 O 220/08
Anspruch gegen Dispute-Eintrag
Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 24 U 649/10
Auch Personen, die den Kläger kennen, ist die allgemeine Bedeutung des Wortes "..." geläufig, so dass bei ihnen nicht schon die bloße Nennung der Domain den Bezug zum Kläger auslöst (so auch Landgericht Köln, Urteil vom 8.5.2009, 81 O 220/08, abzurufen bei Juris, für den Anspruch des Inhabers der geparkten Domain "welle.de" auf Löschung des Dispute-Eintrags der Gemeinde "Welle").