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   OLG München, 19.06.2008 - 24 U 737/07   

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https://dejure.org/2008,31202
OLG München, 19.06.2008 - 24 U 737/07 (https://dejure.org/2008,31202)
OLG München, Entscheidung vom 19.06.2008 - 24 U 737/07 (https://dejure.org/2008,31202)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 24 U 737/07 (https://dejure.org/2008,31202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bürgschaft des GmbH-Geschäftsführergesellschafters für Gesellschaftsschulden in der Insolvenz: Auslegung eines Schreibens des Kreditinstituts über die Behandlung der akzessorischen Sicherheit; Wiederaufleben infolge einer Insolvenzanfechtung von Kontokorrentverrechnungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 133, 157, 765, 767; InsO §§ 131, 144; ZPO § 286
    Wiederaufleben von akzessorischen Sicherheiten nach Insolvenzanfechtung durch Befriedigungsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 2112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines

    Auszug aus OLG München, 19.06.2008 - 24 U 737/07
    12Bei gebotener beiderseits interessengerechter Auslegung (vgl. BGH NJW 2000, 2099) kann den Schreiben der Klägerin kein rechtsgeschäftliches Angebot dafür entnommen werden, dass sie auf ihre Rechte aus der beendeten Bürgschaft auch für den Fall verzichten wollte, dass die als erloschen betrachtete Hauptforderung infolge einer Anfechtung des Insolvenzverwalters gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 1 InsO wieder in der Höhe von 49.470,40 Euro entstehen würde, in der sie im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag getilgt worden war.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2024 - 12 U 31/23
    Damit treten auch alle mit der Forderung verbundenen Sicherungsrechte wieder in Kraft (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 27.04.2022 - 9 U 40/21, Rn. 42; OLG Celle, Urt. v. 30.08.2012, a.a.O., Rn. 16; OLG München, Urt. v. 19.06.2008 - 24 U 737/07, Rn. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.11.2003 - 9 U 127/04, Rn. 8 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19.03.2003 - 2 U 142/08, Rn. 40, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 30.08.2012 - 13 U 17/12

    Insolvenzanfechtung; Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

    Damit treten auch alle mit der Forderung verbundenen Sicherungsrechte, und zwar auch die nicht akzessorischen Sicherheiten wie vorliegend die Grundschulden, wieder in Kraft (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. März 2003 - 2 U 142/08, juris Rn. 40; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 2003 - 9 U 127/04, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 24 U 737/07, juris Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 19.03.2009 - 2 U 142/08

    Rechtsfolgen der Anfechtung der Tilgung eines Geschäftskredits durch Leistungen

    Dem vorgenannten Schreiben der Klägerin kann jedoch kein rechtsgeschäftliches Angebot dafür entnommen werden, dass sie einen Verzicht auch für den Fall erklären wollte, dass die von ihr - mit der Zahlung des Beklagten - als vollständig erloschen angesehene Hauptforderung infolge einer Anfechtung des Insolvenzverwalters gemäß den §§ 131 Abs. 1 Nr. 1, 144 Abs. 1 InsO wieder - in Höhe von 18.400,00 Euro - aufleben würde (vgl. OLG München, Urteil vom 19.06.2008, 24 U 737/07 = WM 2008, 2112).
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