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   BPatG, 23.10.2012 - 24 W (pat) 36/11   

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https://dejure.org/2012,34666
BPatG, 23.10.2012 - 24 W (pat) 36/11 (https://dejure.org/2012,34666)
BPatG, Entscheidung vom 23.10.2012 - 24 W (pat) 36/11 (https://dejure.org/2012,34666)
BPatG, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 24 W (pat) 36/11 (https://dejure.org/2012,34666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    (Teil-)Löschung einer Marke ist unwirksam, wenn der Antrag dem Inhaber nicht zugestellt wurde

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 MarkenG, § 49 MarkenG, § 53 Abs 2 MarkenG, § 53 Abs 3 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Dermatop" - Antrag auf teilweise Schutzentziehung wegen Verfalls - keine wirksame Zustellung der Unterrichtung über die Einleitung des Löschungsverfahrens: zur Zustellung durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe - Aufgabe zur Post - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Teillöschung einer eingetragenen Wortmarke wegen Verfalls gem. §§ 49, 53 Abs. 3 MarkenG

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dermatop" - Antrag auf teilweise Schutzentziehung wegen Verfalls - keine wirksame Zustellung der Unterrichtung über die Einleitung des Löschungsverfahrens: zur Zustellung durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe - Au

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dermatop" - Antrag auf teilweise Schutzentziehung wegen Verfalls - keine wirksame Zustellung der Unterrichtung über die Einleitung des Löschungsverfahrens: zur Zustellung durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe - Aufgabe zur Post - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit der Teillöschung einer Marke bei fehlender Unterrichtung über die Einleitung eines Löschungsverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 07.07.2004 - 28 W (pat) 227/03
    Auszug aus BPatG, 23.10.2012 - 24 W (pat) 36/11
    Die Einlegung dieser Beschwerde wäre nicht erforderlich geworden, wenn die Markenabteilung erweislich wirksam zugestellt und sichergestellt hätte, dass vor Erlass der angefochtenen Teillöschungsentscheidung der Antragsgegnerin gem. § 53 Abs. 2 MarkenG rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. BPatG 28 W (pat) 227/03, Entsch.
  • BPatG, 06.10.2008 - 30 W (pat) 18/06
    Auszug aus BPatG, 23.10.2012 - 24 W (pat) 36/11
    Hat die Behörde es versäumt, den tatsächlichen Übergabezeitpunkt eines Einschreibens innerhalb der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist für Zustellungsnachweise durch einen Nachforschungsauftrag bei der Post zu klären, geht dies zu ihren Lasten (vgl. BPatG 30 W (pat) 18/06, Entsch.
  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 58/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHISTALINO JAIME SERRA (IR-Marke)" - Antrag auf

    Auszug aus BPatG, 23.10.2012 - 24 W (pat) 36/11
    v. 7. Juli 2004 - MONTANA; BPatG; 26 W (pat) 58/10, Entsch.
  • BPatG, 27.03.2012 - 24 W (pat) 68/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "fritel" (Wort-Bildmarke) - unwirksame Zustellung

    Auszug aus BPatG, 23.10.2012 - 24 W (pat) 36/11
    v. 11. Mai 2011 - CHRISTALINO JAUME SERRA; BPatG 24 W (pat) 68/11, Entsch v. 27. März 2012 - fritel).
  • BPatG, 07.05.2020 - 30 W (pat) 38/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "WIPEOUT" - zur Zustellung im Ausland - zur

    Liegt infolge von Zustellungsmängeln keine ordnungsgemäße förmliche Zustellung vor, wird die zweimonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt (BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 36/11 - Dermatop; BPatG 25 W (pat) 52/08, BeckRS 2009, 11552 - LUXOR) und es darf keine Löschung (bzw. hier: Schutzentziehung) wegen Verfalls erfolgen.
  • BPatG, 07.03.2019 - 30 W (pat) 38/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Inlandsvertreter IV" - Pflicht

    Liegt infolge von Zustellungsmängeln keine ordnungsgemäße förmliche Zustellung vor, wird die zweimonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt (BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 36/11 - Dermatop; BPatG 25 W (pat) 52/08, BeckRS 2009, 11552 - LUXOR) und es darf keine Löschung (bzw. hier: Schutzentziehung) wegen Verfalls erfolgen.
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