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   BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06   

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https://dejure.org/2009,16937
BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06 (https://dejure.org/2009,16937)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06 (https://dejure.org/2009,16937)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 24 W (pat) 43/06 (https://dejure.org/2009,16937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Probleme bei der Zustellung des Beschlusses der Markenstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 94 Abs. 1 MarkenG, § 3 Abs. 3 VwZG
    Sie haben das Schreiben des Markenamtes (DPMA) nie erhalten? Pas de problème, madame!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zustellurkunde und der Briefkasten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06
    Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache eines Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex").
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06
    Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache eines Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex").
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06
    Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache eines Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex").
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06
    Die Urkunde stellt insoweit lediglich ein beweiskräftiges Indiz für das Vorhandensein einer Wohnung des Zustellungsempfängers dar, das jedoch durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet werden kann (BGH NJW 1992, 1963).
  • BPatG, 07.05.2020 - 30 W (pat) 38/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "WIPEOUT" - zur Zustellung im Ausland - zur

    Gleichwohl waren diese Handlungen nicht verfristet, da der angefochtene Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 9. Februar 2018 der IR-Markeninhaberin nicht wirksam zugestellt worden ist (vgl. hierzu ausführlich im Folgenden, B.) und deshalb die Beschwerde- und Gebührenzahlungsfrist von einem Monat (§ 66 Abs. 2 MarkenG, § 6 Abs. 1 Satz 1 PatKostG) nicht in Lauf gesetzt wurde (vgl. BPatG 24 W (pat) 43/06 - BIO SUN, Unwirksame Zustellung; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 66 Rn. 38).
  • BPatG, 22.11.2012 - 30 W (pat) 98/11

    Markenbeschwerdeverfahren "AGILAMIN/GLAMIN" - keine Glaubhaftmachung

    Diese Fürsorgepflicht findet jedoch ihre Grenze im Gebot der Unparteilichkeit des Gerichts, wenn - wie hier - entsprechende Hinweise an eine Partei deren prozessuale Situation verbessern und gleichzeitig die der anderen Partei verschlechtern können (vgl. BPatGE 42, 195, 198 - Neuro-Vibolex; BPatG 24 W (pat) 43/06, S. 8; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 139 Rn. 2; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 43 Rn. 50).
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