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   OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - I-24 U 98/07   

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https://dejure.org/2008,8172
OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - I-24 U 98/07 (https://dejure.org/2008,8172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2008 - I-24 U 98/07 (https://dejure.org/2008,8172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2008 - I-24 U 98/07 (https://dejure.org/2008,8172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 329; ; HGB § 350; ; BGB § 780

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 780; BGB § 125; BGB § 329; HGB § 350
    Übernahme von Anwaltskosten durch einen Dritten bedarf in der Regel der Schriftform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125; BGB § 329; BGB § 780; HGB § 350
    Kostenübernahme eines Dritten bei Mandatserteilung an Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beauftragung durch Kostenübernahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 979
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.05.1904 - VI 422/03

    Abstraktes Schuldversprechen.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 98/07
    Deswegen fällt auch das abstrakte Versprechen der Erfüllungsübernahme unter diese Formvorschrift (RGZ 58, 200 f.; Palandt/Grüneberg, 67. Auflage, § 329 BGB Rn. 4; Münchner Kommentar/Gottwald, BGB, 5. Auflage, § 329 Rn. 2 zu Fn.5; Staudinger/Jagmann, BGB, Aufl. 2004, § 329 Rn. 5; Bamberger/Roth-Janoschek, BGB, § 329 Rn. 2).
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   OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 24 U 98/07   

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https://dejure.org/2007,16223
OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 24 U 98/07 (https://dejure.org/2007,16223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2007 - 24 U 98/07 (https://dejure.org/2007,16223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 24 U 98/07 (https://dejure.org/2007,16223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 BGB, Art 103 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Schadensersatz wegen der Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Kapitalanlage in einer atypischen stillen Beteiligung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten aus einem Beratungsvertrag im Rahmen der Vermittlung einer Kapitalanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichten aus einem Beratungsvertrag im Rahmen der Vermittlung einer Kapitalanlage

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 24 U 98/07
    Dann - erst - obliegt dem Anspruchsteller der - letztendliche - Nachweis, dass diese Darstellung der anderen Partei nicht zutreffe (BGHZ 126, 217; 166, 56).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 24 U 98/07
    Dann - erst - obliegt dem Anspruchsteller der - letztendliche - Nachweis, dass diese Darstellung der anderen Partei nicht zutreffe (BGHZ 126, 217; 166, 56).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 24 U 98/07
    Anders als der Emitttendin selbst, die den Anlegern schon im Vorfeld (culpa in contrahendo) zur Erfüllung ihrer Aufklärungspflichten eine vorbereitende rechtliche Prüfung ihrer Anlagemodelle schuldete, aufgrund ihrer professionellen Tätigkeit auf dem Kapitalanlagemarkt über fachkundiges Personal verfügen musste, dem sich rechtliche Bedenken erschließen mussten, die unabhängig vom letztendlichen Ergebnis zu prüfen hatte, ob Zweifel an der Rechtsbeständigkeit ihrer Modelle begründet sein könnten (BGH WM 2005, 838), ging die Problematik der KWG-Novelle über das hinaus, was der Verkehr bei einem freien u.a. anlageberatend tätigen Versicherungsvertreter an Kenntnis erwarten durfte.
  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und

    bb) Aus den genannten Entscheidungen ergibt sich, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht zugleich und ohne Weiteres eine entsprechende Aufklärungs- und Haftungspflicht des Anlageberaters (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 24 U 98/07, juris Rn. 42 - die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist vom Senat durch Beschluss vom 26. Juni 2008 - III ZR 22/08 zurückgewiesen worden; a.A. hingegen wohl Thüringer OLG, Urteil vom 28. April 2009 - 5 U 355/08, Umdruck S. 7 f).
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