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   OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 24 U 92/82   

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https://dejure.org/1982,3061
OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 24 U 92/82 (https://dejure.org/1982,3061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1982 - 24 U 92/82 (https://dejure.org/1982,3061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - 24 U 92/82 (https://dejure.org/1982,3061)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wendemanöver; Einfahrmöglichkeit; Wendemöglichkeit; Grob verkehrswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Zuge eines Wendemanövers querstehenden Fahrzeug

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 382/11

    Straßenverkehrsvorschriften: Rechtsverständnis der speziellen Regelung über "das

    a) Entgegen der Auffassung der Berufung erlaubt die Vorschrift das Wenden nicht nur dort, wo dies ohne Anhalten, gewissermaßen in einem Zuge, möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.7.1982 - 24 U 92/82, VRS 64, 10).
  • OLG Köln, 27.10.1998 - 9 U 66/98

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs

    Wer den Verkehr durch Querstehen blockiert, weil er sich vorher keine Klarheit über die Wendemöglichkeit verschafft hat, handelt grob verkehrswidrig (OLG Düsseldorf VRS 64, 10).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99

    Verkehrsunfall; Schuldhaftes Fehlverhalten; Schadensersatz; Anschlussberufung;

    Einen doppelt so hohen Beitrag des Zeugen N und demnach eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers erscheinen dem Senat angemessen (vgl. dazu OLGR Hamm 1992, 201, OLG Düsseldorf VersR 1987, 909; OLG Düsseldorf VRS 64, 10).
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