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   BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 25/09   

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https://dejure.org/2011,23116
BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 25/09 (https://dejure.org/2011,23116)
BPatG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 24 W (pat) 25/09 (https://dejure.org/2011,23116)
BPatG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 24 W (pat) 25/09 (https://dejure.org/2011,23116)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 107 MarkenG, § 114 MarkenG, § 43 Abs 1 S 2 MarkenG, § 26 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "DURU (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/dura" - zur Einrede der Nichtbenutzung: keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts - zur Kostenauferlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 107 MarkenG, § 114 MarkenG, § 43 Abs 1 S 2 MarkenG, § 26 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "DURU (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/dura" - zur Einrede der Nichtbenutzung: keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts - zur Kostenauferlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Benutzungsschonfrist erst nach Beendigung eines Widerspruchsverfahrens

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "DURU (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/dura" - zur Einrede der Nichtbenutzung: keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts - zur Kostenauferlegung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "DURU (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/dura" - zur Einrede der Nichtbenutzung: keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts - zur Kostenauferlegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "DURU (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/dura" - zur Einrede der Nichtbenutzung: keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts - zur Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 25/09
    Der im Rahmen des Benutzungszwanges herrschende Beibringungsgrundsatz lässt es grundsätzlich auch nach der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung des § 139 ZPO nicht zu, die Widersprechende auf diese Verpflichtung zum Vortrag hinzuweisen (vgl. BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL m. w. N. zur früheren Rechtslage).

    Im Falle einer zulässigerweise erhobenen Einrede der Nichtbenutzung ist dies dann anzunehmen, wenn der Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung weiterverfolgt wird (ständige Rechtsprechung, BPatG GRUR 1996, 981 f.).

  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 25/09
    Sie hat aber ihre Grenze in Fällen, in denen ein solcher Hinweis die Stellung der einen Partei stärken und gleichzeitig die der anderen schwächen würde, also zu einer Parteinahme des Gerichts führen würde (vgl. BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal).
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