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   OLG München, 18.02.2010 - 24 U 725/09   

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https://dejure.org/2010,26883
OLG München, 18.02.2010 - 24 U 725/09 (https://dejure.org/2010,26883)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.2010 - 24 U 725/09 (https://dejure.org/2010,26883)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 24 U 725/09 (https://dejure.org/2010,26883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Dauer des Nutzungsausfalls

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dauer des Nutzungsausfalls bei Vorfinanzierung der Reparatur durch gegnerische Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines durch einen Unfall geschädigten Fahrzeugführers auf Nutzungsausfall bei tatsächlicher Weiternutzung seines Fahrzeugs; Kürzung der Nutzungsausfallentschädigung durch eine Haftpflichtversicherung bei erst nach einigen Wochen erfolgtem Hinweis über das ...

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    OLG München zur Nutzungsausfallentschädigung

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 993
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus OLG München, 18.02.2010 - 24 U 725/09
    Unter Bezug auf BGH NJW-RR 2006, 394 und OLG Düsseldorf, Gz. I-1 U 52/07 vom 15.10.2007 wies er darauf hin, dass der Geschädigte nicht verpflichtet sei, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden einen Kredit aufnehmen.

    Der Senat lässt offen, ob es einem Geschädigten grundsätzlich zuzumuten ist, zur Finanzierung der Reparaturkosten einen Kredit aufzunehmen, was vom BGH allerdings im anderen Zusammenhang abgelehnt wird (BGH NJW-RR 2006, 394 - Maschinenausfallversicherung - und BGH NJW 2005, 2553 - gesellschaftsrechtliche Versorgungszusage -).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus OLG München, 18.02.2010 - 24 U 725/09
    Unter Bezug auf BGH NJW-RR 2006, 394 und OLG Düsseldorf, Gz. I-1 U 52/07 vom 15.10.2007 wies er darauf hin, dass der Geschädigte nicht verpflichtet sei, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden einen Kredit aufnehmen.

    Grundsätzlich erfordert es die Schadensminderungspflicht im Rahmen der Beurteilung des Nutzungsausfallschadens, dass der Kläger die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig darauf hinweist, wenn ohne Vorfinanzierung ein Reparaturauftrag nicht erteilt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2007, Az. I-1 U 52/07).

  • BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04

    Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens

    Auszug aus OLG München, 18.02.2010 - 24 U 725/09
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 254 Abs. 1 BGB, auf den Abs. 2 Bezug nimmt (vgl. auch Palandt/Grüneberg, 69. Aufl. 2010, § 254 Rn 12, BGH NJW-RR 2006, 965, 2009, 103).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG München, 18.02.2010 - 24 U 725/09
    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit das Fortkommen im allgemeinsten Sinn zu fördern (BGH NJW-RR 2008, 1198).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2023 - 1 U 100/22

    Unfallschadenregulierung, Anmietung eines Ersatzes, Wirtschaftlichkeitsgebot,

    Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schädiger unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass er den Schaden nicht vorfinanzieren will oder kann (OLG München, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 725/09 Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2007, Az. 1 U 53/07; jeweils Juris; Schäpe/Heberlein, in: Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der KFZ Schadensregulierung, 5. Aufl. 2021, Kap. 12, Rn. 377).
  • LG Karlsruhe, 25.02.2011 - 9 S 647/09

    Wenn der Geschädigte nicht zur Vorfinanzierung in der Lage ist ...

    Grundsätzlich erfordert es zwar weiterhin die Schadensminderungspflicht gemäß 8 254 Abs. 2 S.1 BGB, dass der Geschädigte die klägerische Kfz - Haftpflichtversicherung rechtzeitig darauf hinweist, dass ohne Vorfinanzierung keine Ersatzbeschaffung möglich ist, vgl. OLG München, Urteil vom 18.02.2010, Az.: 24 U 725/09.

    Zudem ist der Einwand, die Kläger hätten den Hinweis zu spät erteilt, insoweit unbeachtlich, als die Beklagte trotzdem nicht innerhalb der in dem Schreiben vom 04.01.2009 gesetzten Frist von 10 Tagen gezahlt hat, so dass die eingewandte Verspätung des Hinweises nicht ursächlich geworden ist, vgl. OLG München, Urteil vom 18.02.2010, Az.: 24 U 725/09.

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 U 100/22

    Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall: Bemessung für ein Fahrzeug mit

    Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schädiger unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass er den Schaden nicht vorfinanzieren will oder kann (OLG München, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 725/09 Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2007, Az. 1 U 53/07; jeweils Juris; Schäpe/Heberlein, in: Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der KFZ Schadensregulierung, 5. Aufl. 2021, Kap. 12, Rn. 377).
  • AG Brühl, 03.08.2011 - 20 C 179/11

    Anspruch auf Nutzungsausfall i.R.d. Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit das Fortkommen im allgemeinsten T3 zu fördern (OLG N, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 725/09, m.w.N.).
  • AG Essen, 06.07.2015 - 29 C 213/14

    Nutzungsausfallschaden: Geschädigter muss gegnerische Haftpflichtversicherung

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit das Fortkommen im allgemeinen zu fördern (BGHZ 98, 212; OLG München, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 725/09).
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