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   OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - I-24 U 77/11   

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https://dejure.org/2012,19204
OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - I-24 U 77/11 (https://dejure.org/2012,19204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2012 - I-24 U 77/11 (https://dejure.org/2012,19204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - I-24 U 77/11 (https://dejure.org/2012,19204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt bei Verjährenlassen einer Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt bei Verjährenlassen einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    RA lässt Anspruch verjähren: Schaden mit Verjährungsvollendung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lässt ein Rechtsanwalt einen Anspruch verjähren, tritt der Schaden mit der Vollendung der Verjährung ein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anwaltshaftung: Zur Verjährung eines Regressanspruches

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenseintritt mit Vollendung der Verjährung und nicht erst mit Erhebung der Einrede! (IMR 2012, 1058)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09

    Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 24 U 77/11
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zustellung noch als "demnächst" erfolgt anzusehen ist, ist zwar nicht auf eine rein zeitliche Betrachtungsweise abzustellen (BGH NJW 2006, 3206 Tz. 17; VersR 2011, 677).

    Vielmehr will § 167 ZPO die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen der Zustellung bewahren, die innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs liegen und von ihnen nicht beeinflusst werden können (BGHZ 145, 358 (362); BGH VersR 2011, 677 m.w.N.).

    Vielmehr war die Klägerin gehalten, die Vorschussanforderung binnen einer Zeitspanne von längstens drei Wochen zu leisten, die allenfalls geringfügig überschritten werden darf (BGH NJW 1986, 1347 (1348); VersR 2011, 677).

    In einem vom Bundesgerichtshof (VersR 2011, 677) entschiedenen Fall war die Klageeinreichung am 28. Dezember 2007 erfolgt, der Kostenvorschuss am 11. Januar 2008 angefordert worden und die Einzahlung am 5. Februar 2008 verbucht worden.

  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 138/05

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 24 U 77/11
    Wird nämlich ein aus mehreren selbständigen Ansprüchen resultierender Teilanspruch geltend gemacht, muss der Kläger angeben, mit welchem Anteil die einzelnen Ansprüche geprüft werden sollen (vgl. BGH NJW 1990, 2068; NJW-RR 1997, 441; BGH, Urteil vom 12. Januar 2006, Az. III ZR 138/05, zitiert nach Juris, Leitsatz: JA 2006, 564; Senat, NZS 2009, 281 f.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 253 Rn. 15).

    Andernfalls kann der Umfang der Rechtskraft des Urteils nicht festgestellt werden (BGH, Urteil vom 12. Januar 2006, a.a.O.; Senat, a.a.O.).

    Die genaue Angabe ist nur dann nicht erforderlich, wenn sich die Gesamtforderung aus mehreren Einzelpositionen zusammensetzt, die unselbständige Rechnungsposten darstellen (BGH NJW 2000, 3718 ff.; Urteil vom 12. Januar 2006, a.a.O.; NJW 2008, 1741 f.; Senat a.a.O.).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 24 U 77/11
    Ausreichend ist, dass er den Hergang in Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für die Entstehung eines Anspruchs bietet (BGHZ 97, 97 (111); BGH NJW 1990, 176 (179); NJW-RR 2010, 1574 ff.; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 21; MünchKomm/Grothe, 6. Auflage 2012, § 199 Rn. 25; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 199 Rn. 27).

    Nicht erforderlich ist weiterhin, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (vgl. BGH NJW 2008, 1729, Rz. 26; 2008, 2576, Rz 27; ZIP 2008, 1538; NJW-RR 2010, 1574 ff.; OLG Stuttgart, a.a.O.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 199 Rn. 27 m.w.N.).

    Soweit die Rechtsprechung von diesen Grundsätzen zur Kenntniserlangung durch einen Gläubiger eine Ausnahme macht bei besonders unübersichtlicher und verwickelter Rechtslage und bei sich dann aufdrängenden erheblichen Zweifeln des Gläubigers den Verjährungsbeginn bis zur Klärung aufschiebt, weil selbst ein rechtskundiger Dritter sie nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (vgl. BGH NJW 1999, 2041; 2009, 984, Rz. 14; NJW-RR 2010, 1574 ff.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 199 Rn. 27 m.w.N.), würde es zwar an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für einen Verjährungsbeginn fehlen (BGHZ 179, 260, Tz. 47 m.w.N.; BGH NJW-RR 2010, 1574 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 2. Februar 2011, Az. 12 U 119/10, zitiert nach Juris).

  • OLG Bremen, 17.10.2012 - 1 W 37/12

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

    b) Es ist auch zugrunde zu legen, dass auf den vorliegenden Sachverhalt die verjährungsrechtlichen Vorschriften der §§ 194 ff. BGB und nicht die früheren Sonderverjährungsregelungen für Rechtsanwälte Anwendung finden, weil der Schaden auf der Grundlage des Parteivorbringens nach dem 15.12.2004 entstanden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012 - 24 U 77/11, juris, Tz. 32).

    Dies kann der Fall sein, wenn sich der Prozessgegner bereits auf Verjährung berufen hat oder dem Mandanten die Möglichkeit der Verjährung bewusst war (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012 - 24 U 77/11, juris, Tz. 33 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.04.2010 - 12 U 189/09, juris, Tz. 46; BGH NJW 2012, 673, Tz. 14).

  • LG Düsseldorf, 30.10.2012 - 4a O 46/11

    Zahnersatz

    Erforderlich, aber ausreichend ist es, dass die Klägerin als Gläubigerin eines Schadensersatzanspruchs alle Einzelheiten der dem Anspruch zugrunde liegenden Umstände überblickt und der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte bietet, dass ein Ersatzanspruch entstehen kann (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2012, I-24 U 77/11 Rz.35).
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